ALLGEMEINE SPRACHWISSENSCHAFT

Masterprüfung

Die folgende Zusammenfassung dient der schnellen Orientierung über die Masterprüfung. Rechtsgrundlage bildet jedoch einzig die Masterprüfungsordnung mit der Studienordnung.

Abschlussprüfungen

  • Zu jedem Modul muss jeweils eine Abschlussprüfung abgelegt werden. Es muss nicht zu jeder einzelnen Lehrveranstaltung im Modul eine Abschlussprüfung erfolgen.
  • Eine Abschlussprüfung kann in Form einer Klausur, einer Hausarbeit, einer mündlichen Prüfung oder einer Projektdokumentation und -präsentation abgelegt werden.
  • Zu Abschlussprüfungen muss man sich anmelden. Näheres dazu erfahren Sie in den jeweiligen Lehrveranstaltungen.

Beteiligungsnachweise

  • Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, zu denen keine Abschlussprüfung abgelegt wurde, wird durch einen unbenoteten Beteiligungsnachweis (BN) bescheinigt.
  • Ein Beteiligungsnachweis wird durch aktive, erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs und durch eine dokumentierte Einzelaktivität (z. B. Referat, Hausaufgabe, Protokoll) erlangt.

Masterarbeit

  • Die Masterarbeit steht thematisch im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung der Module aus ML3/ML4.
  • Die Masterarbeit kann erst begonnen werden, wenn Bescheinigungen über die bestandenen Abschlussprüfungen aus den Modulen ML3 und ML4 vorgelegt werden.

Credit Points

  • Entsprechend dem Arbeitsaufwand werden für jedes Modul und die Masterarbeit festgelegte Credit Points (CP) vergeben. Insgesamt sind im Masterstudium 120 CP zu erwerben, die nach der Vorlage der BN und AP gutgeschrieben werden. Die Zuordnung der CP zu den einzelnen Modulen können Sie der Tabelle unter Punkt 4 entnehmen.
  • 30 der 120 CP dürfen in Lehrveranstaltungen erworben werden, die auch zum Bachelor­studium gehören. Studienleistungen, des gleichen oder ähnlichen Inhalts, die bereits im Bachelor­studium angerechnet wurden, können im Masterstudiengang nicht erneut angerechnet werden.

Gesamtnote

  • Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als gewichtetes arithmetisches Mittel aus den Noten aller Abschlussprüfungen. Dabei wird die Masterarbeit dreifach gewichtet.
  • Im Masterprüfungszeugnis werden alle Noten in den folgenden zwei Schritten gerundet:
    1. Alle Dezimalstellen außer der ersten werden ohne Rundung gestrichen.
    2. Die Endnote lautet dann bei einem Wert:
    • bis 1,5: sehr gut
    • von 1,6 bis 2,5: gut
    • von 2,6 bis 3,5: befriedigend
    • von 3,6 bis 4,0: ausreichend