FACHSCHAFT MEDIEN- UND KULTURWISSENSCHAFT

Fachschaftsrat Medien- und Kulturwissenschaft

(Von links) Hinten: Michael, Daniel, Leo, Jana, Florian. Vorne: Alina, Stella, Alena, Emely, Elias. Es fehlen: Robin, Colin.

Fachschaftsrat

Die Studierenden eines Fachs, Seminars oder Studiengangs bilden die jeweilige Fachschaft. Nur sie sind befugt aus ihren Reihen den Fachschaftsrat zu wählen. Die Wahlmodalitäten richten sich nach den Satzungen des AStA und der Fachschaft, sofern diese über eine eigene Satzung verfügt. In ihr sind alle Formalia geregelt, wie Häufigkeit der Wahlen, Anzahl der Fachschaftsräte etc.

Aufgaben und Pflichten

Zu den Aufgaben und Pflichten des Fachschaftsrates gehören die Vertretung und Wahrung der studentischen Interessen in Bezug auf Hochschulpolitik, Lehre, Dozenten-Studenten-Verhältnis. Die Betreuung und Beratung bei Fachfragen, Erstsemester - Einführung und Unterstützung studentischer Initiativen und Projekte.

Wahlen

Der Fachschaftsrat für die Studiengänge "Medien- und Kulturwissenschaft (B.A.)" und "Medienkulturanalyse (M.A.)" wird einmal im Jahr am Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester gewählt. Die Amtszeit der gewählten Räte beginnt erst im darauffolgenden Sommersemester, also am 1. April.

Dieses Verfahren wurde gewählt, um den Erstsemestern, die sich wählen lassen wollen, eine längere Orientierungsphase zu ermöglichen. Die vorlesungsfreie Zeit zwischen Winter- und Sommersemester wird genutzt um die neuen Räte entsprechend einzuarbeiten.

Wählen lassen kann sich jeder, der als ordentlicher Student an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einem der beiden Studiengänge des Instituts für Kultur und Medien eingeschrieben ist. In den Fachschaftsrat können maximal 9 studentische Vertreter gewählt werden, wobei jeder von diesen mindestens 50% der Stimmen erhalten muss. Die Wähler haben für alle Kandiadaten 9 Stimmen zu vergeben. Sie sind nicht verpflichtet alle Stimmen zu nutzen, dürfen jedoch pro Kadidat nur eine Stimme vergeben.