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Heinrich-Heine-Universität
Germanistische Sprachwissenschaft (Germanistik I)
Univ.-Prof. Dr. Dietrich Busse


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von Martin Wengeler (E-Mail: wengeler@phil-fak.uni-duesseldorf.de)

Erklärung der Rubrik "Argumentationsmuster" bzw. "Topoi"

Mit dieser Rubrik können Sie Zeitungsartikel finden, in denen bestimmte Argumentationsmuster oder "Denkfiguren" vorkommen. Diese werden entweder benutzt, um für das Zulassen weiterer Einwanderung bzw. für Verbesserungen der Lebenssituation der Einwanderer zu plädieren (in der Datenbank mit "+" gekennzeichnet) oder um gegen weitere Einwanderung bzw. gegen Maßnahmen zugunsten der bereits Eingewanderten (z.B. gegen das kommunale Wahlrecht) Stellung zu nehmen (entsprechend mit "-" gekennzeichnet). [Erläuterung zur Differenzierung in "+" und "-"] Erfaßt sind auch solche Denkmuster, die bereits vergangene oder gegenwärtige Handlungen oder Tatsachen erklären bzw. begründen, so z.B. die Angabe der Gründe, die für die Einwanderung maßgeblich gewesen sind. Das Vorkommen der Argumentationsmuster wurde registriert, ohne zu unterscheiden, ob der Autor des Artikels dies selbst benutzt oder ob er es zitiert. Die Argumentationsmuster sind mit "sprechenden" Namen versehen worden, die eine erste Ahnung vermitteln können, welches Muster, welche "Denkfigur" gemeint ist. Zum besseren Verständnis können Definitionen und Textbeispiele der einzelnen "Topoi" aufgerufen werden. Zudem werden beispielhaft mögliche Nutzungsinteressen dieser Kategorie erläutert. Wer sich für die theoretische Begründung und Herleitung der Rubrik interessiert, kann ebenfalls eine kurze Erläuterung finden .

Mögliche Fragestellungen in der Rubrik "Argumentationsmuster"

Mit den hier registrierten Topoi lassen sich zum einen Fragestellungen nach der Dominanz bestimmter Argumentationsmuster bzw. Denkfiguren in einem bestimmten Zeitraum auf seiten der Befürworter und der Gegner weiterer Zuwanderung beantworten, indem man etwa die Anzahl der Artikel abfragt, die im Jahr 1973 den inhaltlichen Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Nutzens als Grund für oder gegen weitere Zuwanderung angeführt haben, und dies vergleicht mit der Anzahl der Artikel, die Gerechtigkeits-Erwägungen enthalten, welche zumeist für bestimmte Integrationsmaßnahmen angeführt werden. Ebenso können alle Topoi abgefragt werden für einen bestimmten Zeitraum, um Informationen über dominante Denkstrukturen zu erhalten. Mit solchen Abfragen kann das Vorherrschen bestimmter Denk- und Argumentationsstrukturen und deren Veränderung in der Zeit erfaßt werden.

Für politisch aktuelle Fragestellungen, bei denen in der politischen Diskussion in auffälliger Weise bestimmte inhaltliche Gesichtspunkte auftauchen, läßt sich eruieren, wann und in welcher quantitativ relevanten Weise solche Gesichtspunkte bereits zu anderen Zeiten im gleichen Diskurs eine Rolle gespielt haben. So hätte z.B. in der aktuellen, vom neuen Innenminister Otto Schily heraufbeschworenen Diskussion über die Grenzen der Aufnahmefähigkeit Deutschlands, die keine weitere Zuwanderung zulassen, mit der Datenbank eruiert werden können, seit wie langer Zeit und in welch quantitativ bedeutsamer Form dieser Belastungstopos im Einwanderungsdiskurs bereits eine Rolle spielt.

Ausgewertet wurden bisher etwa 1500 Artikel aus bundesdeutschen Zeitungen der Jahrgänge 1960-1965, 1970-1975 und 1980-1985 sowie 130 Schweizer Artikel der Jahre 1972-1974 und 450 österreichische Artikel des gleichen Zeitraums.

Erläuterung zur Differenzierung der Topoi in "+" und "-"

Die Differenzierung der Topoi nach "+" und "-" setzt voraus, daß ihre Verwendung bzgl. der verschiedenen explizit zur Diskussion stehenden oder im Hintergrund der Berichte stehenden einwanderungspolitischen Fragestellungen recht grob auf ihre Rolle, pro oder contra Einwanderung benutzt zu werden, vereinfacht worden ist. Vorkommende Argumentationstopoi wurden demzufolge nur soweit berücksichtigt, als ihnen eine solche Funktion, pro oder contra Einwanderung zu sprechen, zugeordnet werden konnte. Diese Zuordnung ist z.T. unproblematisch, wenn etwa die Argumentation für eine Beibehaltung des GG-Art. 16 (Asylrecht) als Argumentation pro und die Argumentation für eine Einschränkung dieses Artikels als eine contra Einwanderung aufgefaßt wird. Sie stößt aber auf Schwierigkeiten, wenn bestimmte Teilfragen des Einwanderungsthemas erörtert werden, bei denen es nicht um die globale Frage Befürwortung, Ablehnung oder Begründung von stattgefundener, stattfindender oder zu erwartender Einwanderung geht. Z.B. wird in den 70er Jahren häufig für verstärkte Integrationsmaßnahmen zugunsten der bereits Zugezogenen und gleichzeitig gegen weitere Zuwanderung argumentiert, oder man spricht sich pro Rotation und gleichzeitig contra Integration aus. Bei letzterem wird die Position pro Rotation als Stellungnahme contra Einwanderung gewertet. Im ersten Fall ist es schwieriger. In solchen Texten vorkommende Argumentationsmuster, die direkt für bessere Integrationsmaßnahmen benutzt wurden, wurden pro Einwanderung registriert, solche, die unmittelbar im Sinne der Ablehnung weiterer Zuwanderung eingesetzt wurden, entsprechend contra Einwanderung. War diese eindeutige Zuordnung nicht möglich, wurden einzelne Topoi nach der Gesamttendenz des Artikels oder des referierten Sprechers zugeordnet. Wenn demnach im Gesamtkontext deutlich wird, daß es dem Autor in erster Linie um die Ablehnung weiterer Zuwanderung geht, wurden einzelne Topoi contra Einwanderung, wenn es ihm hauptsächlich um Befürwortung von Integrationsbemühungen ging, pro Einwanderung gewertet.

Theoretische Begründung und Herleitung der "Topoi"

Das diskursgeschichtliche Erkenntnisziel bei der Registrierung der Argumentationsmuster in Pressetexten zum Thema Einwanderung ist es, etwas über vorkommende und dominierende Denkfiguren zu verschiedenen Zeiten des "Diskurses" zu erfahren und somit die Denkweisen und Wirklichkeitskonstruktionen zu diesem Thema über einen längeren Zeitraum hinweg vergleichen zu können. In einer Vielzahl von Texten zu verschiedenen Unterthemen des Gesamtkomplexes "Einwanderung" und aus verschiedenen Zeiträumen ist es aber schwierig, einzelne inhaltlich voll ausgefüllte Argumente zu vergleichen. Eher bietet es sich an, Schlußregeln, Argumentationsmuster bzw. Topoi zu vergleichen. Denn Argumente und Konklusionen sind kontextspezifisch und daher prinzipiell in unendlicher Zahl vorhanden, während Schlußregeln in mehr oder weniger kontextabstrakter Form formuliert und daher in thematisch verschiedenen Argumentationen rekonstruiert werden können. Je nach Kontextabstraktheit der Formulierung lassen sich mehr oder weniger viele Typen von Schlußregeln unterscheiden; es kommt darauf an, sie so zu formulieren, daß sie eine überschaubar große Zahl bilden und dabei doch den Großteil der vorkommenden Realisierungen abdecken. Um solche Typen von Argumenten bzw. Schlußregeln oder Topoi handelt es sich bei den in der Datenbank unter "MW" registrierten Argumenten.

Sie erhalten hier einen charakteristischen Namen, der stichwortartig den Gesichtspunkt, den ein Topos fokussiert, benennt. Dieser Name kann in den konkreten argumentativen Realisierungen der Topoi vorkommen, muß es aber nicht. Insofern lassen sich über diesen Weg nicht nur die Texte ausfindig machen, in denen z.B. die Wörter Belastung oder Mißbrauch vorkommen, sondern ebenso Texte, in denen die Wörter fehlen, in denen aber der mit ihnen angesprochene Gesichtspunkt ausgeführt wird. Allerdings ist das Vorkommen der Wörter auch ein Indiz für das Vorkommen eines Topos, aber weder das einzige noch das entscheidende.

Es handelt sich bei den Topoi anders als bei den "allgemeinen Topoi" der antiken Rhetorik-Tradition und bei den davon abgeleiteten kontextabstrakten Argumentationsmustern unserer Alltagsargumentation [1] um kontextrelevante bzw. kontextspezifische Topoi, d.h. um solche, die speziell in einem Themenbereich, in einem Diskurs vorkommen und insofern angereichert sind mit inhaltlich-materialen Füllungen aus dem Einwanderungsdiskurs. Daher ist eine Kategorisierung von Argumentationsmustern in Einwanderungsdiskursen entstanden, die zwar nach den Formprinzipien der formalen, kontextabstrakten Topoi gebildet werden, aber inhaltlich spezifiziert sind. Sie gibt uns die Möglichkeit, Argumentationen einzuordnen und in zeitlich und sachlich verschiedenen Teildiskursen zu vergleichen.

Eine solche Kategorisierung beinhaltet neben der Gefahr, daß die "Topoi zu allgemein und nichtssagend formuliert sind, auch die entgegengesetzte Gefahr, daß die Formulierung mehr oder weniger diskursspezifischer Argumentationsschemata zu sehr an den konkret vorgefundenen Argumentationen orientiert ist, was in der Analyse dazu verleiten könnte, lediglich in der jeweiligen Quaestio sachlich begründete Argumente zu referieren, anstatt Schemata aufzudecken, die diesen Argumentationen zugrunde liegen und daher auch in anderen Zeiträumen und zu anderen Fragestellungen im untersuchten Gesamtdiskurs vorkommen. Beides ist insofern eine Gefahr, als unsere Konstruktionen in beiden Fällen nur geringen bis gar keinen Vergleichswert hätten.

Als rein formale Argumentationsmuster wären z.B. der Topos vom wirtschaftlichen Nutzen ebenso wie der Mißbrauchs-Topos lediglich den Kausalschemata zuzuordnen, da in dem einen Fall mit den zu erwartenden Folgen, im anderen Fall mit einem vorliegenden Grund argumentiert wird. Die hier vorgestellten Topoi wären insofern auch bezüglich ihrer rein formalen Struktur zu Gruppen zusammenzufassen, die z. B. das gleiche formale Muster des Kausalschemas, das mit positiven oder negativen Folgen operiert, verwenden (etwa Nutzen-, Gefahren- und Belastungs-Topos). Da uns aber inhaltlich bestimmtere Argumentationsstrukturen interessieren, haben wir den vorliegenden Mittelweg zwischen formalen Mustern und inhaltlich voll ausgefüllten Argumenten gewählt. Dieser versucht in den meisten Fällen, inhaltlich-kategorial bestimmte Problemzugänge angelehnt an formale Argumentationsmuster zu formulieren. Andererseits berücksichtigt er auch einige im klassischen Sinne formale Muster wie etwa den Autoritäts- oder Beispiel-Topos. Innerhalb des Spannungsfeldes zwischen konkreter Sachargumentation auf der einen und universellem rhetorischen Schema auf der anderen Seite sind unsere "Topoi" also gewissermaßen auf einem mittleren Abstraktionsniveau angesiedelt, das es erlaubt, das Vorkommen von Argumentationsmustern in verschiedenen Teildiskursen, also für verschiedene Fragestellungen zu vergleichen, ohne nur Argumentationsschemata zu analysieren, die völlig unabhängig vom sachlichen Gehalt der Diskurse sind.

