PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Prüfungs- und Studienordnungen

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite haben wir für Sie einige oft gehörte Fragen und deren Antworten gesammelt. Da der Umstellungsprozess auf die neuen Ordnungen erst begonnen hat, ist zu Erwarten, dass weitere Fragen hinzukommen. Wie werden diese Seite daher laufend aktualisieren und die Antworten, falls notwendig, ergänzen.

  1. Für wen gilt die neue Prüfungsordnung?

    Auf jeden Fall für alle Studienanfänger ab dem Wintersemester 2011/2012. Für alle anderen unterscheiden sich die vorgesehenen Regelungen für die Umstellung auf die neuen Prüfungs- und Studienordnungen je nachdem, ob Sie sich in der Anfangs-, Mittel- oder Endphase Ihres Studiums befinden. Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der Prüfungsordnungen:

     

    Bei Fragen und Unklarheiten  können Sie sich auch an den oder die Anerkennungsbeauftragte/n Ihres Studiengangs wenden.

  2. Wo finde ich die neue Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge?

  3. Wo finde ich die neue Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge?

  4. Wo finde ich die neue Studienordnung für meinen Studiengang?

  5. Kann ich auf die neue Studienordnung wechseln, wenn ich mein Studium nach der alten begonnen habe?

    Ja, das können Sie. Alle Fächer haben, wenn möglich, feste Regeln für die Anerkennung von  Prüfungsleistungen definiert, nach denen das Prüfungsamt automatisch die  bereits nach der alten Prüfungsordnung abgelegten Prüfungen in der  Prüfungsordnung 2011 anerkennen kann. In den Fällen, in denen dies nicht  möglich war, werden die Anerkennungen individuell von  Anerkennungsbeauftragten in den Fächern vorgenommen.

    Der/die Studierende reicht (1) den Anerkennungsbescheid des Faches (2) gemeinsam mit dem Antrag zum Prüfungsordnungswechsel beim Prüfungsamt ein. Anschließend erfolgt danach dann die erste Anmeldung nach neuer Prüfungsordnung 2011.

  6. Kann man irgendwo sehen, welche Prüfungen automatisch anerkannt werden?

    Ja, das können Sie: Anerkennungsregeln

  7. An wen kann ich mich wenden, wenn ich doch noch Fragen zum Wechsel oder zur Anerkennung von Prüfungsleistungen habe?

    An den oder die Anerkennungsbeauftragte/n Ihres Studiengangs. Diese finden Sie hier: Anerkennungsbeauftragte

  1. Kann ich die Prüfungsordnung wechseln, wenn ich mich in einem bereits angemeldeten aber noch nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren befinde?

    Ja, das ist möglich. Von diesem Problem  sind bspw. insbesondere Studierende, die eine Seminararbeit abgeben müssen oder auf die Bewertung derselben warten, betroffen.  Bitte geben Sie die noch ausstehende aber bereits nach alter PO angemeldete Prüfung auf Ihrem Anerkennungsbescheid zum Antrag auf PO-Wechsel mit an. Die erfolgreich absolvierte Prüfung wird dann automatisch dem im Anerkennungsbescheid festgelegten Modul der neuen Studienordnung zugeordnet. 
     
    An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Falle einer nicht bestandenen Prüfung keine Möglichkeit haben werden, die Prüfung nach der alten PO zu wiederholen. Sollten Sie also die bereits angemeldete Prüfung nicht bestehen, wird der Fehlversuch auf die Modulprüfung der neuen Studienordnung übertragen, für die erfolgreich abgelegte Prüfung auch anerkannt worden wäre. Demzufolge müssten Sie diese Teilprüfung dann nach den Maßgaben der neuen PO wiederholen. 

  2. In welche Prüfungsordnung werde ich bei einem Fachwechsel innerhalb der Uni eingeschrieben?

    Das Ergänzungsfach (Ef) teilt das Schicksal des Kernfaches (Kf) bezogen auf die PO Version, d.h. die PO-Version des Kernfaches gibt die PO-Version für das Ergänzungsfach vor. Ein Einschreibung in unterschiedlichen POs ist nicht möglich. Daraus ergeben sich bei Fachwechseln 2 Varianten:

    Wechsel des Ergänzungsfachs

    Ein Studierender behält sein Kf und wechselt das Ef. Nach den oben stehenden Regeln bleibt der Studierende sowohl für das Kf als auch für das neu gewählte Ef in der PO 2005.

    Wechsel des Kernfachs

    Ein Studierender wechselt das Kf und behält das Ef. Nach den oben stehenden Regeln wird der Studierende für beide Fächer in der PO 2011 geführt.

  3. Kann ich mich in zwei unterschiedlichen Prüfungsordnungen für Kern- und Ergänzungsfach einschreiben?

    Nein! Das Ergänzungsfach (Ef) teilt das Schicksal des Kernfaches (Kf) bezogen auf die PO Version, d.h. die PO-Version des Kernfaches gibt die PO-Version für das Ergänzungsfach vor. Ein Einschreibung in unterschiedlichen POs ist nicht möglich.

  4. Die Studienordnung für mein Studienfach ist noch nicht offiziell veröffentlicht worden. Ist das ein Problem?

    Die neuen Studienordnungen 2011 sind noch nicht amtlich veröffentlicht und werden zur Zeit im Prüfungsamt rechtlich geprüft. Sobald das Reakkreditierungsverfahren für den jeweiligen Studiengang abgeschlossen ist, werden die Ordnungen in den nächsten Wochen offiziell veröffentlicht. Die rechtliche Grundlage Ihres Studiums ist mit der Prüfungsordnung 2011 gegeben. Ein ordnungsgemäßes Studium ist somit garantiert.

    Um Ihnen eine bessere Studienplanung zu ermöglichen, veröffentlichen wir hier die vorläufigen Fassungen der neuen Studienordnungen. Diese sind mit dem Wasserzeichen „Entwurf“ versehen und besitzen noch keine Rechtsgültigkeit, solange das Reakkreditierungsverfahren des dazugehörigen Studiengangs nicht abgeschlossen ist. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die fachliche Ausgestaltung der Studiengänge mit hoher Wahrscheinlichkeit der endgültigen Fassung entspricht und sich durch die Reakkreditierung (wenn überhaupt) allenfalls noch Detailänderungen ergeben.

Ist Ihre Frage beantwortet worden?

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Anerkennungs­beauftragte/n.