
Prüfungs- und Studienordnungen
Bachelor und Master
- Aktuelle Ordnungen
- Alte Ordnungen (bis SS 11)
- Auslaufordnungen
Magister und Diplom
Aktuell: Einstellung des Masterstudiengangs "Americas"
Aufgrund des Fakultätsratsbeschlusses vom 24.04.2012 wird der Masterstudiengang „The Americas / Las Américas / Les Amériques“ am 31.03.2015 eingestellt. Das Studien- und Prüfungsangebot bleibt bis zum Ende des WS 2014/15 gewährleistet (Auslaufordnung).
Aktuell: Einstellung alter Bachelor-und Masterprüfungsordnungen
Aufgrund des Fakultätsratsbeschlusses vom 19.06.2012 werden in den kommenden Semestern alte Fassungen der Bachelor-bzw. Masterprüfungsordnung nicht mehr angewandt, da aktuellere Fassungen davon in Kraft getreten sind. Die Studiengänge werden weiter fortgeführt, nur die zugrundeliegende Prüfungsordnung ist die jeweils aktuellere, so dass AP nicht mehr unbegrenzt lange nach der alten Prüfungsordnung abgelegt werden können. Eine Tabelle mit den entsprechenden Studiengängen und Fristen finden Sie in der Auslaufordnung alter Bachelor und Master.
Bei Fragen steht der Studiendekan Dr. Joachim Koblitz zur Verfügung.
Neue Prüfungs- und Studienordnungen ab dem Wintersemester 2011
Mit Beginn des WS 2011/2012 sind für sämtliche BA- und MA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät neue Prüfungsordnungen in Kraft getreten. Außerdem wurde der Großteil unserer Studiengänge im Zuge turnusmäßiger Reakkreditierungsverfahren in den letzten Semestern überarbeitet und verbessert. In Folge dessen werden in den nächsten Wochen für die Mehrzahl der Studiengänge sukzessive neue Studienordnungen veröffentlicht. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Fragen, welche dieser Neuerungen für Sie relevant sind und auf welche Weise Sie davon betroffen sind. Die vorgesehenen Regelungen für die Umstellung auf die neuen Prüfungs- und Studienordnungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie sich in der Anfangs-, Mittel- oder Endphase Ihres Studiums befinden:
- Studierende, die im WS 2011/12 ihr Studium begonnen haben
- Studierende, die im WS 2011/12 einen BA-Studiengang im 2., 3. oder 4. Fachsemester bzw. einen MA-Studiengang im 2. oder 3. Fachsemester studieren
- Studierende, die im WS 2011/12 einen BA-Studiengang im 5. oder höherem Fachsemester bzw. einen MA-Studiengang im 4. oder höherem Fachsemester studieren
Studienanfänger
Studierende, die im WS 2011/12 ihr Studium begonnen haben studieren automatisch nach den BA- und MA-Prüfungsordnungen 2011. Für sie gelten ebenfalls automatisch die Studienordnungen 2011.
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Die Studienordnung für mein Studienfach ist noch nicht offiziell veröffentlicht worden. Ist das ein Problem?
Die neuen Studienordnungen 2011 sind noch nicht amtlich veröffentlicht und werden zur Zeit im Prüfungsamt rechtlich geprüft. Sobald das Reakkreditierungsverfahren für den jeweiligen Studiengang abgeschlossen ist, werden die Ordnungen in den nächsten Wochen offiziell veröffentlicht. Die rechtliche Grundlage Ihres Studiums ist mit der Prüfungsordnung 2011 gegeben. Ein ordnungsgemäßes Studium ist somit garantiert.
Um Ihnen eine bessere Studienplanung zu ermöglichen, veröffentlichen wir hier die vorläufigen Fassungen der neuen Studienordnungen. Diese sind mit dem Wasserzeichen „Entwurf“ versehen und besitzen noch keine Rechtsgültigkeit, solange das Reakkreditierungsverfahren des dazugehörigen Studiengangs nicht abgeschlossen ist. Sie können jedoch davon ausgehen, dass die fachliche Ausgestaltung der Studiengänge mit hoher Wahrscheinlichkeit der endgültigen Fassung entspricht und sich durch die Reakkreditierung (wenn überhaupt) allenfalls noch Detailänderungen ergeben.
