WIEDERKEHR DER FOLTER?

Die Wiederkehr der Folter?

 

Interdisziplinäre Studie über eine extreme Form der Gewalt, ihre mediale Darstellung und ihre Ächtung

Leitung des Forschungsprojektes: 

Prof. Dr. jur. Karsten Altenhain, Juristische Fakultät

Prof. Dr. phil. Reinhold Görling, Institut für Medien- und Kulturwissenschaft 

Prof. Dr. med. Johannes Kruse, Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Justus-Liebig-Universität Gießen

Der Beginn des 21. Jahrhunderts hat die Bemühungen zur Abschaffung von Folter vor neue Fragen und Herausforderungen gestellt. Schien mit der Erklärung der Menschenrechte 1948 und den Konventionen der Vereinten Nationen und des Europarates zur Ächtung der Folter von 1987 diese extreme Form der Gewalt nur noch ein Problem einzelner Diktaturen, so erfordern Diskussionen um eine so genannte Präventiv- oder Rettungsfolter, die bei einer Bedrohung von Menschenleben möglich sein soll, und vor allem auch die Praktiken der USA in irakischen Gefängnissen, im Gefangenenlager Guantánamo und in verschiedenen Geheimgefängnissen ein Nachdenken über diese Wiederkehr der Folter, ein Erforschen der Ursachen und der Möglichkeiten, ihr zu begegnen. Dazu kommt, dass insbesondere im Film, im Fernsehen und auch auf dem Markt der Computerspiele seit Mitte der 1990er Jahre Folter zunehmend thematisiert wird und zwar immer öfter auch als Handlung, die positive Helden ausführen.

In Fernsehserien wie „24“ oder in Reden und Papieren von Politikern und Juristen wird dabei immer so getan, als ob Folter ein erfolgreiches Mittel zur Erlangung von Information wäre. Dass das nicht zutrifft, dass Aussagen, die Menschen unter Folter machen, höchst unzuverlässig sind, war schon im 18. Jahrhundert eine wichtige Einsicht bei der Abschaffung der Folter im Kontext juristischer Verfahren. Als die Folter im 20. Jahrhundert als Praktik von Diktaturen und Polizeistaaten wiederkehrte, war die Erlangung von Information vermutlich weniger Ziel als Mittel einer Inszenierung, deren eigentliches Ziel die Zerstörung der Autonomie und Subjektivität des Opfers war und ist. Das Wissen, das Mediziner und Psychiater in den vergangenen Jahrzehnten über die nachhaltigen körperlichen und psychischen Folgen von Folter für die Opfer, aber auch für die Täter erworben haben, belegt den schrecklichen Erfolg dieser Gewalt. Folter bedroht den basalen sozialen Zusammenhang menschlichen Lebens, real und symbolisch. 

Das interdisziplinäre Projekt, in dem Medienwissenschaftler, Juristen und Mediziner zusammenarbeiten, untersucht diesen widersprüchlichen Zusammenhang in verschiedenen Phasen und Teilprojekten. Aufbauend auf einer Metaanalyse der medizinisch-psychologischen Erkenntnisse und einer Analyse der juristischen Diskurse wird es zunächst um die Erarbeitung eines Begriffs der Folter gehen. Zugleich wird die Thematisierung von Folter in visuellen Medien in filmanalytischer, diskurstheoretischer und rezeptionsästhetischer Hinsicht erforscht. Teilprojekte untersuchen die medienrechtlichen Zusammenhänge und die Praxis der Indizierung, andere die Behandlung von Folter in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, die widersprüchliche Beziehung von Medizin und Psychologie zur Folter und den aktuellen juristischen Diskurs. Schließlich arbeiten alle drei Wissenschaften in einer qualitativen empirischen Analyse der medialen Bedeutung und Wirkung von Folterdarstellungen zusammen. Unser Ziel ist es sowohl, Erkenntnisse zu erarbeiten, die etwa im Rahmen von medienrechtlichen Bestimmungen oder juristischen Verfahren im Aufenthalts- und Strafrecht zu praktischen Konsequenzen führen, wie auch grundlegend die Bedingungen von Folter und die Möglichkeiten ihrer Ächtung zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu erforschen.


Das interdisziplinäre Forschungsprojekt wird von der VolkswagenStiftung im Rahmen des Programms „Schlüsselthemen der Geisteswissenschaften“ mit einer Summe von 741.000 Euro gefördert (Förderungszeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2011).


(Internetpräsenz der VolkswagenStiftung zum Förderprogramm "Schlüsselthemen der Geisteswissenschaften" - "Schlüsselergebnisse")