PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

M.A. Politische Kommunikation

Gegenstand und Ziele des Studiums

(1) Der Masterstudiengang Politische Kommunikation befähigt zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Phänomenen der Darstellung, Vermittlung und Wahrnehmung von Politik in modernen Gesellschaften. Er bereitet auf eine Tätigkeit in dem sich ausweitenden und professionalisierenden Berufsfeld von politischer Öffentlichkeitsarbeit, politischer Kommunikationsberatung und Public Affairs vor. Darüber hinaus schafft er die Grundlage für eine weiterführende akademische Qualifikation in der Kommunikations- oder Politikwissenschaft.

(2) Ziel ist die Vermittlung von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über einen Kernbereich der gesellschaftlichen Entwicklung: die kommunikative Vermittlung von Politik in modernen demokratischen Gesellschaften. Darüber hinaus vermittelt der Studiengang auch praktische Kompetenzen für die Anwendung fortgeschrittener sozial¬wissenschaftlicher Methoden, die zur kritischen Prüfung des vorhandenen Kenntnisstandes und zur selbstständigen Analyse und kritischen Reflexion der gesellschaftlichen Realität befähigen.

(3) Die Lehrinhalte orientieren sich am internationalen Forschungsstand. Die Förderung eines unabhängigen und analytischen Denkens sowie von Eigenverantwortung, Dialog- und Teamfähigkeit durch die selbstständige Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und die selbst organisierte Durchführung von Forschungsprojekten ist ein zentrales Anliegen des Studiums. Der Masterstudiengang Politische Kommunikation ist ein gemeinsamer Studiengang der Fächer Kommunikations- und Medienwissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie unter Beteiligung geisteswissenschaftlicher Fächer der Philosophischen Fakultät.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.

  • Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
  • Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
  • Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.

Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Der Nachweis der besonderen Eignung bezieht sich auf Kenntnisse in der (sozialwissenschaftlich ausgerichteten) Kommunikations- und Medienwissenschaft/Publizistik, in der Politikwissenschaft sowie in der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre. Die besondere Eignung kann nur dann ohne Leistungsüberprüfung nachgewiesen werden, wenn im Rahmen des mindestens mit einem Bachelorgrad erfolgreich abgeschlossenen Studiums Kenntnisse der Grundlagen sowie fortgeschrittene Kenntnisse in ausgewählten Bereichen für alle drei unter Pkt. 1 genannten Fachgebiete, die Kommunikations- und Medienwissenschaft und die Politikwissenschaft sowie die sozialwissenschaftliche Methodenlehre, durch entsprechende Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Die Prüfung der besonderen Eignung anhand dieser Nachweise richtet sich nach den Anforderungen für den Erwerb des Bachelorabschlusses im Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften der Universität Düsseldorf in den Fächern Kommunikations- und Medienwissenschaft, Politikwissenschaft und Methodenlehre. Ausnahmeregelung: Die Leistungsüberprüfung kann auch in Form einer Klausur von bis zu vier Stunden Dauer erfolgen. Anforderungen der Prüfung: - Kenntnisse der Grundlagen sowie fortgeschrittene Kenntnisse ausgewählter Arbeits- und Theoriebereiche der (sozialwissenschaftlich ausgerichteten) Kommunikations- und Medienwissenschaft/ Publizistik; - Kenntnisse der Grundlagen sowie fortgeschrittene Kenntnisse ausgewählter Arbeits- und Theoriebereiche der Politikwissenschaft; - Kenntnisse der Grundlagen sozialwissenschaftlichen Methodenlehre sowie vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Erhebungs- und Analyseverfahren. Die Prüfung entspricht in den Anforderungen den Abschlussprüfungen in den Fächern Kommunikations- und Medienwissenschaft und Politikwissenschaft sowie in der sozialwissenschaftlichen Methodenlehre des Bachelorstudiengangs Sozialwissenschaften der Universität Düsseldorf.

Weitere Information

Studiengang

Politische Kommunikation

Abschluss

Master of Arts (M.A.)

Profil des Studiengangs

Flyer

Regelstudienzeit

4 Semester

Unterrichtsprache

Deutsch

Auslandsaufenthalt

Nicht vorgesehen

Internationale Kontakte

vgl. Auslandspartnerschaften

Studienbeginn

Nur im WS

Homepage des Studiengangs

Homepage

AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen

AnprechpartnerInnen

Bewerbungsfrist

Bis 1. Juli

Termin der Eignungsfeststellungsprüfung für das Wintersemester

Bis 1. Juli

Bewerbungsverfahren

Postalisch

Bewerbungsformulare

Formular

Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung

Eine Auswahlkommission prüft die eingereichten Unterlagen. Bei positivem Ausgang der Aktenprüfung wird der/die Bewerber/in zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren

AnsprechpartnerInnen

Studienordnung des Studiengangs

s. Studienordnungen

Prüfungsordnung des Studiengangs

s. Prüfungsordnungen

Eignungsfeststellungsordnung

s. Prüfungsordnungen

Ihre Ansprechpartner

Neutraler Schattenriss Neutraler Schattenriss

Dr. Astrid Zipfel

Dr. A. Zipfel

Akademische Rätin

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.32, Raum 06.77

Tel:Tel: 0211/81-12941

Fax:Fax: 0211/81-11929

Dennis Lichtenstein Dennis Lichtenstein

Dennis Lichtenstein

D. Lichtenstein

Wiss. Mitarbeiter

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.32, Raum 01.29

Tel:Tel: 0211/81-11694

Fax:Fax: 0211/81-11929