PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

1. Dauer und Umfang der ZP

Alle Zwischenprüfungen sind in ihrem Umfang beschränkt. Als Rahmenbestimmungen für alle Fächer gelten folgende Maximalwerte:

  • mündliche Prüfungen max. 45 Minuten
  • Klausuren max. 4 Stunden

Die Art der Prüfung (mündliche Prüfung/Klausur/Hausarbeit) und ihr Umfang sind für jedes Fach einzeln in der Anlage geregelt; die Maximalwerte werden in vielen Fällen unterschritten.

Form und Umfang der Zwischenprüfungen im Überblick:

Fach/Fächergruppe
(zwischen HF und NF gibt es keine Unterschiede im Umfang der ZP)

mündliche Prüfung
Dauer 

Klausur
Dauer

 Allgemeine Sprachwissenschaft

25 - 35 min

 

 Anglistik

35 - 45 min

 

 Germanistik   3 Std.
 Geschichte 20 - 30 min  
 Informationswissenschaft ca. 30 min  
 Modernes Japan    4 Std.
 Jiddische Kultur, Sprache und Literatur ca. 30 min  
 Jüdische Studien ca. 30 min 3 Std.
 Klassische Philologie (Griech., Lat.)   2 Std.
 Kunstgeschichte ca. 20 min  
 Medienwissenschaft 20 - 25 min  
 Musikwissenschaft ca. 20 min  
 Philosophie ca. 30 min  
 Politikwissenschaft 20 - 25 min  
 Romanistik   4 Std.

Fast alle Zwischenprüfungen bestehen nur aus einem Prüfungsteil. Ausnahmen: Geographie, Jüdische Studien, romanistische Neben- und Nur-Hauptfächer mit zwei Teilprüfungen.

2. Angleichung der Zwischenprüfung in Haupt- und Nebenfach (§ 11)

Die frühere Differenzierung der ZP in Haupt- und Nebenfachprüfungen ist aufgehoben. Die Anforderungen sind gleich. Dadurch soll ein Wechsel zwischen HF und NF erleichtert werden. (Diese Gleichschaltung bezieht sich nur auf die ZP allein, die Scheinanforderungen für HF und NF bleiben unterschiedlich.) Ausnahme: Romanistisches HF mit obligatorischem NF; auch hier ist ein späterer Tausch jedoch möglich.

3. Scheine können in manchen Fällen nachgereicht werden (§ 12)

In einigen Fächern (Geschichte HF und NF, Griechische Philologie HF und NF, Lateinische Philologie HF und NF, Kunstgeschichte HF, Medienwissenschaft, Philosophie HF und NF) können bestimmte Nachweise auch nachgereicht werden. Teilweise gilt das auch für den Nachweis der "besonderen Studienvoraussetzungen".

4. Rücktritt bis eine Woche vor der Prüfung  (§ 9)

Wenn Sie zur ZP zugelassen worden sind, können Sie ohne Angabe von Gründen bis spätestens eine Woche vor der Prüfung zurücktreten. Natürlich müssen Sie in solchen Fällen eine Mitteilung an die ZP-Beauftragte oder den ZP-Beauftragten machen und sich später erneut anmelden.

5.  Anmeldefrist zwei Wochen

Die Anmeldefrist zur ZP beträgt zwei Wochen (früher: sechs Wochen).