Studierende höherer Semester
Sie gehören zu dieser Gruppe, wenn Sie im WS 2011/12 einen BA-Studiengang im 2., 3. oder 4. Fachsemester bzw. einen MA-Studiengang im 2. oder 3. Fachsemester studieren. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, bis zum 30.6.2012 die Anwendung der Prüfungsordnung 2011 zu beantragen. Der Antrag erfolgt formlos beim Prüfungsamt und ist unwiderruflich. In den Kernfachstudiengängen kann er nur für Kern- und Ergänzungsfach gemeinsam gestellt werden. Mit der Anwendung der Prüfungsordnung 2011 ist automatisch die Anwendung der Studienordnungen 2011 verbunden.
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, noch eine Prüfungsleistung nach alter PO zu erbringen, um die anschließende Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen zu vereinfachen (bspw. wenn 2 Modulprüfungen der alten Studienordnung zu einer AP in der neuen Studienordnung zusammengefasst wurden.) Falls Sie zur neuen Prüfungsordnung wechseln möchten, sollten Sie also bei ihrer Studienplanung auch die fachlichen Regeln und Möglichkeiten zur Anerkennung von Prüfungsleistungen im Auge behalten. Ihr/e Studienberater/in kann Ihnen sicherlich bei Detailfragen weiterhelfen.
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Wie funktioniert die Anerkennung von Prüfungsleistungen, die nach den alten Prüfungs- und Studienordnungen erbracht wurden?
Alle Fächer haben, wenn möglich, feste Regeln für die Anerkennung von Prüfungsleistungen definiert, nach denen das Prüfungsamt automatisch die bereits nach der alten Prüfungsordnung abgelegten Prüfungen in der Prüfungsordnung 2011 anerkennen kann. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war, werden die Anerkennungen individuell von Anerkennungsbeauftragten in den Fächern vorgenommen.
Der/die Studierende reicht- den Anerkennungsbescheid des Faches
- gemeinsam mit dem Antrag zum Prüfungsordnungswechsel beim Prüfungsamt ein.
Anschließend erfolgt danach dann die erste Anmeldung nach neuer Prüfungsordnung 2011.An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass erbrachte Prüfungsleistungen „möglichst vollständig“ anerkannt werden. Es obliegt nicht dem Willen der Studierenden, einzelne bereits erbrachte Prüfungsleistungen von der Anerkennung auszunehmen, um z.B. durch Wiederholung die Note zu verbessern. Wenn anerkennbare Prüfungsleistungen vorliegen, so müssen diese im Rahmen des Prüfungsordnungswechsels unabhängig von der Note übertragen werden. Fehlversuche werden ebenfalls mit übertragen. Es mag Fälle geben, in denen Sie bereits eine Prüfungsleistung erbracht haben, die nach der neuen Studienordnung 2011 nicht mehr in dieser Form vorgesehen ist. Hier besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung, da Sie problemlos Ihr Studium nach der alten Prüfungsordnung beenden könnten. Sicherlich werden alle Studienberater/innen ihr Möglichstes tun, um Ihnen einen reibungslosen Wechsel zur neuen Prüfungs- und Studienordnung zu ermöglichen.
Studierende in der Endphase ihres Studiums
Sie gehören zu der Gruppe, wenn Sie im WS 2011/12 einen BA-Studiengang im 5. oder höherem Fachsemester bzw. einen MA-Studiengang im 4. oder höherem Fachsemester studieren. In diesem Fall haben Sie bereits einen Großteil des Studiums absolviert und stehen kurz vor dem Abschluss. Der Wechsel ist in dieser Studienphase leider nicht mehr möglich.