Es geht dabei also hier für einen thematischen Bereich um zwar inhaltlich bereits angereicherte Muster, die aber dennoch so allgemein sind, daß sie zu verschiedenen Zwecken gefüllt werden können, die also strategisch eingesetzt werden können, was nicht als bewußte Strategie verstanden werden muß, weil es sich um Muster handelt, die wir selbstverständlich beherrschen und uns wenig bewußt machen. So kann z. B. der Mißbrauchs-Topos zum einen dazu verwendet werden, Flüchtlingen die Ausnutzung der deutschen Gesetzgebung vorzuwerfen, um deren Änderung zu legitimieren, zum anderen auch, um Kommunen vorzuwerfen, Bürgerkriegsflüchtlinge ins Asylverfahren zu drängen, um Kosten zu sparen. Damit mißbrauchten sie die Gesetzgebung. Dieser "Mißbrauch" schließlich wird als Grund dafür angegeben, daß letztlich dieser bekämpft und die mißbrauchten Gesetze beibehalten werden müßten. Das Beispiel zeigt auch noch einmal, auf welchem Abstraktionsniveau in dieser ersten Auswertung Topoi analysiert werden: Es sind eher Denkstrukturen des Herangehens an eine politische Fragestellung, die erfaßt werden und die pro und contra eine Entscheidung angeführt werden können.

Stichhaltige und kohärente Kriterien für die begründete Zuordnung konkret vorgefundener Argumentationen zu Argumentationsmustern wären wünschenswert. Diese sind aber für komplexe Sprechhandlungen wie Argumentationen schwierig anzugeben beispielsweise kann nicht festgelegt werden, daß am Vorkommen bestimmter Wörter oder bestimmter Sprechakte ein bestimmtes Argumentationsmuster erkannt werden kann. Als Ausweg aus diesem Dilemma haben wir mit acht ProjektmitarbeiterInnen quasi-empirisch überprüft, ob die vorgenommene Zuordnung konkreter Textpassagen zu den von uns formulierten Argumentationsmustern intersubjektiv nachvollziehbar ist. Aus dieser Überprüfung sind dann nur die übriggeblieben, bei denen eine solche Zuordnung relativ problemlos möglich war.

Definition der kontextspezifischen Topoi im Einwanderungsdiskurs

Für die Formulierungen der einzelnen Topoi bzw. Argumentationsmuster ergeben sich zwei Möglichkeiten: Wenn-dann-Formulierungen in Form eines vollständigen Syllogismus mit Ober- und Unterprämisse sowie Konklusion stellen die explizite Form eines Topos bzw. Argumentationsmusters dar und sähen z. B. für den "Geschichts-Topos" wie folgt aus:

  1. Wenn die Geschichte lehrt, daß bestimmte politische Entscheidungen bestimmte politische Folgen haben, sollten die anstehenden Entscheidungen getroffen / nicht getroffen werden.
  2. Die Geschichte lehrt, daß bestimmte politische Entscheidungen bestimmte politische Folgen haben.
  3. Also sollte die anstehende Entscheidung (von der unterstellt wird, daß sie in relevanter Hinsicht dem aus der Geschichte entnommenen Beispiel gleich ist) getroffen / nicht getroffen werden.

Einfacher sind Formulierungen mit kausalen Nebensätzen, mit denen der Schluß in einem Satz komprimiert werden kann: Weil die Geschichte lehrt, daß bestimmte Entscheidungen bestimmte Folgen haben, sollte die anstehende Entscheidung (von der unterstellt wird, daß sie in relevanter Hinsicht dem aus der Geschichte entnommenen Beispiel gleich ist) getroffen / nicht getroffen werden.

Ein Problem bei der Formulierung der Topoi besteht darin, daß es z. T. Handlungen bzw. politische Maßnahmen oder Pläne, z. T. konkrete Entscheidungen mit Handlungsfolgen, z. T. auch nur Meinungen sind, für oder gegen die argumentiert wird. In den Topos-Definitionen sind der Lesbarkeit halber zumeist nicht alle Ebenen des Befürworteten oder Abgelehnten aufgeführt. Sie sind entsprechend zu ergänzen.

Erfaßt worden sind auch nicht nur Rechtfertigungen und Begründungen für anstehende, also in die Zukunft gerichtete Handlungen oder Entscheidungen, sondern auch Begründungen und Erklärungen für bereits getroffene Entscheidungen bzw. bereits ausgeführte Handlungen oder für bestehende Zustände. Dies ist ebenfalls in die Definitionen nicht integriert und zu ergänzen. Der Topos vom menschlichen Nutzen ist z.B. häufig als ein Erklärungsmuster benutzt worden, um die bereits vollzogene Zuwanderung zu erklären: Weil man hoffte, in der BRD höhere Löhne und einen bescheidenen Wohlstand zu erwerben, ist man als Arbeitsmigrant dorthin gezogen, d.h. die Handlung ist ausgeführt worden, weil sie für die einzelnen Menschen einen Nutzen erbringt.

. Die Topos-Definitionen werden hier in drei Gruppen vorgestellt. Zunächst wird die größte Gruppe der in der späteren Auswertung zentralen, inhaltlich-material aussagekräftigen Topoi in alphabetischer Reihenfolge vorgeführt. Zur Definition wird jeweils ein Textbeispiel für die Verwendung des Topos pro und contra Einwanderung und zumeist ein - je nach Bedarf unterschiedlich ausführlicher - Kommentar zur Abgrenzung gegenüber anderen Topoi angeführt. Entsprechend dem Merkmal der Potentialität (s. Kap. 3.4.1.2) können die meisten Topoi als Begründungen pro und contra Maßnahmen, Handlungen etc., die dem Prozeß der Einwanderung oder den einwandernden bzw. eingewanderten Menschen zugutekommen oder nicht zugutekommen, eingesetzt werden. Sie werden daher jeweils getrennt als Pro- und Contra-Muster ausgewertet. Viele dieser Topoi sind Varianten eines Kausalschemas, bei dem mit Gründen, Folgen, Ursachen, Wirkungen, Mitteln und Zwecken argumentiert wird. Das dürfte für politische Diskussionen und Argumentationen allgemein die formal dominierende Argumentationsweise sein. Somit gehören alle diese Topoi auch zu Kienpointners Großgruppe der Schlußregel-benützenden Argumentationsschemata (s. Kap. 3.5.2). Als zweite Gruppe werden die Topoi definiert, die im Toulmin-Schema die Position der Stützung von Schlußregeln einnehmen würden und bei Kienpointner eine eigene Großgruppe der Argumentationsschemata bilden, die weder Schlußregeln einfach benützen noch sie induktiv etablieren. Diese Topoi sind z.T. die gleichen wie bei Kienpointner und in der älteren Tradition von Topos-Typologien. Illustrative Beispiel-, Analogie- und Autoritätstopoi zählen dazu, hinzu kommen Zahlen-, Mehrheits- und der Topos aus den politischen Zielen. Als dritte Gruppe werden solche Topoi alphabetisch vorgestellt, die entweder aufgrund ihrer geringen inhaltlichen Aussagekraft in der anschließenden Interpretation nicht ausdrücklich beachtet werden oder quantitativ so vernachlässigenswert sind, daß sie in der folgenden Darstellung nicht mehr erwähnt werden. Sie sollen aber nicht unterschlagen werden, um einerseits in den Tabellen vorkommende Topoi, die nicht mehr interpretiert sind, zu erklären, und um andererseits die real vorgenommene Differenzierung darzustellen, auch wenn sie bei der Auswertung dann nicht mehr zu erwähnenswerten Häufigkeiten geführt hat.

Die inhaltlich zentralen Argumentationsmuster

Der Ausbeutungs-Topos

Weil durch bestimmte Handlungen Menschen ausgenutzt und ausgebeutet werden, sollten diese Handlungen unterbunden/verhindert werden.

Dieses Argumentationsmuster könnte auch als Spezialfall des Humanitäts-Topos angesehen werden, weil die beklagte Ausbeutung, die in den meisten Fällen auch so genannt wird, fast immer aus humanitären Gesichtspunkten heraus beklagt wird. Als eigener Topos wird dieses Argumentationsmuster ausgegliedert, weil mit ihm Formulierungen erfaßt werden sollen, die einerseits einen bestimmten, aus humanitären Gründen beklagten Zustand kritisieren und die andererseits diesen Zustand in besonders drastischer Weise kennzeichnen und mit dem Aspekt der Bereicherung, die andere aus diesem Zustand ziehen, verbinden. Ein dritter Grund ist die quantitative Relevanz des Beklagens von "Ausbeutung" der Zuwanderer gerade in den 60er und 70er Jahren, die es geboten erscheinen läßt, diesen Gesichtspunkt als eigenen Topos zu registrieren.

Textbeispiel pro Einwanderer:

"[…] wollen wir unsere berechtigten Interessen selbst wahrnehmen, um der seit Jahren anhaltenden Diskriminierung und Ausbeutung zu entgehen." […] Unhaltbare Zustände herrschen vielfach bei der Unterbringung. Oft werden für menschenunwürdige Massenlager Wucherpreise verlangt. (HAMBURGER ABENDBLATT 25.6.1970)

Textbeispiel contra (illegale) Einwanderung:

Allzuoft werden die illegalen Gastarbeiter in der Bundesrepublik ausgebeutet [...]. Man kassiert von ihnen Vermittlungshonorare, drückt ihre Löhne, betrügt sie um Sozialleistungen und fordert ihnen für Elendsquartiere Wuchermieten ab. (STERN 19.11.1972)

Der Belastungs-Topos

Weil eine Person / eine Institution / ein Land mit bestimmten Problemen stark belastet oder überlastet ist - oder weil eine solche Belastung droht, sollten Handlungen ausgeführt werden, die diese Belastung vermindern bzw. verhindern.

