M.A. Italienisch: Sprache, Medien, Translation
Gegenstand und Ziele des Studiums
Der Masterstudiengang Italienisch: Sprache, Medien, Translation mit integriertem Auslandssemester an der Universität Turin vermittelt vertiefte Kompetenzen in zentralen Bereichen der Angewandten italianistischen Sprachwissenschaft und ist gekennzeichnet durch eine durchgängig kontrastive Ausrichtung sowie eine starke berufspraktische Komponente. Er wendet sich in erster Linie an Bachelorabsolventen mit Schwerpunkt in italianistischer Sprachwissenschaft und mit Italienischkenntnissen auf dem Niveau C1 (Europäischer Referenzrahmen). Interessenten mit italienischem Migrationshintergrund kommen für diesen Studiengang in besonderer Weise in Frage.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Es erfolgt in jedem Fall eine Eignungsprüfung. Der Nachweis der besonderen Eignung beinhaltet darüber hinaus den Nachweis von mindestens 8 SWS in Lehrveranstaltungen aus romanistischer Sprachwissenschaft, davon mindestens vier SWS aus italianistischer Sprachwissenschaft im Bachelor-Studium sowie das Niveau C1 in italienischer Sprache.
Der Nachweis der besonderen Eignung kann ersatzweise über eine 30-minütige mündliche Prüfung erbracht werden, in der sprachwissenschaftliche Fachkenntnisse sowie die erforderlichen Sprachkenntnisse abgefragt werden.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.
- Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
- Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
- Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.
Weitere Informationen
Studiengang | Italienisch: Sprache, Medien, Translation |
Abschluss | Master of Arts (M.A.) |
Profil des Studiengangs | |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtsprache | Italienisch und Deutsch |
Auslandsaufenthalt | Obligatorisches Auslandssemester in Turin |
Internationale Kontakte | Die Lehre im Studiengang wird von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Universität Turin gemeinsam konzipiert. |
Studienbeginn | Wintersemester und Sommersemester |
Homepage des Studiengangs | |
Ansprechpartner in Studiengangsfragen | |
Bewerbungsfrist | Keine Frist für die Feststellung der Eignung |
Termin der Eignungsfeststellungsprüfung | flexibel, auf Anfrage |
Bewerbungsverfahren | postalisch und elektronisch |
Bewerbungsformulare | Die Bewerbung erfolgt formlos; Näheres hier |
Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung | mündliche Prüfung |
Ansprechpartner bei Fragen zum Bewerbungsverfahren | |
Studienordnung des Studiengangs | |
Prüfungsordnung des Studiengangs | |
Eignungsfeststellungsordnung |
