Studienordnung
für den Studiengang Sportwissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf |
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 91 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz-UG) in der Fassung vom 3. August 1993 (GV. NW. Seite 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. Seite 213), hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Studienordnung erlassen.
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienvoraussetzungen
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Zielsetzung des Fachstudiums
§ 5 Studieninhalte
§ 6 Umfang des Studiums
§ 7 Gliederung des Studiums
§ 8 Studienabschnitte
§ 9 Aufbau des Studiums
§ 10 Lehrveranstaltungsarten
§ 11 Abschluß des Grundstudiums/Zwischenprüfung
§ 12 Leistungsnachweise im Hauptstudium
§ 13 Studienberatung
§ 14 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Anhang
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung zur Magistra Artium oder zum Magister Artium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 19.03.1998. Inhalt und Aufbau des Studiengangs Sportwissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums. Sie legt die Anforderungen an den erfolgreichen Abschluß des Studiums mit der Prüfung zur Magistra Artium oder zum Magister Artium fest und gibt damit den Studierenden eine Hilfe für die geordnete Durchführung des Studiums.
§ 2 Studienvoraussetzungen
(1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) nachgewiesen. Darüber hinaus ist der Nachweis der besonderen Eignung für den Studiengang Sportwissenschaft durch das Bestehen einer Feststellungsprüfung zu erbringen. Näheres regeln die Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Sport mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen und den Studiengang Sportwissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums.
(2) Zu Beginn des Studiums ist von der oder dem Studierenden ein ärztliches Attest über die volle Sporttauglichkeit vorzulegen.
§ 3 Studienbeginn
Das Studium im Fach Sportwissenschaft kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden.
§ 4 Zielsetzung des Fachstudiums
Das Studium Sportwissenschaft als Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiums ist auf den Schwerpunkt "Freizeit und Gesundheit in Verbindung mit Sport" ausgerichtet. Es soll den Studierenden Einblicke in grundlegende Problemstellungen und Theorien der sportwissenschaftlichen Forschung und Grundfertigkeiten und -kenntnissen in ausgewählten Sportarten/-bereichen sowie vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der sportwissenschaftlich orientierten Freizeit- und Gesundheitstheorie und -praxis vermitteln.
§ 5 Studieninhalte
Das Studium umfaßt folgende Bereiche:
- Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung
- Sportliche Motorik und Training
- Sport in Prävention und Rehabilitation
- Gesundheitstechniken und -wissen
II. Sport und Gesellschaft
- Historische Aspekte von Bewegung, Spiel und Sport
- Psychologische Aspekte des Sports
- Gesellschaftliche Perspektiven des Sports
- Pädagogische Themen im Sport
III. Sport und Freizeit
- Freizeitpädagogik
- Sport und Umwelt
- Ausgewählte Probleme des Freizeit- und Gesundheitssports
(2) Praxis und Theorie der Sportarten/-bereiche und Bewegungsfelder Gruppe I
- Gerätturnen
- Gymnastik/Tanz
- Leichtathletik
- Schwimmen
Gruppe II
- Rückschlagspiele wie z. B. Badminton, Tennis, Volleyball oder Tischtennis
- Wurfspiele wie z. B. Basketball oder Handball
- Torschußspiele wie z. B. Fußball oder Hockey
Gruppe III
- Weitere Sportarten/-bereiche und Bewegungsfelder nach Maßgabe des Lehrangebots wie z. B. Fitneß, Wassersport, Judo, Skilauf bzw. sportartübergreifende Veranstaltungen
Gruppe IV
- Bewegungsprojekte unter dem Aspekt von z. B.
- Spielen
- Körpererfahrung
- Trainieren
- Wettkämpfen
- Darstellen/Tanzen
§ 6 Umfang des Studiums
Das Studium umfaßt nach § 3 Abs. 1 der Magister-Prüfungsordnung (MPO) bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung 9 Semester.
Der Studienumfang des Nebenfachs Sportwissenschaft beträgt insgesamt 36 Semester-Wochenstunden (SWS), davon entfallen auf das Grundstudium 20 SWS (7 SWS Pflichtbereich, 13 SWS Wahlpflichtbereich) und auf das Hauptstudium 16 SWS (Wahlpflichtbereich).