Wie andere der hier definierten kontextrelevanten Topoi folgert dieser Topos aus einer bestimmten Wahrnehmung der Realität auf für notwendig gehaltene Maßnahmen. In normativer Weise wird von einem Grund (der Belastung) auf eine Folge (die Notwendigkeit der die Belastung vermindernden Maßnahmen) geschlossen oder umgekehrt von der befürchteten Folge (der Belastung) auf die Notwendigkeit der Verhinderung ihres Grundes. Der Topos gehört also wie die meisten zu den Kausalschemata in Kienpointners Typologie. Von diesen und anderen Wahrnehmungen von Realitätsausschnitten (als "Belastung", als "Mißbrauch", als erhöhte "Kriminalität", als zu hohe Kosten) unterscheidet sich der Realitäts-Topos (s.u.) dadurch, daß mit ihm die Äußerungen erfaßt werden, die mehr oder weniger aus-drücklich anführen, wie die Realität ist, aus der dann Folgerungen gezogen werden, während hier die jeweilige Wahrnehmung der Realität als wirkliche Realität von "Belastung", "Mißbrauch" etc. präsupponiert wird, um Maßnahmen für deren zu-künftige Verhinderung zu rechtfertigen. Der Belastungs-Topos wird naturgemäß so gut wie ausschließlich contra Zuwanderung verwendet.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Denn die Rotation mag hier den zusätzlichen Bau von Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern wohl überflüssig machen, in den Anwerbeländern bleiben sie um so dringlicher. "Gehen unsere Er-sparnisse an sozialer Infrastruktur nicht zu Lasten der überdies schon benachteiligten Anwerbelän-der?" (FR 18.4.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Gefragt und ungefragt verbreitete Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher vor den Wahlen, daß die Bundesrepublik hinsichtlich ihrer Gastarbeiter "an den Grenzen der Aufnahmefähigkeit angekommen" sei. Bundeskanzler Willy Brandt äußerte sich ähnlich. (DIE ZEIT 23.2.1973)

Der Entwicklungshilfe-Topos

Weil bestimmte Entscheidungen/Handlungen der wirtschaftlichen Entwicklung in den Herkunftsländern der Zuwanderer nutzen/nicht nutzen, sollten diese Entschei-dungen getroffen/diese Handlungen ausgeführt werden.

Der Topos beinhaltet ein Kausalschema, in dem von prognostizierten Folgen auf die Angemessenheit gegenwärtiger und zukünftiger Handlungen geschlossen wird, um z.B. die Nicht-Anwerbung weiterer ausländischer Arbeitnehmer damit zu begründen, dies schade der Entwicklung der Herkunftsländer. Allerdings kann der Topos auch retrospektiv verwendet werden, indem die positiven oder negativen Folgen vergangener Handlungen als Gründe für die Angemessenheit dieser Handlungen behauptet werden. Z.B. habe die Rückkehr ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimatländer nach ihrer Ausbildung in der BRD die Entwicklung der Herkunftsländer gefördert. In enger Beziehung zu diesem Topos steht der Verlagerungs-Topos (s.u.).

Textbeispiel pro Einwanderung:

Ist die Beschäftigung der Ausländer denn nicht die beste deutsche Entwicklungshilfe überhaupt? (AUGSBURGER ALLGEMEINE 29.1.1972)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Dies [die Begrenzung der GA-Zahl] wäre aber um so wichtiger, als andernfalls auch in den Her-kunftsländern "Fehlentwicklungen" nicht ausbleiben könnten. Für diese Länder wäre es auf die Dauer sinnvoller, im eigenen Bereich Arbeitsplätze zu schaffen; die Anstrengungen, ihnen dabei zu helfen, sollten verstärkt werden. (FR 10.3.1973)

Der Europa-Topos

Weil etwas der Idee und Praxis der europäischen Vereinigung (nicht) förderlich ist oder auf der Ebene der EG (nicht) gewollt ist, sollten bestimmte Handlungen (nicht) ausgeführt werden.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Dabei könnte ein Zusammenleben mit über 800 000 Menschen der verschiedensten Nationalitäten Voraussetzungen schaffen für ein dauerhaftes vereinigtes Europa. (RP 28.12.1963)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Eine Zuerkennung des aktiven und passiven Wahlrechts an ausländische Arbeitnehmer werde ver-mutlich erst im Rahmen einer gemeinsamen Regelung innerhalb aller Staaten der Europäischen Gemeinschaft möglich sein, da die Bundesrepublik keine "Insel" bilden könne. (FR 5.6.1973)

Der Fremdenfeindlichkeits-Topos

Weil bestimmte Handlungen/Entscheidungen/Entwicklungen die Ablehnung der "Fremden" in der "einheimischen" Bevölkerung fördern, sollten sie nicht ausgeführt/nicht getroffen/sollte ihnen entgegengewirkt werden.

Mit diesem Topos wird auf eine inhaltlich spezifizierte Gefahr verwiesen, die auf-grund ihrer von anderen Gefahren-Ausmalungen zu unterscheidenden Qualität und ihrer Relevanz vor allem für den Einwanderungsdiskurs seit Anfang der 80er als eigener Topos erfaßt wird.

Textbeispiel pro Einwanderung:

[...] den gesellschaftspolitischen Folgen des Ehrenberg-Entwurfes: es würden noch mehr Asylsu-chende zwangsweise von der Sozialhilfe leben müssen; das kann nur zur weiteren Verschlechte-rung eines ohnehin schon ausländerfeindlichen Klimas beitragen. (SZ 8.8.1981)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Der Politiker befürchtet gar "bürgerkriegsähnliche Diskussionen und Ausländerfeindlichkeit". Er schlägt vor, "Ausländerfeindlichkeit" dadurch zu bekämpfen, daß der Staat den Zustrom von Aus-ländern bremst [...]. (DIE ZEIT 30.5.1980)

Der Finanz-Topos

Weil etwas viel/ wenig Geld kostet, empfehlen sich Handlungen, durch die sich das investierte Geld rentiert/ sollten Handlungen ausgeführt werden, die die Kosten verringern / brauchen keine Handlungen ausgeführt werden, die die Kosten verringern.

Dieser Topos kann in seiner Version contra Zuwanderung auch als eine Variante des Belastungs-Topos aufgefaßt werden. Die Belastung von Körperschaften, Gruppen, einzelnen mit (zu) hohen Kosten wird als Grund angegeben, bestimmte Handlungen zu fordern oder auszuführen. Da der finanzielle Aspekt inhaltlich ein eigener und interessanter Aspekt ist, werden entsprechende Äußerungen einem eigenen Topos zugeordnet. Auch mit dem Topos vom wirtschaftlichen Nutzen ist der Topos eng verwandt. Wenn dieser Nutzen eindeutig als finanzieller Nutzen (für einen Betrieb, für die Sozialversicherungssysteme) angegeben wird, wird eine entsprechen-de Äußerung als Vorkommen des Finanz-Topos gewertet.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Im übrigen sei für den nur auf den ersten Blick einleuchtenden Vorschlag von Ministerpräsident Hans Filbinger [Rückkehrhilfen] ein Haushaltsansatz von rund 8 Milliarden Mark nötig, um Prämien an eine Million Ausländer zu bezahlen. Diese Investition sei nur dann "einigermaßen" zu vertreten, wenn die gegenwärtige schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt anhalten würde, womit jedoch nicht zu rechnen sei. (STUTTGARTER ZEITUNG 7.6.1975)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Besonders starke Bedenken hat das Innenministerium gegen die Forderung, man solle es dem aus-ländischen Arbeitnehmer selbst überlassen zu entscheiden, ob er hierbleiben wolle oder nicht. Die Bundesrepublik könne es weder finanziell noch soziologisch verkraften, den [...] Grundsatz der Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitsplatzes auf Länder zu übertragen, aus denen Millionen meist ungelernter Arbeiter hinausdrängen, heißt es in der ministeriellen Stellungnahme. (SZ 31.10.1972)

Der Gefahren-Topos

Weil eine politische Handlung / Entscheidung bestimmte gefährliche Folgen hat, sollte sie nicht ausgeführt werden / ist sie abzulehnen.

Dieser Topos enthält drei problematische Aspekte: Zum einen ist er sehr allgemein gefaßt, zum zweiten ist er insbesondere zu den verschiedenen Nutzen-Aspekten nur graduell abzugrenzen, zum dritten könnten einige hier inhaltlich spezifizierte Gefahren wie die der "Überfremdung" oder die zunehmender Fremdenfeindlichkeit ebenfalls unter ihn subsumiert werden. Letzteres zeigt, daß es möglich gewesen wäre, noch verschiedene andere Gefahren als eigene Topoi zu werten und auszuzählen. Darauf wurde verzichtet, um die Anzahl der Topoi nicht zu sehr ausufern zu lassen und das allgemeine Denkmuster, eine Handlung oder eine Entscheidung mit gefährlichen Folgen zu begründen, als die wesentliche Denkfigur zu interpretieren. Nur bei inhaltlich besonders auffälligen Erscheinungsformen wurde ein gesonderter Topos ausgegliedert. Die Abgrenzung zu den Varianten der verschiedenen Nutzen-Topoi, die mit den erwarteten negativen Folgen argumentieren, die also keinen Nutzen, sondern einen Schaden z.B. aus einer bestimmten Handlung als Grund dafür nehmen, diese abzulehnen, wird anhand des graduellen Unterschieds vorgenommen, wie dramatisch diese negativen Folgen ausgemalt werden. Moderate Formulierungen solcher Folgen werden den Nutzen-Topoi, drastischere Folgen-Ausmalungen dem Gefahren-Topos zugeordnet. Ein Indiz für diese Zuordnung kann das Vorkommen der Wörter Gefahr und Katastrophe und ihrer Ableitungen sein.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Unabhängig von seiner Mitgliedschaft in der PKK müsse er befürchten, daß eine Rückkehr in die Türkei ihn der Gefahr aussetze, allein wegen seiner kurdischen Volkszugehörigkeit unterdrückt und politisch verfolgt zu werden. (FR 23.3.1983)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Dazu kommen die sozialen, gesellschaftlichen, politischen Gefahren, deren bedrohliche Anfänge sich bereits zeigen. In durchaus richtiger Spekulation sehen unsere Systemrevolutionäre und Anarchisten in einer breiten Unterschicht emotionell leicht aufzuwiegelnder Fremdarbeiter einen für die eigenen Zwecke besonders ergiebigen Nährboden. (WELT AM SONNTAG 26.8.1973)

Der Gerechtigkeits-Topos

Weil Personen / Handlungen / Situationen in relevanter Hinsicht gleich oder ähn-lich sind, sollten sie gleich behandelt werden. (Gleiches Recht für alle. Wie du mir, so ich dir.)

Anders als die meisten hier definierten Argumentationsmuster gehört das normative "Gerechtigkeitsschema" zu den Vergleichsschemata. Laut Kienpointner ist es "eines der wichtigsten und häufigsten Muster der Alltagsargumentation überhaupt" (1992, S. 294), das auch in der Kindersprachentwicklung sehr früh gelernt wird (vgl. ebd., S. 297). Aufgrund der mit dem Topos behaupteten, "konstruierten" Gleichheitsrelation beziehen sich Gegenargumente oft auf vom Opponenten behauptete relevante Unterschiede zwischen den Personen oder Situationen, auf die Bezug genommen wird. Insofern Rechts-Konstruktionen, gesetzliche Kodifizierungen den Anspruch haben, "Gerechtigkeit" herzustellen, läßt sich der Gerechtigkeits-Topos in der Nähe der konkreter juristisch operierenden Gesetzes- und Rechts-Topoi verorten.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Es muß ein Ausländergesetz geschaffen werden, das […] den Ausländer rechtlich, sozial und politisch den Deutschen gleichstellt, ihn nicht zum Rotationsobjekt jeweiliger Konjunkturinteressen macht. (RP 26.6.1975)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Werden Stimmrechte zuerkannt, denen nicht […] Staatsbürgerpflichten entsprechen, so erlangen die Gastarbeiter Privilegien an Stelle ihrer jetzigen Benachteiligungen. (RHEINISCHER MERKUR 5.6.1970)

Der Geschichts-Topos

Weil die Geschichte lehrt, daß bestimmte Handlungen bestimmte Folgen haben, sollte die anstehende Handlung (von der unterstellt wird, daß sie in relevanter Hinsicht dem aus der Geschichte entnommenen Beispiel gleich ist) ausgeführt / nicht ausgeführt werden.

