PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

M.A. Italienisch: Sprache, Medien, Translation

Gegenstand und Ziele des Studiums

Der Masterstudiengang Italienisch: Sprache, Medien, Translation mit integriertem Auslandssemester an der Universität Turin vermittelt vertiefte Kompetenzen in zentralen Bereichen der Angewandten italianistischen Sprachwissenschaft und ist gekennzeichnet durch eine durchgängig kontrastive Ausrichtung sowie eine starke berufspraktische Komponente. Er wendet sich in erster Linie an Bachelorabsolventen mit Schwerpunkt in italianistischer Sprachwissenschaft und mit Italienischkenntnissen auf dem Niveau C1 (Europäischer Referenzrahmen). Interessenten mit italienischem Migrationshintergrund kommen für diesen Studiengang in besonderer Weise in Frage.

Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Es erfolgt in jedem Fall eine Eignungsprüfung. Der Nachweis der besonderen Eignung beinhaltet darüber hinaus den Nachweis von mindestens 8 SWS in Lehrveranstaltungen aus romanistischer Sprachwissenschaft, davon mindestens vier SWS aus italianistischer Sprachwissenschaft im Bachelor-Studium sowie das Niveau C1 in italienischer Sprache.

Der Nachweis der besonderen Eignung kann ersatzweise über eine 30-minütige mündliche Prüfung erbracht werden, in der sprachwissenschaftliche Fachkenntnisse sowie die erforderlichen Sprachkenntnisse abgefragt werden.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.

  • Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
  • Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
  • Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.

Weitere Informationen

Studiengang

Italienisch: Sprache, Medien, Translation 

Abschluss

Master of Arts (M.A.) 

Profil des Studiengangs

s. Homepage des Studiengangs

Regelstudienzeit

4 Semester 

Unterrichtsprache

Italienisch und Deutsch 

Auslandsaufenthalt

Obligatorisches Auslandssemester in Turin

Internationale Kontakte

Die Lehre im Studiengang wird von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Universität Turin gemeinsam konzipiert.

Studienbeginn

Wintersemester und Sommersemester

Homepage des Studiengangs

M.A. Italienisch

Ansprechpartner in Studiengangsfragen

Prof. Dr. Elmar SchafrothDr. Martina Nicklaus

Bewerbungsfrist

Keine Frist für die Feststellung der Eignung 

Termin der Eignungsfeststellungsprüfung

flexibel, auf Anfrage
 

Bewerbungsverfahren

postalisch und elektronisch

Bewerbungsformulare

Die Bewerbung erfolgt formlos; Näheres hier

Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung

mündliche Prüfung

Ansprechpartner bei Fragen zum Bewerbungsverfahren

Prof. Dr. Elmar Schafroth

Studienordnung des Studiengangs

s. Studienordnungen

Prüfungsordnung des Studiengangs

s. Prüfungsordnungen

Eignungsfeststellungsordnung

s. Prüfungsordnungen