Bewerbungs- und Einschreibeverfahren
Termine und Fristen
Bewerbung um die Aufnahme in den Studiengang/ |
für das WiSe: bis zum 30. Juni |
Eventuelle Eignungsprüfung: | für das WiSe: im September |
Einschreibung: | für das WiSe: bis zum 10. Oktober |
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung zum Masterstudium Linguistik verläuft in zwei Stufen.
- Zuerst muss Ihre besondere Eignung festgestellt werden. Dafür stellen Sie einen Antrag (s.u.) an das Dekanat der Philosophischen Fakultät (Fristen s.o.). Über Ihren Antrag entscheidet das Fach. Gegebenenfalls müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
- Wenn für Sie die besondere Eignung festgestellt wurde, stellen Sie einen gewöhnlichen Zulassungsantrag an die HHU, um sich für den Studiengang einschreiben zu können (Fristen s.o.). Bei der Einschreibung müssen Sie die Bescheinigung des Faches vorlegen, dass Sie die besondere Eignung besitzen.
Die Möglichkeit zur Einschreibung besteht sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an
Prof. Dr. Hana Filip, Geb. 23.21.04.48
Anja Latrouite, Geb. 23.21.04.52
1. Feststellung der besonderen Eignung
Wenn Sie an der HHU den integrativen Bachelorstudiengang „Linguistik“ mit der Gesamtnote 2,5 oder besser abschließen, besitzen Sie automatisch die besondere Eignung. In diesem Fall verfahren Sie weiter nach 2.
In allen anderen Fällen muss festgestellt werden, dass Sie eine (in etwa) entsprechende Qualifikation besitzen. Dafür gibt es das „Verfahren der Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Master of Arts an der Philosophischen Fakultät der HHU“ (Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge mit dem Abschluss "Master of Arts" der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität).
Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Verfahren ist, dass Sie einen fachlich „einschlägigen“ Bachelor- oder anderen Studienabschluss haben, d.h. einen Abschluss mit sehr großen Anteilen an Linguistik, der inhaltlich in etwa eine der drei Studienvarianten des integrativen Studiengangs „Linguistik“ an der HHU abdeckt (Fremdsprachenpraxis kann auch anderweitig nachgewiesen werden). Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können Sie für den Studiengang leider nicht aufnehmen. Nicht ausreichend ist zum Beispiel in der Regel ein Dolmetscher-Studium oder ein philologisches Studium, da solche Studiengänge einen zu geringen Anteil an Allgemeiner Linguistik haben. Das Verfahren wird durch eine dreiköpfige Auswahlkommission des Faches durchgeführt (zur Zeit Prof. Dr. Hana Filip, Prof. Peter Indefrey, Dr. Anja Latrouite)
Die Kommission stellt zunächst fest, ob Ihre bisherigen Studienleistungen dem hiesigen Bachelor in etwa entsprechen und eine Gesamtnote von 2,5 oder besser ergeben. Falls das festgestellt wird, wird Ihnen die besondere Eignung bescheinigt und Sie können den Einschreibungsantrag stellen.
Falls Sie dieses Kriterium nicht erfüllen, aber der Kommission dennoch als möglicherweise geeignet erscheinen, werden Sie zu einer 30-minütigen mündlichen Prüfung geladen; diese Prüfung wird voraussichtlich Anfang September stattfinden. Gegenstand der Prüfung sind einerseits die englischen Sprachkenntnisse, die für das Masterstudium erforderlich sind, andererseits Ihre Kenntnisse der Methoden und wichtigsten Inhalte in den linguistischen Kernbereichen (Phonetik/Phonologie, Morphologie/Syntax, Semantik/Pragmatik) sowie in einem interdisziplinären Bereich der Linguistik (Historische Linguistik, Soziolinguistik, Psycho- und Neurolinguistik oder Computerlinguistik). Wenn Sie diese Prüfung mindestens mit der Note „gut“ (2,3) bestehen, wird Ihnen die besondere Eignung bescheinigt und Sie können den Einschreibungsantrag stellen.
Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung
Den Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung müssen Sie für das Wintersemester bis zum 30. 06. und für das Sommersemester bis zum 31. 12. stellen. Richten Sie Ihre Bewerbung - mit Angabe des gewünschten Studiengangs - bitte an:
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Institut für Sprache und Information
Abteilung für Allgemeine Linguistik
Auswahlkommission Master Linguistik
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Dem Antrag fügen Sie bei:
- Zeugnisse und Scheine über alle einschlägigen Prüfungs- und Studienleistungen (z.B. Bachelorprüfungszeugnis mit Diploma supplement); in beglaubigten Kopien
- Nachweise über eventuell außerhalb des Studiums erworbene Sprachkenntnisse
2. Einschreibeverfahren
Wenn Sie im Besitz der Feststellung der besonderen Eignung sind oder den B.A.-Studiengang Linguistik an der HHU mit 2,5 oder besser abgeschlossen haben, stellen Sie den Zulassungsantrag für einen Studienplatz in dem M.A.-Studiengang Linguistik beim Studierendensekretariat der Universität Düsseldorf. Dort erhalten Sie die Einschreibeunterlagen („für zulassungsfreie Fächer“), die Sie dann ausgefüllt zusammen mit den dort geforderten Unterlagen sowie dem Nachweis der besonderen Eignung bzw. dem B.A.-Abschlusszeugnis beim Studierendensekretariat fristgerecht einreichen.