Der Topos hat Ähnlichkeit mit dem Analogie-Topos. Er wurde aber aufgrund der inhaltlich wichtigen Analogie-Relation, eben der Analogie zu geschichtlichen Ereignissen, Handlungen oder Zuständen als eigener Topos ausgegliedert. Zudem stützt er nicht nur einen anderweitig hergestellten argumentativen Zusammenhang, sondern etabliert diesen erst mit dem Verweis auf die Geschichte. Im Einwanderungsdiskurs kann mit ihm etwa für die Hinnahme von Einwanderung damit geworben werden, daß es in der Bundesrepublik in den 50er Jahren auch gelungen sei, 15 Millionen Vertriebene und Flüchtlinge aufzunehmen und diese sogar entscheidend zum Wohlstand der Bundesrepublik beigetragen hätten. Oder es wird gegen eine Asylrechtsänderung damit argumentiert, daß das Asylrecht aufgrund geschichtlicher Erfahrungen von Emigranten der Nazizeit geschaffen worden und daher in der gültigen Form sinnvoll sei.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Wenn aber ein Ausländer früher [im Kaiserreich] in der Armee für Deutschland dienen und dafür das Recht auf Einbürgerung erwerben konnte, so sollte es in der heutigen Zeit [...] selbstverständlich sein, dem einstigen Dienst in der Armee den Dienst ausländischer Arbeitnehmer im Wirtschafts- und Sozialgefüge unseres Staates gleichzustellen. (DIE ZEIT 28.9.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Geschichtliche Beispiele beweisen, daß normalerweise kein Volk ohne hohe Schwierigkeiten zu große Teile eines anderen im Handumdrehen integrieren kann. [...] Wer aus tages-egoistischem Opportunismus völkische Minderheiten schafft, sollte nicht vergessen, daß ihre Probleme das Klima für zwei Weltkriege angeheizt haben. (RP 17.10.1972)

Der Gesetzes-Topos

Weil ein Gesetz oder eine anderweitig kodifizierte Norm oder eine gerichtliche Entscheidung eine bestimmte Handlung vorschreibt bzw. nahelegt / verbietet, sollte diese ausgeführt / nicht ausgeführt werden.

Entscheidend bei der Verwendung dieses juristisch argumentierenden Topos ist, daß das entsprechende Gesetz explizit genannt wird bzw. aus dem Kontext klar wird, auf welches Gesetz oder welche Gerichtsentscheidung sich berufen wird. Demgegenüber wird die allgemeine Berufung darauf, daß man sich an Gesetze bzw. die Rechtsnormen halten solle, als Rechts-Topos gewertet und die allgemeine Berufung auf die Idee der Menschenrechte als Variante des Humanitäts-Topos aufgefaßt. Die Zuordnung konkreter Argumentationen zu einem der Topoi ist manchmal problematisch.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Die Ausländerbehörden sind grundsätzlich gehalten, den Nachzug von Familienangehörigen erst nach einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahren zu gestatten, und dies auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer und seine Familie sich ohne besondere Schwierigkeiten in die deutschen Verhältnisse ein-fügen können. "Hier"', - so Richter Franz - "werden Anforderungen gestellt, die mit dem in Art. 6 Grundgesetz gewährleisteten [...] besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie schlechter-dings unvereinbar sind." (RHEINISCHER MERKUR 22.12.1972, Auslassungen im Orig.)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Das Ausländerrecht fordert, daß Ausländer, die illegal eingereist sind, mit Geldstrafe und mit Ge-fängnishaft bestraft werden. Die Möglichkeit einer zeitweisen straflosen Duldung illegal eingerei-ster Ausländer sieht das Gesetz zwar ausdrücklich vor. Aber diese Möglichkeit war für besondere Härtefälle bestimmt, für kranke Ausländer zum Beispiel, die man vor ihrer Genesung nicht ab-schieben konnte. Indem das Bundesland Hessen an mehrere tausend illegal eingereiste Türken Duldungsbescheinigungen ausgab, trug es zu einer bedenklichen Schwächung der Rechtssicherheit bei. (FAZ 12.10.1972)

Der Humanitäts-Topos

Weil eine Entscheidung / Handlung oder deren Folgen mit den Menschenrechten übereinstimmen / ihnen entgegenstehen bzw. aus humanitären Überlegungen geboten / abzulehnen sind, ist die Entscheidung / Handlung zu befürworten / abzulehnen bzw. auszuführen / nicht auszuführen.

Bei diesem Topos beruft sich der Sprecher allgemein auf Grundwerte oder Men-schenrechte oder auf eine gebotene humanitäre Behandlung, auf die Idee der Menschenrechte, um seine Entscheidung zu legitimieren. Zum Humanitäts-Topos gehören vor allem solche Aussagen, bei denen unspezifisch auf die Menschenwürde oder auf Menschenrechte verwiesen wird, während konkrete Verweise etwa auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, auf Menschenrechtskonventionen zum Rechts-Topos zählen. Der Humanitäts-Topos ist auch dem Topos vom menschlichen Nutzen verwandt, weshalb sich bei einzelnen Vorkommen dieser Topoi Zu-ordnungsprobleme ergeben. Bei diesem steht der pragmatische Aspekt des Nutzens für die einzelnen Individuen im Vordergrund, also die erwartete Folge einer Handlung. Der Humanitäts-Topos dagegen soll Ausführungen erfassen, die den Grund, das Motiv einer Handlung, nämlich ihre Übereinstimmung mit Grundwerten oder Menschenrechten beinhalten. Auch die folgenden Topoi enthalten humanitäre Aspekte und könnten so auch als Varianten dieses Topos behandelt werden. Sie heben aber argumentativ auf andere Schwerpunkte ab: Der Ausbeutungs-Topos, der Topos aus der Widerspruchsfreiheit, der aus der Verantwortlichkeit und der Gerechtigkeits-Topos.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Gegen dieses Rotationsverfahren wenden sich aber kirchliche und karitative Organisationen. [...] die Rotationsmethode [sei] "schlechterdings unmenschlich", weil sie den Menschen lediglich als Arbeitskraft werte, seine Interessen und Wünsche nach Zusammenleben mit seiner Familie, [...] nach Teilnahme am sozialen, politischen und kulturellen Leben jedoch unberücksichtigt lasse. (HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG 22.9.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Weitere Zuwanderungen werfen nicht nur menschliche Probleme auf, da diese Arbeiter sich im fremden Lande unbeschützt wissen, sondern auch in der Türkei selbst, wo der Ernährer plötzlich fehlt. (DIE WELT 5.4.1971)

Der Kriminalitäts-Topos

Weil Menschen kriminelle Handlungen (nicht) begehen, dadurch andere Menschen (nicht) bedrohen oder die innere Sicherheit eines Gebietes/ eines Landes (nicht) gefährden, sollten (brauchen keine) Maßnahmen ergriffen werden, die zur Unterlassung dieser Handlungen führen oder den entprechenden Menschen bzw. den Menschengruppen, zu denen sie gehören, den Aufenthalt unmöglich machen.

Der Topos ist eine inhaltlich spezifizierte Variante des Realitäts-Topos. Denn mit der Behauptung der vorhandenen und der Gegenbehauptung einer nicht vorhande-nen hohen Kriminalitätsrate einer Gruppe - von "Ausländern", ausländischen Jugendlichen, Asylbewerbern - wird eine "Realität" konstruiert, festgestellt, die als Grund für die eigenen Schlußfolgerungen angeführt wird. Wegen seiner besonderen Relevanz im Einwanderungsdiskurs werden solche Realitäts-Behauptungen über kriminelle Verhaltensweisen als Vorkommen eines eigenen, inhaltlich spezifizierteren Topos gewertet.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Wichtiges Indiz für mangelnde gesellschaftliche Integration ist nach dem Report die Straffälligkeit der ausländischen Arbeitnehmer. Die vorgelegten Fakten sind geeignet, manches Vorurteil auszu-räumen. [...] so unterschreitet die Kriminalität der legal eingewanderten Arbeiter jene vergleichba-rer deutscher Bevölkerungsgruppen. (SZ 4.8.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Offizielle Sorge verursachen die Ausländerkriminalität und gewisse politische Radikalisierungstendenzen. Eine Zahl: Im vergangenen Jahr waren 55 Prozent aller dingfest gemachten Rauschgifthändler Nichtdeutsche. (FAZ 16.12.1972)

Der Kultur-Topos

Weil Menschen bestimmte ethnisch-kulturell geprägte Eigenschaften bzw. Mentalitäten haben, gibt es bestimmte beklagens- oder begrüßenswerte Zustände, die jeweils verändert oder gefördert werden sollen, und / oder weil politische Handlungen bestimmte ethnisch-kulturell zu fassende Auswirkungen haben, sollten sie aus-geführt / nicht ausgeführt werden.

Der Topos ist einer ideologischen Begründungssprache zuzuordnen, da er z. B. als Argument gegen Einwanderung den Belastungs-Topos ideologisch mit der Idee eines ethnisch homogenen Volkes, einer homogenen Nation überhöht und daher in diesem Kontext auch als Überfremdungs-Topos bezeichnet werden könnte. Er wird auch deshalb als eigener Topos gefaßt, weil mit ihm auch die gegenläufige Begrün-dung pro Einwanderung, die in der deontisch positiven Verwendungsweise des Schlagwortes Multikulturelle Gesellschaft gebündelt ist, sowie alle Begründungen, die auf Mentalitäten, Volkscharakter u. ä. von Menschengruppen abheben, erfaßt werden können. Die Argumentation pro Einwanderung plädiert auf der Grundlage der Idee kultureller bzw. ethnischer Vielfalt für liberale Einwanderungsregelungen.

Textbeispiel pro Bemühungen um Einwanderer, weil sie anders sind:

[... Caritas-Verantwortlicher:] "Er [der Ausländer] macht ihnen [den dt. Kollegen und Vorgesetzten] ja nicht aus Böswilligkeit Schwierigkeiten, er wehrt sich vielmehr gegen seine eigenen Unzu-länglichkeiten, seine geringe Ausdauer, seine Vergeßlichkeit, sein leichtes Aufbegehren und seinen schnellen Zorn, seine Neigung, sich Geboten und Verboten zu entziehen, sein Mißtrauen. Dafür braucht er uns. [...]" (FR 24.4.1971)

Textbeispiel pro Einwanderung als Bereicherung:

[...] das Modell einer richtigen Partnerschaft, erwartet von den Gastarbeitern [...] sogar einen Bei-trag zum sozialen Wandel in unserer Gesellschaft. Die Fremden sollten dann nicht mehr eine uner-wünschte Minderheit sein, sondern eine Bereicherung für die deutsche Gesellschaft darstellen. (BADISCHE ZEITUNG 8.8.1971)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Weniger angenehm, aber in der Praxis zwingend, ist eine zentral gelenkte Überwachung der immer stärker in Erscheinung tretenden spezifischen Ausländerkriminalität. Wohl unvermeidbar haben sich im Laufe der Jahre, aus dem jeweiligen Volkscharakter kommend, kriminelle Elemente selbständig gemacht, die einzeln und in Gruppen ihre Landsleute tyrannisieren und ausbeuten. Das beginnt bei der Prostitution und endet bei den Raubüberfällen in Urlauberzügen. (NEUE WESTFÄLISCHE 7.3.1972)

Textbeispiel contra Einwanderung für die "Überfremdungs"-Version des Topos:

[...] die langfristigen zentralen Probleme [...] darunter Geburtensturz, Überfremdung und die Fol-gen. Die Geburtenschwäche des deutschen Volkes und die Geburtenfreudigkeit der eingeströmten und weiter einströmenden Ausländer - diese beiden [...] Momente [...] haben [...] Folgen, deren er-kennbare Verstärkung und Verknüpfung in absehbarer Zeit zu ernsten Schwierigkeiten führen muß. [...] Die Kulturtradition reißt ab, ein anderes Volk mit anderer ethnischer und geistiger Substanz bewohnt eines Tages unser Land. (FAZ 30.9.1980)

Der Mißbrauchs-Topos

Weil ein Recht / ein Hilfsangebot o. ä. mißbraucht wird, sollte das Recht geändert / die Hilfe gestrichen oder gekürzt werden bzw. es sollten bestimmte Maßnahmen gegen den Mißbrauch durchgeführt werden.

