M.A. Literaturübersetzen
Gegenstand und Ziele des Studiums
Der integrative Masterstudiengang Literaturübersetzen vereint theoretische und praktische Komponenten. Übersetzen gilt heute als wichtigstes Paradigma interkultureller und transkultureller Prozesse. Die Forschungsorientierung des Studiengangs entspricht daher zunehmenden gesellschaftlichen Bedürfnissen nach spezifischen Kompetenzen zur Analyse von Austausch-prozessen zwischen verschiedenen Kulturen. Die ebenfalls enthaltene berufsbezogene Praxisorientierung setzt die besondere Kompetenz im Umgang mit diesen interkulturellen Prozessen textproduktiv um. Übersetzung wird somit verstanden als sowohl theoretischer wie auch sprachpraktischer und -produktiver Umgang mit in Schrift und Literatur enkodierter kultureller Differenz. Konstitutiv für den Studiengang ist daher einerseits eine besondere Konzentration auf die am Übersetzungsvorgang beteiligten unterschiedlichen kulturellen und literarischen Kontexte (insbes. Formen der Kulturbegegnung, spezifische kulturelle Diskursformen und Praktiken, literaturtheoretische und poetologische Positionen, Gattungs- und Formenrepertoire, Stiltraditionen) und deren Enkodierung in der spezifischen Form der Zielsprache. Ziel des Masterstudiengangs ist die Vermittlung interkultureller Fähigkeiten, die sich in der Übersetzung literarischer Texte aus europäischen Sprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) ins Deutsche niederschlagen. Auf der Basis theoretisch-methodischer Reflexion wird die Fähigkeit ausgebildet, mittels des übersetzten Textes zwischen den Kulturen zu vermitteln und nach Abschluss des Studiums u.a. selbst zu solcher Vermittlung auszubilden. Das Studium vermittelt eine fachliche Kompetenz, die selbst wiederum zu wissenschaftlicher Arbeit, zu kritischer Auseinandersetzung mit dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand und zu verantwortlichem beruflichen Handeln befähigt.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Es erfolgt in jedem Fall eine Eignungsprüfung. Der Nachweis der besonderen Eignung bezieht sich auf Kenntnisse und Fähigkeiten in den beiden gewählten Fremdsprachen und Deutsch, die für die Transferleistungen notwendig sind.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.
- Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
- Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
- Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.
Weitere Informationen
Studiengang | Literaturübersetzen |
Abschluss | Master of Arts (M.A.) |
Profil des Studiengangs | |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtsprache | Deutsch / Englisch / Französisch / Italienisch / Spanisch |
Auslandsaufenthalt | Ein zusammenhängender Auslandsaufenthalt von ca. drei Monaten in mindestens einem der Länder der gewählten Fremdsprachen während des Studiums wird dringend empfohlen. |
Internationale Kontakte | |
Studienbeginn | Nur im WS |
Homepage des Studiengangs | |
AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen | |
Bewerbungsfrist | 1. September |
Termin der Eignungsfeststellungsprüfung | 13.8.2012 oder 10.9.2012 |
Bewerbungsverfahren | |
Bewerbungsformulare | |
Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung | Die Leistungsüberprüfung besteht aus einer insgesamt vierstündigen Klausur und erstreckt sich auf die beiden fremdsprachlichen Fächer (Übersetzung je eines literarischen Textes ins Deutsche mit literaturwissenschaftlichem Kommentar in den gewählten Fremdsprachen) und das Fach Deutsch (intralinguale Übersetzung eines deutschen Textes unter Berücksichtigung des Stil- und Vatietätentransfers). Dabei beträgt die Bearbeitungszeit für die Aufgabenstellung der beiden fremdsprachlichen Fächer je 90 Minuten und für das Fach Deutsch 60 Minuten. Die Klausur wird von je einem hauptamtlich Lehrenden der am Studiengang beteiligten Fächer gestellt und bewertet. Die besondere Eignung ist nachgewiesen, wenn die Klausur in allen drei Teilgebieten (den beiden gewählten Fremdsprachen und Deutsch) bestanden wurde. Die Einzelleistungen werden nicht benotet. Das Prüfungsergebnis wird der Studienbewerberin oder dem Studienbewerber schriftlich spätestens sechs Wochen nach Klausurtermin mitgeteilt. |
AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren | |
Studienordnung des Studiengangs | |
Prüfungsordnung des Studiengangs | |
Eignungsfeststellungsordnung |
Ansprechpartnerin
Stephanie Kreiner M.A.
S. Kreiner M.A.
Wiss. Mitarbeiterin
Gebäude 23.31, Raum 04.76
Tel: +49 (0)211 81-11507
Fax: +49 (0)211 81-15697
