PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

M.A. Linguistik

Gegenstand und Ziele des Studiums

Der forschungsorientierte Masterstudiengang Linguistik baut auf den im Integrativen Bachelorstudiengang Linguistik erworbenen methodischen und theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten auf. Er führt an die aktuelle Forschung heran und schafft die Voraussetzungen für selbständige wissenschaftliche Arbeit. Mit der Erweiterung der allgemeinen Fachkenntnisse geht eine doppelte Spezialisierung einher: die Entwicklung eines Spezialgebiets innerhalb der Linguistik und die konzentrierte Beschäftigung mit der Linguistik einer ausgewählten Spra¬che. Flankierend zum eigentlichen Fachstudium verbessern die Studierenden ihre Fertigkeiten in einer Fremdsprache, in der sie bereits gute bis sehr gute Kenntnisse mitbringen. Durch das Teamprojekt werden die Studierenden in Techniken des Hochschulunterrichts und allgemein zur Teamarbeit ausgebildet.

Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.

  • Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
  • Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
  • Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.

Weitere Information

Studiengang

Linguistik

Abschluss

Master of Arts (M.A.)

Profil des Studiengangs

Flyer

Regelstudienzeit

4 Semester

Unterrichtsprache

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt wird empfohlen.

Internationale Kontakte

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Studienbeginn

Sommer- und Wintersemester

Homepage des Studiengangs

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Bewerbungsfrist für das WS 10/11

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Termin der Eignungsfeststellungsprüfung für das WS 10/11

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Bewerbungsverfahren

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Bewerbungsformulare

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren

Angaben in Bearbeitung (Mai 2010)

Studienordnung des Studiengangs

s. Studienordnungen

Prüfungsordnung des Studiengangs

s. Prüfungsordnungen

Eignungsfeststellungsordnung

s. Prüfungsordnungen