WIEDERKEHR DER FOLTER?

Folter und Rechtsstaat

Symposium am 18. und 19. Juni 2010 auf Schloß Mickeln in Düsseldorf

Die Bedingungen unter denen Folter zulässig sein könnte, werden in jüngster Zeit nicht nur in Bezug auf den „Krieg gegen den Terrorismus“ debattiert, sondern auch im Hinblick auf die so genannte „Rettungsfolter“. Dass insbesondere die Abschaffung der Folter als Teil des von der Aufklärung verpönten Inquisitionsprozesses von der Rechtsgeschichte stets als Meilenstein auf dem Weg zum Rechtsstaat gefeiert wurde und das Verbot der Folter einen zentralen Bestandteil des Selbstverständnisses zumindest der westlichen Rechtssysteme ausmacht, scheint dabei zunehmend in Vergessenheit zu geraten. 

Diese vermeintliche „Wiederkehr der Folter“ ist seit Januar 2009 in Düsseldorf Gegenstand des von der VolkswagenStiftung geförderten Projektes „Die Wiederkehr der Folter? Interdisziplinäre Studie über eine extreme Form der Gewalt, ihre mediale Darstellung und ihre Ächtung“, einem Forschungsverbund der Rechtswissenschaft, Medienwissenschaft und Psychologie. 

Im Rahmen der rechtshistorischen Teilstudie zur historischen Entwicklung der Ächtung der Folter sollen auf dem Symposium „Folter und Rechtsstaat“ am 18. und 19. Juni 2010 die vielfältigen Erscheinungsformen und -funktionen, die die Folter auch nach ihrer im 18. Jahrhundert in allen europäischen Staaten zunehmend proklamierten Abschaffung besaß, diskutiert werden. Im Fokus sollen dabei beispielsweise die Ungehorsams- und Lügenstrafen des Untersuchungsprozesses des 18. Jahrhunderts ebenso stehen wie die von Polizei und Militär nicht nur in den Kolonien ausgeübten Folterdelikte. Welcher Wandel der Funktion, aber auch Inszenierung der Folter lässt sich dabei feststellen und in welchem Verhältnis steht dieser zu dem sich wandelnden Menschenbild und der proklamierten Ächtung der Folter? Gab es, abseits der Ächtung und demonstrativen Distanzierung von der dem „dunklen Mittelalter“ zugeschriebenen Folter, einen zeitgenössischen Diskurs über Folter und physische oder psychische Gewalt im Rahmen des Strafverfahrens?

Mag auch die Diskussion darüber, unter welchen Prämissen Folter auch im „Rechtsstaat“ legitim sein könnte, eine neue sein, Victor Hugos 1852 abgegebene Erklärung, „die Folter habe aufgehört zu existieren“, erweist sich bis heute als zu optimistisch. Ziel der Tagung soll daher sein, herauszuarbeiten unter welchen Bedingungen und in welchen Formen sich die Folter – auch im sich ausbildenden Rechtsstaat – immer wieder behaupten konnte.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Ein Tagungsbericht ist erschienen in der Juristenzeitung JZ 1, 2011, S. 33-34.

Die Beiträge der Tagung sind in dem Band Altenhain, Karsten/Willenberg, Nicola (Hg.), Die Geschichte der Folter seit ihrer Abschaffung, Göttingen 2011 veröffentlicht.

Weitere Informationen: Nicola Willenberg