
M.A. Jüdische Studien
Gegenstand und Ziele des Studiums
(1) Das Masterstudium im Fach Jüdische Studien hat die jüdische Geschichte, Religion und Kultur sowie die hebräische/jüdische Literatur in ihrer historischen Entwicklung und in der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen zum Gegenstand.
(2) Ziel des Studiengangs ist die forschungsorientierte Vertiefung der im Bachelor-Studiengang gewonnenen fachspezifischen Grundkenntnisse. Durch die Wahl eines Schwerpunktes in einem seiner Gegenstandsbereiche soll fundiertes Spezialwissen erworben werden, das zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Forschungsstandes befähigt.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Der Nachweis der besonderen Eignung bezieht sich auf die hebräische Sprachkompetenz sowie die allgemeine fachliche Orientierung im Bereich der Jüdischen Studien und die Orientierung in einem von der Bewerberin / dem Bewerber zu benennenden Teilbereich.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.
- Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
- Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
- Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.
Weitere Information
Studiengang | Jüdische Studien |
Abschluss | Master of Arts (M.A.) |
Profil des Studiengangs | |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtsprache | siehe Studienordnung |
Auslandsaufenthalt | Beratung auf Anfrage |
Internationale Kontakte | |
Studienbeginn | Nur im WS |
Homepage des Studiengangs | |
AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen | Prof. Dr. Dagmar Börner-Klein |
Bewerbungsfrist | Auf Anfrage |
Termin der Eignungsfeststellungsprüfung | Auf Anfrage |
Bewerbungsverfahren | siehe Masterstudiengänge |
Bewerbungsformulare | siehe Masterstudiengänge |
Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung | Der Nachweis der besonderen Eignung bezieht sich auf die hebräische Sprachkompetenz sowie die allgemeine fachliche Orientierung im Bereich der Jüdischen Studien und die Orientierung in einem von der Bewerberin / dem Bewerber zu benennenden Teilbereich. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (Übersetzungsklausur) von maximal 45 Minuten Dauer, die der Feststellung der hebräischen Sprachkompetenz gilt, sowie einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer. |
AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren | Prof. Dr. Dagmar Börner-Klein |
Studienordnung des Studiengangs | |
Prüfungsordnung des Studiengangs | |
Eignungsfeststellungsordnung |
Ansprechpartner

Univ.-Prof. Dr. Dagmar Börner-Klein
Univ.-Prof. Dr. D. Börner-Klein
Gebäude 23.11, Raum 01.65
Tel: 0211 - 81 15858
Fax: 0211 - 81 15859

Univ.-Prof. Dr. Stefan Rohrbacher
Univ.-Prof. Dr. S. Rohrbacher
Prodekan – Geschäftsführung
Gebäude 23.12, Raum 01.25
Tel: 0211 - 81 15852
Fax: 0211 - 81 15859