§ 7 Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium von jeweils 4 Semestern und die Prüfungszeit von einem Semester.
§ 8 Studienabschnitte
(1) Grundstudium Das Grundstudium gibt einen Überblick über die Gebiete der Sportwissenschaft und vermittelt Grundfähigkeiten und -fertigkeiten in ausgewählten Sportarten/- bereichen. Es schließt mit der Zwischenprüfung ab. (2) Hauptstudium Das Hauptstudium ergänzt und vertieft die Inhalte des Grundstudiums auf den Schwerpunkt "Freizeit und Gesundheit in Verbindung mit Sport" hin. Es umfaßt Theorieveranstaltungen und weitere Veranstaltungen in der Praxis und Theorie der Sportarten/-bereiche und Bewegungsfelder.
§ 9 Aufbau des Studiums
Grundstudium (Bereiche nach § 5 dieser StO) (1) Einführungsvorlesungen
Theoriebereich I: Sport und Gesundheit
1. Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung | 3 SWS | P |
2. Trainingstheoretische Grundlagen von Bewegung und Leistung | 1 SWS | P |
3. Bewegungstheoretische Grundlagen sportlicher Leistung | 1 SWS | P |
Theoriebereich II: Sport und Gesellschaft
1. Historische Aspekte von Bewegung, Spiel und Sport | 1 SWS | WP |
2. Psychologische Grundlagen des Sports | 1 SWS | P |
3. Gesellschaftliche Perspektiven des Sports | 1 SWS | P |
4. Pädagogische Fragen im Sport | 1 SWS | WP |
(2) Proseminare
Proseminar aus dem Theoriebereich I | 2 SWS | WP |
Proseminar aus dem Theoriebereich II | 2 SWS | WP |
(3) Aus den in Absatz 1 und 2 aufgeführten Veranstaltungen sind 11 SWS (7 SWS Pflicht und 4 SWS Wahlpflicht) zu studieren. Es muß ein Leistungsnachweis in Form einer Klausur aus dem Bereich I.1. (Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung) oder I.2. (Trainingstheoretische Grundlagen von Bewegung und Leistung) erbracht werden. (4) Praxis und Theorie der Sportarten/-bereiche und Bewegungsfelder
Gruppe I
1. Gerätturnen | 3 SWS | WP |
2. Gymnastik/Tanz | 3 SWS | WP |
3. Leichtathletik | 3 SWS | WP |
4. Schwimmen | 3 SWS | WP |
Gruppe II
1. Rückschlagspiele wie z. B. Badminton, Tennis, Volleyball oder Tischtennis | 3 SWS | WP |
2. Wurfspiele wie z. B. Basketball oder Handball | 3 SWS | WP |
3. Torschußspiele wie z. B. Fußball oder Hockey | 3 SWS | WP |
Gruppe III
Weitere Sportarten/-bereiche und Bewegungsfelder nach Maßgabe des Lehrangebots wie z. B. Fitneß, Wassersport, Judo, Skilauf bzw. sportartübergreifende Veranstaltungen.
Theoriebereich I: Sport und Gesundheit
Spezielle Themen des Trainings im Freizeit- und Gesundheitssport | 2 SWS | WP |
Sport in Prävention und Rehabilitation | 2 SWS | WP |
Ausgewählte psychologische Fragen des Gesundheitssports | 2 SWS | WP |
Theoriebereich II: Sport und Gesellschaft
Historische Themen von Bewegung, Spiel und Sport | 2 SWS | WP |
Sozialwissenschaftliche Aspekte und Probleme des Freizeitsports | 2 SWS | WP |
Theoriebereich III: Sport und Freizeit
Freizeitpädagogik | 2 SWS | WP |
Organisatorische Aspekte des Freizeit- und Gesundheitssports | 2 SWS | WP |
(7)
Aus den unter (6) angeführten Veranstaltungen sind 6 SWS wahlweise zu belegen, davon eine Veranstaltung mit Leistungsnachweis (vgl. § 12 dieser StO).
