M.A. Jiddische Kultur, Sprache und Literatur
Gegenstand und Ziele des Studiums
(1) Die Jiddistik ist die Wissenschaft von der jiddischen Sprache und Literatur und der Kultur der aschkenasischen Juden, sofern sie auf Jiddisch stattfindet oder in jiddischen Quellen und Texten ihren Niederschlag gefunden hat. Das Fach vereinigt philologische, kulturwissenschaftliche, sprach- und literaturwissenschaftliche Ansätze und Methoden.
(2) Im primär forschungsorientiert ausgerichteten Master-Studiengang Jiddische Kultur, Sprache und Literatur wird eine fachwissenschaftliche Ausbildung geboten, die zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt. Die im Bachelor-Studium angelegte thematische Breite und methodische Offenheit des Fachs wird im Master-Studium auf einem höheren Anspruchsniveau jeweils weiter ausgebaut. Zur fachwissenschaftlichen Ausbildung zählen insbesondere auch die Vermittlung des internationalen Wissens- und Diskussionsstandes in der jeweiligen Fachrichtung sowie die Ausbildung in der Anwendung fachspezifischer Methoden. Dies beinhaltet nicht zuletzt eine methodologische Reflexionskompetenz einschließlich der Befähigung, wissenschaftliche Beiträge in den aktuellen Stand der Fachdiskussion einzuordnen.
Das Studium dient in erster Linie der wissenschaftlichen Qualifizierung im universitären und außeruniversitären Forschungs- und Lehrbereich unter besonderer Berücksichtigung der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit sowie der Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse in angemessener unterschiedlichen Zielgruppen zu vermitteln. Daneben eröffnet das Studium den Zugang zu weiteren Berufsfeldern des geisteswissenschaftlich-kulturellen Spektrums.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.
- Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
- Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
- Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Vorausgesetzt wird eine hinreichende aktive und passive Sprachkompetenz im Modernen Standardjiddisch in etwa in dem Umfang, wie er durch die Sprachmodule „Jiddische Sprache und Kultur“ A und B (Basismodule I und III) im Ergänzungsfach Jiddische Kultur, Sprache und Literatur im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vermittelt wird. Die Jiddischkenntnisse werden nachgewiesen durch
- den erfolgreichen Abschluss der im Rahmen des Bachelor-Ergänzungsfaches Jiddische Kultur, Sprache und Literatur angebotenen Sprachkurse „Jiddisch I–III“ oder
- den erfolgreichen Abschluss von an anderen Universitäten angebotenen Jiddischkursen, sofern diese in ihrem Umfang und ihren Anforderungen vom Lehrstuhl für Jiddische Kultur, Sprache und Literatur als ausreichend anerkannt werden, oder
- durch eine besondere Sprachprüfung, die vor Aufnahme des Studiums einmal jährlich am Lehrstuhl für Jiddische Kultur, Sprache und Literatur abgelegt werden kann.
Weitere Information
Studiengang | Jiddische Kultur, Sprache, Literatur |
Abschluss | Master of Arts (M.A.) |
Profil des Studiengangs | |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtsprache | Deutsch / Jiddisch |
Auslandsaufenthalt | Optional, auf Anfrage |
Internationale Kontakte | |
Studienbeginn | Wintersemester |
Homepage des Studiengangs | |
AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen | Prof. Dr. Marion Aptroot |
Bewerbungsfrist | 15. September |
Termin der Eignungsfeststellungsprüfung | nach Absprache |
Bewerbungsverfahren | formlos |
Bewerbungsformulare | keine |
Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung | mündliche Prüfung und evt. Sprachklausur |
AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren | Prof. Dr. Marion Aptroot |
Studienordnung des Studiengangs | |
Prüfungsordnung des Studiengangs | |
Eignungsfeststellungsordnung |
Ansprechpartner

Univ.-Prof. Dr. Marion Aptroot
Univ.-Prof. Dr. M. Aptroot
Lehrstuhlinhaberin
Gebäude 23.21, Raum 01.23
Tel: 0211 - 81 13228
Fax: 0211 - 81 12027

Dr. Efrat Gal-Ed
Dr. E. Gal-Ed
Wiss. Mitarbeiterin
Gebäude 23.21, Raum 01.27
Tel: 0211 - 81-14293
Fax: 0211 - 81-12027