Auch mit diesem Topos wird eine Realität behauptet, aus der dann bestimmte Schlußfolgerungen und Forderungen hergeleitet werden. Insofern könnte auch er - wie der Kriminalitäts-Topos - eine Variante des Realitäts-Topos sein. Er wird aber wiederum aufgrund seiner Frequenz und Relevanz als eigenständiger Topos behandelt. Insbesondere im Asyldiskurs seit den 80er Jahren wird der Topos gebraucht: Die von einer Vielzahl von Menschen praktizierte Inanspruchnahme des Asylrechts in der Vergangenheit und Gegenwart bildet dabei das (im Toulminschen Sinne) Faktum, das mit Hilfe des Topos die Konklusion der Notwendigkeit einer Änderung des Asylrechts begründet. Der Topos wird im Schlagwort Asylmißbrauch in kondensierter Form realisiert. Pro Zuwanderung kann der Topos z.B. verwendet werden, um Behörden oder dem politischen Gegner vorzuwerfen, das Asylrecht zu mißbrauchen (z. B. um damit Kosten auf andere Behörden abzuschieben oder um den Wahlkampf mit dem Thema zu bestreiten) und daraus zu folgern, daß nicht eine Änderung des Asylrechts, sondern andere politische Maßnahmen notwendig seien. Im untersuchten Zeitraum kommt diese Pro-Version des Topos aber nicht vor und wird daher auch mit keinem Textbeispiel illustriert.

Textbeispiel:

Eingehend informierten sich die Abgeordneten in Zirndorf über die "Schleichwege", auf denen die Araber mit Hilfe der ostdeutschen Fluggesellschaft Interflug über Ostberlin in die Bundesrepublik gelangen und hier um Asyl nachsuchen. Man habe zweifelsfrei festgestellt, so Riedl, daß der größte Teil der auf diesem Weg in die Bundesrepublik eingeschleusten Araber der El-Fatah-Bewegung angehörten und teilweise zu deren "hartem Kern" zu zählen seien. Die Bundesregierung dürfe es nicht länger zulassen, daß das Einwanderungsrecht auf diese Weise mißbraucht werde. Die Bundesregierung solle deshalb auf diplomatischem Wege tätig werden, um die Ostberliner Hintertür für die Araber zu schließen. (SZ 6.9.1973)

Der Topos vom menschlichen Nutzen

Weil eine Handlung für einzelne Menschen oder Gruppen bzw. für das Verhältnis zwischen diesen einen / keinen Nutzen bzw. Schaden erbringt, sollte sie ausge-führt / nicht ausgeführt werden.

Mit den drei folgenden Nutzen-Topoi werden die prototypischen Erscheinungsformen des in klassischen Typologien als "pragmatisches Argument" bezeichneten Argumentationsschemas erfaßt, zu dem allerdings auch der Gefahren-Topos und einige inhaltlich spezfiziertere Topoi zu rechnen sind. Mit dem "pragmatischen Argument" wird ein normatives Kausalschema benutzt, das zu den häufigsten Argumentationsschemata der politischen Argumentation gehört. Es wird "eingesetzt, um positive oder negative Folgen bestimmter Handlungen als Bekräftigung oder Widerlegung der Richtigkeit der Politik zu verwenden, die mit diesen Handlungen verfolgt wird" (Kienpointner 1992, S. 352). Daher ist es nicht verwunderlich, daß auch in der öffentlich-politischen Diskussion um Einwanderung verschiedene Varianten des pragmatischen Arguments häufig vorkommen. Gerade in politischen Debatten ist es gang und gäbe, die eigenen Pläne, Maßnahmen, Forderungen, Handlungen mit den zu erwartenden positiven Folgen aus diesen Handlungen zu rechtfertigen und die entsprechenden Vorhaben und Handlungen des politischen Gegners mit den zu erwartenden negativen Folgen zu delegitimieren. Ebenso werden bereits erfolgte Handlungen oder Entwicklungen mit den eingetretenen positiven oder negativen Folgen gerechtfertigt oder negativ bewertet. Zudem werden die eingetretenen oder zu erwartenden positiven oder negativen Folgen als Motive für eigenes Handeln oder eigene Pläne genannt, mit dem Nutzen oder Schaden werden also eigene Handlungen erklärt. Dies trifft z.B. für das vielfach von den und über die Gastarbeiter geäußerte(n) Motiv für ihre Arbeitsmigration zu: Daß sie ihnen ermöglicht, überhaupt Arbeit zu finden, davon gut oder besser als im Heimatland leben zu können, sich mit den Früchten dieser Arbeit eine eigene Existenz aufbauen zu können etc. Diese Erklärung der Motive macht eine Vielzahl der Vorkommen des Topos vom menschlichen Nutzen aus. Da das pragmatische Argument in den genannten Variationen so vielfach vorkommt und mit ihm insgesamt nur eine sehr formale Denkweise erfaßt werden kann, ist es nach inhaltlichen Gesichtspunkten unterteilt worden. Die Ausmalung drastischer Folgen sowie inhaltlich besonders für den Diskurs einschlägiger Folgen wurde u.a. als Gefahren- und Fremdenfeindlichkeits-Topos gefaßt. Moderate und/oder eher allgemeine oder wenig spezifische Formu-lierungen positiver und negativer Folgen fallen unter die drei hier definierten Nutzen-Topoi. Sie wurden aufgeteilt in Überlegungen, die den Nutzen oder Schaden von Plänen und Maßnahmen auf der individuellen, auf der politischen und auf der wirtschaftlichen Ebene behaupten.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Aber sie kommen auch nicht als Wohltäter, nicht aus Nächstenliebe. Sie kommen, weil sie hier unter Bedingungen arbeiten können, die sich höchst vorteilhaft von denen in ihrer Heimat unter-scheiden [...]. Sie kommen, weil sie hier das Doppelte, Dreifache, Fünffache ihres bisherigen Einkommens erreichen. Sie kommen, weil sie insgesamt Hunderte von Millionen Mark nach Hause schicken können oder auch das, was sie von diesem Verdienst bei uns kaufen [...]. (WELT AM SONNTAG 26.8.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Ein zeitlich unbegrenzter Aufenthalt würde [...] auch dem wohlverstandenen Interesse des auslän-dischen Arbeitnehmers, der Familienangehörigen wie auch des Abgabelandes widersprechen. [...] Diese Begrenzung ist erforderlich, um die notwendige Bindung des ausländischen Arbeitnehmers zu Heimat und Familie aufrechtzuerhalten. (Leitlinien Bayerns zur Beschäftigung von Ausländern, DIE WELT 28.4.1973)

Der Topos vom politischen Nutzen

Weil eine Handlung unter politischen Gesichtspunkten, für einen Staat/ ein Ge-meinwesen einen / keinen Nutzen bzw. Schaden erbringt, sollte sie ausgeführt / nicht ausgeführt werden.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Gewiß, die Abgabeländer sind zunächst froh, einen großen Teil ihrer Arbeitslosen in den Industrieländern unterbringen zu können. Arbeitslosenheere sind überall ein politischer Unruhefaktor. (RHEINISCHER MERKUR 28.9.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Bei diesem Stand der Diskussion konnte man sich mit den Argumenten der Bayern auseinandersetzen, die erstaunlich offen erklärten, das Wohl der Bundesrepublik erlaube keine Eingliederung der Ausländer, weshalb die Gastarbeiter grundsätzlich nach fünf Jahren nach Hause gehen und durch neue ersetzt werden sollten. (SZ 29.5.1973)

Der Topos vom wirtschaftlichen Nutzen

Weil eine Handlung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einen / keinen Nutzen bzw. Schaden erbringt, sollte sie ausgeführt / nicht ausgeführt werden.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik ist arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch notwendig. Sie ist zugleich für die Abgabeländer politisch, sozial und wirtschaft-lich von großem Nutzen. (FR 8.4.1970)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Braun spricht sich [...] gegen den Vorschlag [...] aus, den Entzug von Arbeitskräften durch verstärkte Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern auszugleichen. Damit würde der Strukturwandel der Wirtschaft [...] verhindert. Die Wirtschaft werde gleichsam auf dem niedrigen Ausbildungsniveau der Gastarbeiter festgehalten, die besser ausgebildeten deutschen Arbeitskräfte fänden möglicherweise keine Arbeitsplätze. (FAZ 15.7.1971)

Der Realitäts-Topos

Weil die Wirklichkeit so ist, wie sie ist, sollte eine bestimmte Hand-lung / Entscheidung ausgeführt / getroffen bzw. nicht ausgeführt / nicht getroffen werden.

Die bestehende Realität wird als Grund dafür angeführt, daß bestimmte Maßnahmen durchgeführt, Entscheidungen getroffen oder Handlungen ausgeführt werden sollten. Dabei wird mehr oder weniger explizit definiert, wie aus Sprechersicht die Wirklichkeit ist, oder seine Sichtweise der Realität wird stillschweigend als "die Realität" vorausgesetzt. Daraus wird dann die eigene Konklusion abgeleitet. In der Funktion von Gegenargumenten wird mehr oder weniger explizit gesagt, daß die Realität anders sei, als vom Proponenten behauptet oder unterstellt. Prototypisch für die Einwanderungsdiskussion ist die folgende Realisierung: Die Realität sei, daß Deutschland (k)ein Einwanderungsland sei, und daher müßten bestimmte politische Folgerungen gezogen werden. Für den juristischen Bereich kann dieser Topos wie folgt reformuliert werden: Weil sich die realen Umstände gegenüber dem Zeitpunkt einer Gesetzesformulierung in relevanter Hinsicht geändert haben, sollte das Gesetz geändert / den neuen Umständen angepaßt werden.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Das Ausländergesetz sei überaltert, obwohl es im April erst 16 Jahre alt werde, sagt Koschnick. "Die Realität hat das Gesetz überholt, das ist peinlich. Nicht so sehr für die Verfasser des Gesetzes. Gesetze werden bekanntlich nicht für die Ewigkeit gemacht. Peinlich eher für das Bundesinnenministerium. Ihm müßte der Realitätsverlust seines Gesetzes lange bekannt sein." (FR 10.2.1981)

Textbeispiel contra Einwanderung:

"Eine realistische Sicht der Dinge ist gefordert", die einerseits die Verantwortung für die Ausländer nicht in Zweifel ziehe - "Wir sind es, die sie in unser Land geholt haben" - und andererseits die begrenzte Möglichkeit der Aufnahme berücksichtige. (FAZ 15.12.1981)

Der Rechts-Topos

Weil wir uns an die Gesetze/ das bestehende/ kodifizierte Recht halten sollten, ist eine Entscheidung/ Handlung zu befürworten/ abzulehnen.

