M.A. Philosophie
Gegenstand und Ziele des Studiums
Das Studium vermittelt den internationalen Wissensstand in den gewählten Fachrichtungen und bildet in der Anwendung der fachspezifischen Methoden aus. Die Studierenden sollen lernen, sich den Forschungsstand in ausgewählten Bereichen der Philosophie zu erarbeiten und philosophische Denk- und Argumentationsweisen selbständig anzuwenden und kritisch zu beurteilen. Sie sollen befähigt werden, selbständig in Wort und Schrift zu philosophischen Fragen Stellung zu nehmen und philosophischen Sachverstand für die Bewältigung aktueller Lebens- und Praxisprobleme einzusetzen. Ein weiteres Ziel des Studiums ist die Förderung unabhängigen und analytischen Denkens sowie von Teamfähigkeit, u. a. durch die selbständige, gegebenenfalls gemeinsame Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen. Das Studium soll darüber hinaus die Potenziale der Philosophie für den interkulturellen und interdisziplinären Dialog erkennbar werden lassen.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Der Nachweis der besonderen Eignung bezieht sich auf folgende Kenntnisse:
- grundlegende Kenntnisse der Logik, Beherrschung eines Kalküls der klassischen Prädikatenlogik 1. Stufe,
- fundierte Kenntnisse in mindestens zwei Epochen der Geschichte der Philosophie (Antike, Mittelalter, Neuzeit, Gegenwart),
- fundierte Kenntnisse in Theoretischer Philosophie oder Praktischer Philosophie.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.
- Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
- Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
- Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.
Weitere Information
Studiengang | Philosophie |
Abschluss | Master of Arts (M.A.) |
Profil des Studiengangs | |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtsprache | Deutsch, in wenigen Veranstaltungen Englisch |
Auslandsaufenthalt | nicht verpflichtend, aber empfohlen |
Internationale Kontakte | |
Studienbeginn | Sommer- und Wintersemester |
Homepage des Studiengangs | |
AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen | Frau Dr. Hinke-Dörnemann (s.u.) |
Bewerbungsfrist | 15. Februar |
Termin der Eignungsfeststellungsprüfung | auf Anfrage |
Bewerbungsverfahren | Antrag an das Dekanat der Fakultät |
Bewerbungsformulare | Formloser Antrag mit Zeugnissen und Qualifikationsnachweisen |
Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung | Kenntnisse gemäß (a) werden in einer Logikklausur von 60 Minuten Dauer nachgewiesen, Kenntnisse gemäß (b) und (c) werden jeweils in einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer festgestellt. |
AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren | Frau Dr. Hinke-Dörnemann (s.u.) |
Studienordnung des Studiengangs | |
Prüfungsordnung des Studiengangs | |
Eignungsfeststellungsordnung |
Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Ulrike Hinke-Dörnemann
Dr. U. Hinke-Dörnemann
Wiss. Mitarbeiterin
Gebäude 23.21, Raum 04.74
Tel: +49 (0)211 81-12897
Fax: n.v.
