Magisterprüfungsordnung
Die Magisterprüfungsordnung (MPO) ist die rechtliche Grundlage für Ihr Magisterstudium. Sie ist von der Philosophischen Fakultät unter Mitwirkung aller Fächer aufgestellt und von der Universität (früher vom zuständigen Ministerium) in Kraft gesetzt worden. Magisterprüfungsordnungen sind von Universität zu Universität verschieden - die gesetzlichen Rahmenvorgaben, z.B. die Hochschulgesetze des jeweiligen Landes, in diesem Fall das Universitätsgesetz (UG) NRW lassen beträchtlichen Spielraum für deren Gestaltung.
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Inhalte der Prüfungsordnung
In der MPO sind folgende Fragen geregelt:
- welche Studiengänge (Haupt- und Nebenfächer) Sie studieren können,
- welche Fächerkombinationen möglich sind,
- welche Studienvoraussetzungen, z.B. Sprachkenntnisse, Sie brauchen,
- auf wie viele Semester und Semesterwochenstunden (SWS) das Studium angelegt ist,
- an welchen Lehrveranstaltungen oder Praktika Sie teilnehmen und welche Scheine Sie dabei erwerben müssen,
- wie die Prüfungen geregelt sind: Form (mündlich, Klausur, Hausarbeit), Länge, Inhalt, Benotung
- welche Lehrenden prüfungsberechtigt sind , usw.
Daneben enthält die MPO Bestimmungen über
- die Zuständigkeiten für Zulassungen, Anträge, Widersprüche usw.
- die Zulassungsverfahren und die Durchführung von Prüfungen, usw.
Prüfungsordnung und Studienordnungen
Zusätzlich zu der MPO, die eine Rahmen-Prüfungsordnung für alle Fächer darstellt, die Sie an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Magisterstudiengängen studieren können, gibt es Studienordnungen für jeden einzelnen Studiengang (ein Studiengang ist ein Fach mit einem bestimmten Typ von Studienabschluss, unterschieden nach Haupt- oder Nebenfach, z.B. Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Nebenfach). In der Studienordnung wird der Studiengang inhaltlich näher beschrieben und sind die Bestimmungen aus der MPO für das Fach näher ausgeführt.
Sie sollten daher im Besitz der für Sie geltenden MPO und aller Studienordnungen für die von Ihnen belegten Fächer sein, damit Sie sich aus den wirklich maßgeblichen Quellen über die Studienbestimmungen informieren können und nicht auf die oft falschen Informationen aus zweiter Hand angewiesen sind. Informationen zu den Studienordnungen erhalten Sie bei den Fächern und auf der Webseite der Zentralen Studienberatung
Gültigkeit
Seit Juni 1998 ist die sogenannte "neue" Magisterprüfungsordnung von 1998 in Kraft. Sie können die neuen Regelungen auch dann für sich in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihr Magisterstudium an der HHU vor deren Inkrafttreten 1998 aufgenommen haben.