Wie schon beim Gesetzes-Topos erwähnt, sind hier solche juristisch argumentie-renden Äußerungen gemeint, in denen die konkrete juristische Festlegung, die genaue Gesetzespassage, der einzelne Paragraph nicht explizit genannt werden, son-dern in denen allgemein auf rechtliche Kodifizierungen, auf "die Verfassung", "die Rechtsordnung", "die Gesetze" verwiesen wird, um eine Position zu stützen.

Textbeispiel pro Einwanderer:

[...] das geltende Ausländergesetz, dessen Vorschriften nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) teilweise einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten würden. Die einjährige Bindung der Ausländer an einen bestimmten Arbeitsplatz komme einem unzulässigen Arbeitszwang gleich. (RP 2.9.1971)

Textbeispiel contra Einwanderung:

[Bayr. Regierung:] "Andererseits müssen ihnen für die Dauer ihres Aufenthalts in der Bundesrepu-blik vergleichbare Lebensverhältnisse und weitmögliche gesellschaftliche Integration gesichert werden. Staatsbürgerliche Mitwirkungsrechte können ihnen jedoch als Ausländer nicht gewährt werden." (SZ 4.4.1973)

Der Verantwortlichkeits-Topos

Weil ein Land / eine Gruppe / eine Person (mit)verantwortlich ist für die Entstehung von Problemen, sollte es / sie sich an der Lösung der so entstandenen Probleme beteiligen.

Bei diesem normativen Argumentationsmuster beruft sich der Sprecher darauf, daß für Probleme, deren Ursachen in der Vergangenheit oder in heutigen Strukturen liegen, die aktuell Handelnden in der Form verantwortlich sind, daß es ihre zumin-dest moralische Aufgabe ist, Mitverantwortung für die entstandenen Probleme zu übernehmen. Das bedeutet, daß die aktuellen Handlungen nach dieser Verantwort-lichkeit auszurichten sind. Der Topos wird im Gastarbeiterdiskurs häufig so realisiert, daß Gastarbeitern eine bestimmte positive Behandlung zuteil werden solle, weil die Deutschen sie ins Land geholt hätten und daher verantwortlich für ihre Lebenssituation in Deutschland seien.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Wir haben diese Menschen geholt, um den Bedarf unserer Wirtschaft an Arbeitskräften zu decken. [...] Muß es nicht Aufgabe eines Staatswesens sein, das sich als Sozialstaat [...] begreift, auch diesen Menschen eine menschenwürdige Stellung in unserer Gesellschaft einzuräumen? (DIE ZEIT 28.9.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

[Gegen weiteren "Gastarbeiter-Zustrom" spricht, daß es] unverantwortlich [wäre], Fremde ins Land zu holen, wenn wir ihnen einen gesicherten Arbeitsplatz nicht mehr garantieren können. (BONNER RUNDSCHAU 24.11.1973)

Der Verlagerungs-Topos

Weil die Menschen einwandern, um Arbeit und Verdienst zu finden, sollten Arbeitsplätze in die Herkunftsländer der Zuwanderer "verlagert" werden, "die Maschinen zu den Menschen und nicht die Menschen zu den Maschinen gebracht werden", um die Zahl der Zuwandernden zu begrenzen.

Der Topos hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Entwicklungshilfe-Topos. Mit ihm wird, allerdings ausschließlich als Argument gegen weitere Zuwanderung, empfohlen, keine weiteren Zuwanderer anzuwerben und besser Arbeitsplätze in den Herkunftsländern zu schaffen. Dies wird aber nicht für gut und richtig gehalten, weil es der Entwicklung der Herkunftsländer nütze, sondern weil dies die durch Zuwanderung in der BRD entstandenen Probleme lösen helfe. Beide Aspekte können natürlich auch zusammen vorkommen, aber zumeist steht einer der beiden Ge-sichtspunkte klar im Vordergrund.

Textbeispiel:

Jetzt nicht weiter auf zusätzliche Beschäftigung von Ausländern zu bauen, könnte der Anfang einer Kurskorrektur in der Investitionspolitik sein: nicht mehr Menschen zu den Maschinen, sondern Maschinen zu den Menschen. (SZ 15.11.1973)

Der Verständnis-Topos

Wenn Einheimische und Zuwanderer sich besser kennenlernen und mehr Verständnis füreinander aufbringen, können die mit Zuwanderung und Integration verbundenen Probleme und Konflikte gelöst werden.

Das als Verständnis-Topos definierte Argumentationsmuster ist so formuliert, daß es nur pro Zuwanderung verwendet werden kann. Es legt Voraussetzungen dar, die eingefordert werden, damit Zuwanderung ein positive Folgen zeitigender Prozeß sein kann. Es ist ein normatives Kausalschema, das Mittel zur Erreichung eines Zwecks darlegt. Der Topos hat Ähnlichkeit mit der Pro-Variante des Kultur-Topos, insofern er ein besseres Zusammenleben mit Einwandernden dadurch für möglich erklärt, daß die Einheimischen mehr Verständnis für die andersartigen und fremden Menschen aufbringen.

Textbeispiel:

Hauptaufgabe aber bleibe, betont er, einen engeren Kontakt zu den deutschen Behörden herzustellen, die eigenen Leute [...] aufzuklären und um mehr Verständnis bei der deutschen Bevölkerung zu werben. (DIE WELT 18.10.1971)

Der Vorurteils-Topos

Weil Vorurteile gegen bestimmte Gruppen/ Handlungen bestehen, gibt es ein bestimmtes Problem. Wenn solche Vorurteile beibehalten/ aufgegeben werden, kann das Problem (nicht) gelöst werden.

Mit dem Kultur-Topos kann dieses Argumentationsmuster als Indiz für eine kulturalistische Sichtweise des Themas Einwanderung dienen. Denn die angesprochenen Vorurteile basieren auf der referierten oder selbst vorgenommenen Konstruktion des Andersseins, des "Fremden". Im veröffentlichten Diskurs kommen solche Vorurteile eher selten vor und werden dann als Kultur-Topos gewertet. Dagegen bewegt sich die hier gemeinte Denkweise auf einer Meta-Ebene, indem sie Vorurteile thematisiert, um daraus Folgerungen abzuleiten. Als Pro-Zuwanderung-Version werden dabei die Ausführungen gewertet, die eine Beseitigung der Vorurteile fordern, um das Zusammenleben zu erleichtern, und die somit ein normatives Kausalschema benutzen. Als contra Zuwanderung benutzter Topos ist er ein deskriptives Kausalschema, das bestehende Probleme im Zusammenleben mit vorhandenen Vorurteilen erklärt.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Hierzu ist es allerdings erforderlich, pauschale Vorurteile gegen die "Fremden" schlechthin abzule-gen und sich die Ausnahmesituation zu vergegenwärtigen, mit der die [...] Arbeiter in unseren nördlichen Breiten fertig werden müssen. (FR 13.2.1965)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Spaghetti- und Kümmeltürkenklischees bringen Spannungen überall im täglichen Leben dort, wo der deutsche Nachbar oder Kollege seine Vorurteile bestätigt zu finden glaubt, die sich nur allmählich abbauen: Der ausländische Arbeiter ist faul, dreckig, verschlagen, kriminell. Und er stellt den Frauen nach. Übersteigertes Selbstbewußtsein findet sich auch in manchen Amtsstuben, wo man den "Gastarbeiter" wie selbstverständlich mit "Du" anredete [...]. (FR 25.7.1973)

Der Topos aus der Widerspruchsfreiheit

Weil eine Gruppe oder Person in der Vergangenheit eine bestimmte Position ver-treten hat/ in bestimmter Weise gehandelt hat oder weil sie in der Gegenwart bestimmte Positionen vertritt, sollte sie in vergleichbaren Fragen auch aktuell diese Position einnehmen/ diese Handlung ausführen bzw. die den Positionen entspre-chenden Handlungen ausführen.

Der Topos gehört zu den Gegensatzschemata, und zwar zu den Versionen, in denen mit Gegensätzen argumentiert wird, "um einen Widerspruch nachzuweisen" (Kienpointner 1996, S. 116). Dies ist in politischen Diskussionen natürlich häufig der Fall, weil mit dem Nachweis des widersprüchlichen Redens oder Handelns des politischen Gegners argumentative Vorteile zu gewinnen sind. Im Einwanderungsdiskurs werden mit diesem Topos vor allem auch die Vielzahl der Äußerungen erfaßt, die es als einen Widerspruch präsupponieren, daß Menschen, die eine bestimmte Leistung erbracht haben, nicht die diesen Leistungen entsprechenden Gegenleistungen in Form z.B. eines gesicherten Aufenthaltssstatus oder einer politischen Beteiligungsmöglichkeit erhalten. Sie argumentieren daher, nicht-widersprüchliches Verhalten erfordere - als Konsequenz aus den erbrachten Leistungen - bestimmte die Einwanderer begünstigende oder besserstellende Maßnahmen.

Textbeispiel pro Einwanderung:

[...] Baum [...]: "[...]. Das sind doch Steuerzahler. Die können doch erwarten, daß ihre Kinder so unterrichtet werden, daß das der Situation entspricht. [...]." (WELT AM SONNTAG 5.10.1980)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Schon vor Monaten vertrat Schmidt die Auffassung, daß die Grenze der Aufnahmefähigkeit für Gastarbeiter überschritten sei und die Bundesrepublik sich kein "Nationenproblem" aufladen könne. Warum handelt er dann jedoch nicht, sondern schiebt etwas auf die lange Bank, was nur mit jedem Tag schlimmer werden kann? (RP 12.6.1975)

Als Stützungen anderer Topoi fungierende Argumentationsmuster

Der Analogie-Topos

Weil in einem anderen Sachbereich/ in einem anderen Land eine in relevanter Hinsicht mit der anstehenden Handlung vergleichbare Handlung zu positiven bzw. negativen Folgen geführt hat, sollte die in Frage stehende Handlung ausgeführt/ nicht ausgeführt werden.

Der Topos fungiert i.d.R. als zusätzliche Stütze eines bereits hergestellten Sachverhaltszusammenhangs, hier oft des Gefahren-Topos. Das entspricht auch seiner Zuordnung in Kienpointners Typologie von Mustern der Alltagsargumentation, wo er mit illustrativer Beispiels- und Autoritäts-Argumentation zur Gruppe der Schemata gehört, die keine Schlußregeln benützen (vgl. Kienpointner 1992, S. 246), sondern - so ist zu ergänzen - diese stützen und somit im bekannten Toulminschema die Position des "backing" einnehmen würden. Inhaltlich interessant ist jeweils, welche Analogien, d.h. hier zumeist zu vergleichbaren Sachverhalten in welchen anderen Ländern, hergestellt werden, um bestimmte Positionen zu stützen.

Textbeispiel pro Einwanderung (konkret pro Integrationsbemühungen):

Wenn dann aber einst von einem Heer heimat- und orientierungsloser Analphabeten sozialrevolutionäre Explosionen ausgehen, wie sie in den schwarzen Gettos amerikanischer Städte entbrannten, darf niemand behaupten, diese Entwicklung sei nicht vorauszusehen gewesen. (SZ 21.3.1980)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Die Bundesrepublik müßte also - was fast alle moderne Staaten längst getan haben - strenge Einwanderungsgesetze erlassen, sie müßte - wie die Vereinigten Staaten schon lange - Visazwang für alle wichtigen Aufbruchs-Länder einführen [...]. (FAZ 30.09.80)

Der Autoritäts-Topos

Weil eine als Experte oder Autorität ausgewiesene Person oder Institution eine bestimmte Handlung befürwortet/ ablehnt/ eine bestimmte Einstellung vertritt, sollte diese Handlung ausgeführt/ nicht ausgeführt werden/ diese Einstellung übernommen werden.

