PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

M.A. Sozialwissenschaften

Gegenstand und Ziele des Studiums

(1) Der Masterstudiengang „Sozialwissenschaften: Gesellschaftliche Strukturen und demokratisches Regieren“ ist ein gemeinsamer Studiengang der Fächer Soziologie und Politikwissenschaft unter Beteiligung der Kommunikations- und Medienwissenschaft. Ziel des integrierten Studiengangs ist eine profunde Kenntnis der Studierenden von der Dynamik gesellschaftlichen Wandels, den Anforderungen an modernes und demokratisches Regieren sowie der medialen Vermittlung von Politik. Ein besonderer Akzent wird auf die Anforderungen gelegt, die sozialstrukturelle Veränderungen, Denationalisierung und „Governance“ für die Stabilität und Weiterentwicklung von Demokratien nach sich ziehen.

(2) Das Studium vermittelt den internationalen Forschungsstand in den Sozialwissenschaften und bildet in der Anwendung fortgeschrittener Methoden aus. Die Studierenden sollen die selbständige Aneignung und kritische Beurteilung sozialwissenschaftlicher Theorien und Methoden lernen und zu eigenverantwortlicher Arbeit auf theoretischem, empirischem und praktischem Gebiet befähigt werden. Die Förderung eines unabhängigen und analytischen Denkens sowie von Eigenverantwortung, Dialog- und Teamfähigkeit durch die selbständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und die selbstorganisierte Durchführung von Forschungsprojekten ist ein Hauptanliegen des Studiums.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.

  • Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
  • Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
  • Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.

Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Der Nachweis der besonderen Eignung bezieht sich auf Kenntnisse in den Fächern Politikwissenschaft und Soziologie sowie in der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre. Nachzuweisen ist ein Kenntnisstand, der den Abschlussprüfungen in den Fächern Politikwissenschaft und Soziologie sowie in der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre des Bachelorstudiengangs Sozialwissenschaften der Universität Düsseldorf entspricht.

Weitere Information

Studiengang

Sozialwissenschaften

Abschluss

Master of Arts (M.A.)

Profil des Studiengangs

Flyer

Regelstudienzeit

4 Semester

Unterrichtsprache

Deutsch

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Das Büro für Internationalisierung des Instituts für Sozialwissenschaften unterstützt bei der Planung und der Organisation von Auslandsaufenthalten.

Internationale Kontakte

Partneruniversitäten

Studienbeginn

Nur im WS

Homepage des Studiengangs

Homepage

AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen

AnsprechpartnerInnen

Bewerbungsfrist für das Wintersemester

Bis zum 31. Juli

Termin der Eignungsfeststellungsprüfung

Entfällt, da keine mündlichen Auswahlverfahren stattfinden.

Bewerbungsverfahren

Postalisch

Bewerbungsformulare

Formulare

Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung

Eine Auswahlkommission wählt auf der Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen die geeigneten Bewerber/innen aus. Mündliche Auswahlverfahren finden nicht statt.

AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren

Ansprechpartnerin

Studienordnung des Studiengangs

s. Studienordnungen

Prüfungsordnung des Studiengangs

s. Prüfungsordnungen

Eignungsfeststellungsordnung

s. Prüfungsordnungen

Ihre Ansprechpartnerin

Björn Mastiaux M. A. Björn Mastiaux M. A.

Björn Mastiaux M. A.

B. Mastiaux M. A.

Wiss. Mitarbeiter

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.32, Raum 05.30

Tel:Tel: 0211/81-15293

Fax:Fax: n.v.