(8) Sportartübergreifende Praxis und Bewegungsprojekte1. Sporttreiben unter dem Aspekt : Spielen | 2 SWS | |
2. Sporttreiben unter dem Aspekt: Trainieren | 2 SWS | WP |
3. Sporttreiben unter dem Aspekt: Körper-Erfahren | 2 SWS | WP |
4. Sporttreiben unter dem Aspekt: Darstellen/Tanzen | 2 SWS | WP |
5. Sporttreiben unter dem Aspekt: Wettkämpfen | 2 SWS | WP |
(9)
Von diesen Veranstaltungen sind weitere 6 SWS zu belegen.
(10)Aus den unter (6) und (8) angeführten Veranstaltungen sind weitere 4 SWS als Veranstaltungen nach freier Wahl zu belegen.
(11)Zusätzlich zu den aufgeführten Veranstaltungen wird empfohlen, im Laufe des Studiums an einer Exkursion teilzunehmen (z. B. Skilauf, Bergsport, Wassersport).
§ 10 Lehrveranstaltungsarten
Folgende Veranstaltungsarten werden vorwiegend angeboten:
(1) VorlesungenDie Vorlesungen des Grundstudiums haben überwiegend allgemeinorientierenden Charakter. Sie führen in ein Teilgebiet ein und vermitteln Grundkennntisse. Die Vorlesungen des Hauptstudiums setzen Grundkenntnisse voraus. Sie legen vor allem den Stand spezieller Forschung und die unterschiedlichen Auffassungen in der Forschung dar. Den Studierenden wird jeweils Gelegenheit zur Diskussion gegeben.
(2) ProseminareProseminare sind Lehrveranstaltungen des Grundstudiums. Sie dienen wie die Vorlesungen des Grundstudiums der Einführung in einen Teilbereich und darüber hinaus in die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens.
(3) HauptseminareHauptseminare sind Veranstaltungen des Hauptstudiums. Sie ermöglichen die vertiefte Auseinandersetzung mit Teilgebieten.
(4) KolloquienKolloquien sind Veranstaltungen des Hauptstudiums und werden vorwiegend für Examenskandidaten angeboten. Sie dienen der Erörterung spezieller Fragen aus den Teilgebieten.
(5) ÜbungenDie Übungen in der Praxis und Theorie der Sportarten/-bereiche bzw. sportartübergreifenden Praxis haben sportspezifische Handlungsformen sowie sportartübergreifende Bewegungsthemen und ihre theoretischen Grundlagen zum Inhalt.
(6) ArbeitsgemeinschaftenDiese Veranstaltungen werden vorbereitend oder begleitend zu Übungen angeboten. Sie dienen der Verbesserung motorischer Fertigkeiten und physischer Leistungsgrundlagen, einerseits um erfolgreich an den Übungen teilnehmen zu können, andererseits als Vorbereitung auf die zu erbringenden Leistungsnachweise in der Praxis und Theorie der Sportarten/-bereiche und Bewegungsfelder.
(7) ExkursionenDie Exkursionen dienen der intensiven Beschäftigung mit einer Sportart bzw. einem Sportbereich, der nicht am Hochschulort durchgeführt werden kann.
§ 11 Abschluß des Grundstudiums/Zwischenprüfung
Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen.
§ 12 Leistungsnachweise im Hauptstudium
(1) Zulassungsvoraussetzungen (nach § 12, Abs. 2 der MPO)
Der Antrag auf Zulassung wird spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungs- bzw. Klausurtermin schriftlich bei der oder dem Zwischenprüfungsbeauftragten gestellt. Dem Antrag ist beizufügen:
- eine Immatrikulationsbescheinigung für das Nebenfach Sportwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- eine Erklärung darüber, ob der Kandidat oder die Kandidatin bereits eine Zwischenprüfung in dem Studiengang Sportwissenschaft als Nebenfach an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschul- rahmengesetzes nicht bestanden hat oder ob sie bzw. er sich in dem gleichen Fach in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet
- eine Aufstellung der besuchten Lehrveranstaltungen nach § 9 Abs. 1, 2 und 4
- die nach § 9 Abs. 3 und 5 erforderlichen Leistungsnachweise.