Beim Topos aus der Autorität wird die strittige Aussage nicht direkt durch ein unstrittiges Argument gestützt, sondern durch den Bezug auf eine unstrittige, anerkannte Autorität. Autoritätsansprüche stützen den Geltungsanspruch der Aussage also dadurch, indem [sic!] sie an ein Fremdwissen anknüpfen, das durch eine Autorität verbürgt und damit 'abgesichert' ist. (Ottmers 1996, S. 110)

Textbeispiel pro Einwanderung:

So widersprechen denn auch die Arbeitsmarktprognosen, zum Beispiel die der Bundesanstalt für Arbeit, der Vorstellung, die Beschäftigung von Ausländern sei ein Provisorium. (DIE ZEIT 10.3.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Aber wenn alle Fachleute auf Jahre hinaus höchstens mit einem minimalen Wirtschaftswachstum rechnen, [...] dann fehlen keine Arbeitsplätze, sondern drohen die altbekannten Gefahren der Überbevölkerung, die durch die ausländischen Arbeitnehmer mit der hohen Arbeitslosenquote zusätzliche Brisanz erhalten. (RP 12.6.1975)

Der Beispiel-Topos

Weil in dem / den Beispiel(en) X die Eigenschaft Y zukommt / die Bewertung Y von X gerechtfertigt ist, kommt den meisten / allen X die Eigenschaft Y zu / ist in den meisten / allen Fällen die Bewertung Y von X gerechtfertigt.

Gemeint ist das von Kienpointner als illustrative Beispielargumentation erläuterte Argumentationsschema, mit dem verschiedene, mit anderen Schlußregeln hergestellte Zusammenhänge gestützt werden. Weil es besonders anschaulich ist, wird es vor allem in Reportagen allgemein sowie bevorzugt in SPIEGEL-Artikeln sowie in der Boulevardpresse verwendet. In die Definition ist die Unterscheidung zwischen deskriptiver und normativer Beispielargumentation eingeflossen. Die Häufigkeit des Topos läßt vielleicht weniger inhaltliche Rückschlüsse auf einen Diskurs als eher formale Interpretationen dahingehend zu, daß, wenn fast ausschließlich mit Beispielen argumentiert wird, Plausibilität der Argumentation stärker suggeriert wird oder werden soll als wenn Schlußregeln verwendet werden. Eine solche Relevanz hat die Beispiel-Argumentation im untersuchten Material allerdings nicht.

Textbeispiel pro Einwanderung (konkret pro wirtschaftliche Notwendigkeit):

Auch andere einschneidende Maßnahmen kann man sich aus politischen Rücksichten nicht leisten. Im übrigen wird unsere Wirtschaft weiterhin auf Gastarbeiter angewiesen sein. Jüngstes, aber nicht einziges Beispiel ist die Firma Opel, die [...] schon jetzt nicht mehr weiß, wie sie ihren neuen Ar-beitskräftebedarf ohne Ausländer-Nachschub decken soll. (NRZ 12.6.1975)

Textbeispiel contra Einwanderung (für Einsparungen durch Rückkehrhilfe):

Ein Beispiel: Ein Gastarbeiter […] verdient 370 Mark in der Woche. Er hätte Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von knapp 200 Mark pro Woche für die Dauer von 12 Monaten. Das ergibt rund 10 000 Mark im Jahr. Nun wird eine durchschnittliche Arbeitslosigkeit bei ausländischen Arbeitnehmern von 10 Monaten unterstellt. Der Arbeitslosengeld-Anspruch verringert sich dadurch um rund 1000 Mark. Weitere 2300 Mark Krankenversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls. Fazit: Einsparungen von 3300 Mark. (DIE WELT 11.7.1975)

Der Mehrheits-Topos

Weil die - z.B. demoskopisch ermittelte - Mehrheit oder der common sense eine bestimmte Handlung oder Entscheidung will bzw. befürwortet, sollte diese ausge-führt/ gefällt werden.

Der Topos kann als Spezialfall eines Autoritäts-Topos aufgefaßt werden. Als Autorität für die eigene Position, für einen hergestellten Sachverhaltszusammenhang wird die von der Mehrheit der Bevölkerung in gleicher Weise vertretene Position oder Argumentation angeführt. Der Topos spielt in vielen politischen Diskussionen eine wichtige Rolle.

Textbeispiel pro Einwanderung:

In der Diskussion über den Status der ausländischen Arbeiter wird von einer großen Mehrheit anerkannt, daß Ausländer nicht von allen staatsbürgerlichen Rechten und von der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse ausgeschlossen bleiben dürfen. (FR 25.9.1973)

Textbeispiel contra Einwanderung:

[...] so fordern die andern - und das ist die Mehrheit -, weitere Zuwanderung zu verhindern und die Zahl der Gastarbeiter in der Bundesrepublik auf ein erträgliches Maß zu vermindern. (DIE ZEIT 21.9.1973)

Der Zahlen-Topos

Weil die Zahlen einen bestimmten, in einem inhaltlich spezifischeren Topos behaupteten Zusammenhang belegen, sollte eine bestimmte Handlung ausgeführt / unterlassen werden.

Dieser Topos ist inhaltlich völlig unspezifisch ist und wird ebenso wie der Autoritäts-, der Beispiel- und der Analogie-Topos zur zusätzlichen Stützung der anderen hier als Topoi gesammelten kontextspezifischen Schlußregeln verwendet.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Aus einer Stichprobenerhebung der Bundesanstalt für Arbeit geht hervor, daß jeder zweite Ausländer bereits länger als drei Jahre in Deutschland arbeitet, daß 300000 Gastarbeiter für immer in der Bundesrepublik bleiben wollen und daß bereits 850000 Gastarbeiterkinder hier leben, von denen 300000 die Schule besuchen. Egal ob diesen Zahlen statistischer Wert zukommt: Sie machen deut-lich, daß die zuständigen Stellen aufhören müssen, die Arbeit der Ausländer nur als provisorischen Zustand zu betrachten. Denn diese Einstellung hat bisher wichtige infrastrukturelle Maßnahmen verhindert, die die Eingliederung der Ausländer erleichtert hätten. (RHEINISCHER MERKUR 22.12.1972).

Textbeispiel contra Einwanderung:

Kreuzberg ist kein Einzelfall. [...]. In Frankfurt am Main bringen sie es auf 21,4 Prozent der Einwohner, in Offenbach auf 19,3 Prozent. Stuttgart hat 17,3 Prozent, München 17 Prozent, Rüsselsheim 21,2 Prozent, Bietigheim-Bissingen 20,2 Prozent. [...] Heinz Kühn [...]: "Übersteigt der Ausländeranteil die Zehnprozentmarke, dann wird jedes Volk rebellisch." Die "Kühnsche Rebellionsgrenze" [...] wäre demnach schon in neunzehn deutschen Großstädten überschritten. (DIE ZEIT 29.1.1982)

Der Topos aus den politischen Zielen

Weil ein politisches Ziel eine bestimmte Handlung vorschreibt bzw. nahe-legt / verbietet, sollte diese ausgeführt / nicht ausgeführt werden.

Auch die Berufung auf bestimmte politische Ziele, die entweder allgemein anerkannt sind oder von einer relevanten Instanz oder der eigenen Gruppe vertreten oder auch schriftlich in Programmen u.ä. festgelegt worden sind, ist eine inhaltlich spezifizierte Variante des Autoritäts-Topos.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Nach dem siebenseitigen Aufgabenkatalog sind die weitreichenden Beschlüsse der früheren Bundesregierung zur "Weiterentwicklung der Ausländerpolitik" (März 1980) vergessen. (FR 18.1. 1983)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland. Es sind daher alle humanitär vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Zuzug von Ausländern zu unterbinden. (FR 2.10.1982)

Weitere ausgewertete Argumentationsmuster

Der Definitions-Topos

Weil für ein Wort eine bestimmte Definition gilt oder unterstellt wird, sollen daraus die dieser Definition enstprechenden Folgerungen gezogen/Handlungen abgeleitet werden.

Mit diesem normativen Einordnungsschema (vgl. Kienpointner 1992, S. 264ff.) kann z.B. aus der unterstellten Bedeutung von Gastarbeiter abgeleitet werden, daß diese nach einer gewissen Zeit ihres "Gast"-Aufenthaltes wieder zurückzukehren haben oder als "Gast" freundlich zu behandeln sind. Oder es können aus einem bestimmten Verständnis von Integration oder politischer Verfolgung, das ausgeführt oder unterstellt wird, Schlußfolgerungen gezogen werden.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Ein schönes Wort: Gastarbeiter. Es besteht aus zwei schönen Wörtern: Ein Gast ist doch ein Mensch, den man gerne sieht, der willkommen ist; ein Arbeiter ist ein Mensch, der arbeitet, der Werte erzeugt, sein Brot nicht umsonst ißt. Besonders schön und wichtig ist, daß beide Teilworte den Begriff Mensch enthalten. (DIE ZEIT 19.6.1970)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Gastarbeiter, dieses Wort kommt von Gast. Ein Gast, der sich schlecht beträgt, gehört vor die Tür gesetzt. (BILD 30.8.1973)

Der Demagogie-Topos

Weil politisch Verantwortliche ein Problem erst herbeigeredet haben, ist eine Stimmung in der Bevölkerung entstanden, die nun zur Rechtfertigung bestimmter Entscheidungen/Handlungen/Maßnahmen herangezogen wird. Daher muß über das Thema anders geredet werden, wodurch sich auch die öffentliche Stimmung ändert und andere Maßnahmen bzw. Entscheidungen getroffen werden können bzw. keine neuen Maßnahmen/Entscheidungen getroffen werden brauchen.

Dieses Kausalschema, das eine Ursache benennt, die eine bestimmte negative Wirkung gezeitigt habe, und das daher die Beseitigung dieser Ursache als Voraussetzung für daraus erwachsende positive Folgen für Einwanderer fordert, kann ebenso wie der Verständnis-Topos nur pro Einwanderung verwendet werden.

Textbeispiel:

[...] ausländische Teilnehmer sprachen gar von "einem erschreckend zunehmenden Rassismus auf der Straße", wozu vor allem die wachsende Arbeitslosigkeit, aber auch der Sprachgebrauch von Politikern beitrügen, etwa wenn sie Begriffe wie "Ausländerschwemme" verwendeten. (FAZ 1.3. 1982)

Der Extremisten-Topos

Weil eine Entscheidung/ eine Handlung dem Programm einer extremistischen Partei entspricht, nützt sie dieser Partei, gefährdet somit langfristig das demokratische System und ist daher abzulehnen.

Der Topos ist eine inhaltliche Spezifizierung des Gefahren-Topos. Er ähnelt im Kontext der Einwanderungsdiskussion dem Fremdenfeindlichkeits-Topos, den er sozusagen noch weiter "ausspinnt", indem er unterstellt, die Verstärkung von Fremdenfeindlichkeit als negative Folge politischer Handlungen könne auch zu wachsendem Einfluß extremistischer Parteien oder Gruppierungen führen.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Der sozialdemokratische Politiker lehnte ein "Volksbegehren" zu dieser Frage [zur Ausländerpolitik] aus verfassungsrechtlichen und aus Gründen der Vernunft ab. Damit werde lediglich Rechtsextremisten Gelegenheit zu einem Propagandafeldzug gegeben, der "billige Anti-Gefühle" wachrufe. (FR 30.9.1980)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Schon versuchen rechtsradikale Gruppen, die weitgehend noch unterschwellige Sorge vor einer Überflutung durch Ausländer und die Angst vor einer zu großen Nähe zu Asylanten politisch aus-zunutzen. (RP 3.9.1980)

Der Image-Topos

Wenn eine politische Handlung ausgeführt wird/ unterbleibt, wird das Ausland po-sitiv/ negativ über Deutschland denken. Daher ist die Handlung abzulehnen/ nicht abzulehnen bzw. auszuführen/ nicht auszuführen.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Eine radikale Ausländerpolitik mit dem Ziel einer drastischen Verminderung der Ausländerzahlen ist schon aus Gründen der internationalen Reputation [...] nicht durchsetzbar. (FR 9.8.1985)

Textbeispiel contra Einwanderung:

[...] Gerhart Baum fand [...] lobende Worte für das Vorhaben: " ... wird eine humane Art der Rückführung dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik förderlich sein." (FR 22.4.1981)

Der Machbarkeits-Topos

Weil ein bestimmtes Ziel/ eine Forderung praktisch (nicht) durchführbar/ (nicht) umsetzbar ist oder aus politischen Gründen (nicht) durchsetzbar ist, sollte dieses Ziel/ diese Forderung vertreten/ aufgegeben werden.

Bei diesem und dem folgenden Topos handelt es sich um gerade in politischen Diskussionen häufig vorkommende Argumentationsmuster. Sie sind aber inhaltlich so unspezifisch, daß in ihren Vorkommensweisen jeweils keine einheitliche Linie zu erkennen ist. Deshalb wird trotz ihres relativ häufigen Auftretens auf eine Interpretation dieser beiden Topoi verzichtet, die insgesamt jeweils nur belegen, daß eine typisch politische Argumentationsweise realisiert wird. Beide Topoi sind vor allem geeignet, die jeweiligen Pläne oder vergangene Handlungen der politischen Gegenseite negativ erscheinen zu lassen. Konkrete Vorschläge werden als nicht "machbar" oder als nicht den versprochenen Nutzen bringend hingestellt, vergangene Handlungen oder Maßnahmen werden als nicht umsetzbar oder nutzlos dargestellt. Seltener können auch eigene Pläne mit der Behauptung ihrer Umsetzbarkeit als sinnvoll begründet werden. Die Abgrenzung der beiden Aspekte der Machbarkeit und der Nutzlosigkeit ist häufig problematisch. Das folgende erste Textbeispiel gibt eine illustrative Vorstellung des Unterschieds. Der erste zitierte Aspekt hebt auf die Nicht-Machbarkeit von Rückkehrhilfen, der zweite auf deren Nutzlosigkeit ab. Noch problematischer ist die jeweilige Zuordnung des Argumentationsmusters zu seiner Funktion, pro oder contra Einwanderung verwendet worden zu sein. Auch dies ist ein Grund, diese Topoi in der späteren Interpretation auszuklammern. Im folgenden Beispiel etwa wird der Machbarkeits-Aspekt deshalb pro Zuwanderung gewertet, weil einer Maßnahme, die die Rückkehr der Zuwanderer begünstigen soll, die also wirksam gegen zu viele Zuwanderer sein soll, die Umsetzbarkeit, die Machbarkeit abgesprochen wird. Im zweiten Beispiel werden Anstrengungen für die Integration türkischer Zuwanderer als nicht machbar angesehen, der Autor wendet sich somit implizit gegen türkische Zuwanderung. Daher wird die Äußerung als Topos contra Zuwanderung gewertet.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Fast durchgehend abgelehnt wurden die derzeit diskutierten Pläne zur freiwilligen Rückkehrförde-rung. "Wirksame Rückkehrhilfen sind nicht finanzierbar, finanzierbare Rückkehrhilfen sind nicht wirksam", meint dazu der Vertreter der Arbeiterwohlfahrt. (SZ 27.1.1983)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Die Frage läuft letztlich auf die "Integrierbarkeit" bestimmter Ausländer hinaus; gegenüber Türken gibt es da auch in der Bundesregierung Zweifel. (FAZ 7.12.1981)

Der Nutzlosigkeits-Topos

Weil es abzusehen ist, daß prognostizierte / erwartete Folgen einer Entscheidung oder Handlung nicht eintreten oder weil andere politische Handlungen dem erklärten Ziel eher dienen, ist die Entscheidung abzulehnen, bzw. weil bestehende Regelungen den erklärten Zielen nicht genutzt haben, sind sie zu ändern. Mit diesem inhaltlich unspezifischen Topos werden Argumentationszusammenhänge erfaßt, in denen auf konkrete Maßnahmen, Entscheidungen, Vorschläge oder bestehende Regelungen Bezug genommen wird. Deren intendierte Folgen werden als nicht eingetreten bewertet bzw. deren behauptete zukünftige positive Folgen werden abgestritten. Auf dieser Grundlage werden vorgeschlagene Handlungen oder Entscheidungen abgelehnt oder vorhandene Regelungen als falsch, überflüssig oder unzureichend kritisiert und neue Anstrengungen oder Konzepte gefordert. Die Argumentationsweise ist in diesem Diskurs wie bei anderen politischen Themen sehr häufig vertreten, da sie für Forderungen nach Änderungen bestehender Regelungen sozusagen selbstredend ist. Daher erfaßt der Topos inhaltlich völlig verschiedene, unspezifizierte Argumentationen, weshalb er in den Häufigkeits-Tabellen zwar an relativ prominenter Stelle vorkommt, in die Interpretation der quantitativ relevanten Argumentationsmuster aber ebensowenig wie der Machbarkeits-Topos einbezogen wird. In juristischen Zusammenhängen kommt dieser Topos typischerweise so vor, daß auf den Unterschied von Wirklichkeit und juristischer Norm verwiesen wird, der an den Gegner gerichtet zumeist den Vorwurf des Rechtspositivismus enthält. Argumentiert wird also damit, daß die Idee, eine rechtliche Änderung, wie etwa die Änderung des Asylrechts, könne tatsächlich bestimmte Probleme lösen helfen, eine Illusion sei.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Mit der Durchsetzung des kommunalen Wahlrechts sei die Frage, wie man die Gastarbeiter und ihre Familien besser in die Lebens- und Arbeitsverhältnisse hierzulande eingliedern könne, noch nicht einmal "angekratzt". [...] dabei sei die Verleihung des kommunalen Wahlrechts lediglich eine "Scheinlösung", die das Problem nicht löse und von den wahren Aufgaben nur ablenke. (FAZ 11.6.1980)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Zum Abbau der wachsenden Ausländerzahl tragen derartige Bemühungen nur begrenzt bei. Ein Beispiel: 1980 wurden 232 000 Rückwanderungen gezählt, aber 371 000 Zuwanderungen. (RP 20.3.1982)

Der Relativierungs-Topos

Weil die vorgebrachten Zahlen/Argumente, wenn sie in andere Relationen gesetzt werden, ein anderes Bild der Wirklichkeit vermitteln und andere, gegenteilige Schlußfolgerungen nahelegen, sollte auf eine bestimmte Handlung/ Entscheidung verzichtet bzw. eine andere durchgeführt/ beschlossen werden.

Es ist natürlich das Wesen von Gegenargumenten, andere Argumente zu "relativieren". Daher sollte die genaue Formulierung des Topos beachtet werden. Erfaßt werden sollen mit ihm die Äußerungen, die ausdrücklich und schwerpunktmäßig darauf abheben, vorgebrachte Behauptungen der Gegenposition in eine andere Relation, in einen anderen Zusammenhang zu rücken, um eine eigene Position zu begründen. Im Untersuchungsmaterial kommen solche Argumentationen nur in der Funktion pro Einwanderung vor. Dies kann als Indiz dafür angesehen werden, daß Forderungen, Handlungen, die Zuwanderung begrenzen wollen, zumeist offensiv vertreten werden, wogegen dann die Positionen für eine Hinnahme von Einwanderung bzw. gegen die Notwendigkeit von Begrenzungsmaßnahmen defensiv den Relativierungs-Topos ins Feld führen.

Textbeispiel:

Mehr als fahrlässig ist der Umgang mit den Fakten. Seit dem Anwerbestopp haben über zwei Millionen Menschen die gastliche Republik verlassen, ohne Prämien. Nach wie vor wandern weit mehr als 200 000 jährlich ab, weil Arbeitslosigkeit, Rationalisierung und Konkurse die Ausländer in viel stärkerem Maße treffen als die Deutschen. (FR 19.1.1983)

Der Topos der inneren Stabilität

Weil die Stabilität des Staates, die innere Sicherheit, der gesellschaftliche Frieden gefährdet ist, müssen bestimmte Entscheidungen/ Handlungen getroffen/ ausgeführt werden.

Der Topos ist die inhaltliche Variante des Gefahren-Topos, die die einzelnen Ge-fahren in einer Art Endpunkt-Topos bündelt, der die Bedrohung der gesamtgesellschaftlichen Stabilität, der inneren Sicherheit, des inneren Friedens durch Nicht-Integration oder durch zu viel Zuwanderung in besonders dramatischer Weise ausmalt.

Textbeispiel pro Einwanderung:

Wenn den jungen Ausländern jedoch keine Chance zur beruflichen Qualifizierung und sozialen Eingliederung gegeben werde, dann richte sich ihre "Leistungsfähigkeit" auf andere Sektoren. Ein Abgleiten in die Kriminalität sei zu befürchten. Dies hätte Folgen für die Stabilität der Gesellschaft, meinten die Arbeitgeber. Daran könne die Wirtschaft kein Interesse haben [...]. (FAZ 12.9.1980)

Textbeispiel contra Einwanderung:

Da jedoch [...], so der FWG-Landrat weiter [...], die "freiheitlich-staatliche Grundordnung" der Bundesrepublik von vielen Ausländern als Schwäche des Staates angesehen werde, die es auszunutzen gelte, sei nunmehr - "nicht nur aus arbeitsmarktpolitischen Gründen, sondern auch aus staatserhaltenden Gründen" - die Grenze für die Aufnahme von Ausländern erreicht. (FR 7.6.1980)


[1]: Diese sind umfassend und verständlich in zwei empfehlenswerten Büchern von Manfred Kienpointner dargestellt. Seine Typologie der kontextabstrakten Argumentationsmuster diente als wesentliche Anregung für die hier definierten Typen. In dem Buch "Alltagslogik. Struktur und Funktion von Argumentationsmustern. Stuttgart-Bad Cannstatt 1992" wird die Typologie eingehend wissenschaftlich begründet und mit allen Untertypen ausführlich vorgestellt. Das populärwissenschaftlich und allgemeinverständlich geschriebene rororo-Taschenbuch "Vernünftig argumentieren. Regeln und Techniken der Diskussion. Reinbek 1996" erklärt die wichtigsten Argumentationsmuster mit zahlreichen Beispielen und Erörterungen ihrer Verwendbarkeit in der Alltagskommunikation.

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