(2) Zwischenprüfung (nach § 11 MPO)
Die Zwischenprüfung erfolgt in Form einer zweistündigen Klausur zu einem Thema aus den Bereichen I.3 und II.2 (gemäß § 9 Abs. 1 dieser StO). Für jedes Semester werden zwei Termine angesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben.
§ 12 Leistungsnachweise im Hauptstudium
Im Hauptstudium wird ein Leistungsnachweis aus einem Hauptseminar (nach § 9 Abs. 7 dieser StO) verlangt. Er wird in der Regel durch ein Referat und/oder eine Hausarbeit über ein spezielles Thema des Seminars erbracht.
§ 13 Studienberatung
(1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studieneignung sowie insbesondere auf die Unterrichtung über die Studienmöglichkeiten, Studieninhalte, den Studienaufbau und die Studienanforderungen; sie umfaßt bei studienbedingten persönlichen Schwierigkeiten auch eine psychologische Beratung (§ 82 Abs. 1 UG).
(2) Die studienbegleitende Fachberatung im Studiengang Sportwissenschaft erfolgt durch die Lehrenden des Faches in ihren Sprechstunden. Sie unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Wahl der Schwerpunkte des Studienganges.
§ 14 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den "Amtlichen Bekanntmachungen" der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten ihr Studium aufnehmen.
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät vom 28.04.1998 und des Senats der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 9.06.1998.
Düsseldorf, den 21.7.1998
In Vertretung
Univ.- Prof. Dr. Detlev Riesner(Prorektor)
Anhang
Verzeichnis der Abkürzungen:
P | Pflichtveranstaltung |
WP | Wahlpflichtveranstaltung |
W | Wahlveranstaltungen |
GS | Grundstudium |
H | Hauptstudium |
V | Vorlesung |
PS | Proseminar |
HS | Hauptseminar |
SWS | Semesterwochenstunden |
LN | Leistungsnachweis |
Studienplan (Vorschlag)
Sportwissenschaftliche Theoriebereiche I, II und III (Theorie)
Praxis und Theorie der Sportarten/- Bereiche und Bewegungsfelder (Gr. I, II, III und IV) (Praxis)
I. 1 Biolog. Grundlagen 2 SWS P
II. 3 Gesellschaftl. Persp. 1 SWS P
Praxis
Gr. I (Kurs I) 2 SWS WP
2.Semester Theorie
I. 1. Forts. Biologie 1 SWS P
I. 2. Trainingstheorie 1 SWS P
I. od. II. Proseminar 2 SWS WP
Praxis
Gr. I (Kurs II) 1 SWS WP
Gr. II (Kurs I) 2 SWS WP
3.Semester Theorie
I. 3 Bewegungstheorie 1 SWS P
I. 4. Historische Aspekte 1 SWS WP
Praxis
Gr. II (Kurs II) 1 SWS WP
Gr. III (Kurs I) 2 SWS WP
4. Semester Theorie
II. 2 Psycholog. Aspekte 1 SWS P
II. 4. Pädagog. Themen 1 SWS WP
Praxis
Gr. III (Kurs II) 1 SWS WP
Gesamt-SWS (Theorie): 11 SWS
Gesamt-SWS (Praxis): 9 SWS
Gesamt-Grundstudium = 20 SWS
Zwischenprüfung
5. Semester Hauptseminare aus I 2 SWS WP
Sportartübergreifende Praxis Gr. IV (z. B.: Spielen) 2 SWS WP
6. Semester aus II 2 SWS WP
Gr. IV (z. B. Trainieren) 2 SWS WP
7. und 8. Semester aus III 2 SWS WP
Gesamt-SWS (Theorie): 6 SWS WP
Gesamt-SWS (Praxis): 4 SWS WP
+ weitere 6 SWS Wahlveranstaltungen
* Hauptstudium = 16 SWS
Gesamtvolumen Sportwissenschaft als Nebenfach = 36 SWS