M.A. Germanistik
Gegenstand und Ziele des Studiums
Der Master-Studiengang Germanistik vertieft und erweitert auf der Basis der in einem vorangehenden Bachelor-Studium der Germanistik erworbenen Grundausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten, wie sie durch die vier Teilbereiche der Düsseldorfer Germanistik vermittelt werden. Gegenüber dem stärker auf Grundwissen und dessen Anwendbarkeit ausgerichteten Bachelor-Studiengang ist der darauf aufbauende Master-Studiengang durch eine stärkere Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen, Forschungsvorhaben und deren berufsqualifizierenden Konsequenzen orientiert. Ziel des Studiengangs ist die Vertiefung, Erweiterung und Spezialisierung wissenschaftlicher Kenntnisse und methodischer Fähigkeiten in den überlieferten Studienbereichen der Germanistik (Germanistische Sprachwissenschaft, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literatur) und im neuen Studienbereich Theorie und Geschichte mündlicher und schriftlicher Kommunikation (darunter Sprach- und Literaturvermittlung; mündliche Kompetenz in Rede, Gespräch, Verhandlung; schriftliche Kompetenz einschließlich Aspekte der Schriftgeschichte und -theorie). Die Gegenstände, Theorien und Methoden des Faches sollen weitgehend forschungsnah und forschungsaktuell und im Kontext benachbarter kultur- und sozialwissenschaftlicher Fächer behandelt werden. Mit der Ausbildung werden neben der Befähigung zu eigenständiger Verarbeitung und Weiterführung wissenschaftlicher Arbeit zugleich wesentliche Schlüsselqualifikationen im Hinblick auf eine allgemeine Berufsqualifizierung im geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Bereich vermittelt, welche die Absolventen zu einer großen Zahl von Berufstätigkeiten in diesem Bereich qualifizieren. Die schon für das Bachelorstudium einschlägigen Schlüsselqualifikationen werden durch das Master-Studiums erweitert, vertieft und gefestigt.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.
- Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
- Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
- Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.
Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Keine.
Weitere Information
Studiengang | Germanistik |
Abschluss | Master of Arts (M.A.) |
Profil des Studiengangs | |
Regelstudienzeit | 4 Semester |
Unterrichtsprache | Deutsch |
Auslandsaufenthalt | nicht erforderlich |
Internationale Kontakte | |
Studienbeginn | Sommer- und Wintersemester |
Homepage des Instituts | |
AnsprechpartnerInnen in Studiengangsfragen | |
Bewerbungsfrist | Zur Feststellung der besonderen Eignung zum Wintersemester immer bis zum 15. September. Die Unterlagen sind bei Frau Albracht einzureichen. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen: |
Termin der Eignungsfeststellungsprüfung | Keine Termin; Wenn die Abschlussnote des BA-Studiums mindestens 2,5 beträgt, ist die Eignung festgestellt. Mit dieser Bestätigung können Sie sich für das Wintersemester zwischen dem 1. Juli und dem 8. Oktober und für das Sommersemester zwischen dem 1. Februar und dem 1. April im Studierendensekretariat einschreiben. |
Bewerbungsverfahren | Die Bewerbungsunterlagen werden der Auswahlkommission zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung der Unterlagen nimmt etwa 10 Tage in Anspruch. Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen ausländischer Studienbewerber kann deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist bei der Bewerbung zu berücksichtigen. Nach positiver Prüfung der Unterlagen wird die Bescheinigung der besonderen Eignung über den Postweg zugestellt. |
Bewerbungsformulare | Es sind keine besonderen Formulare zur Einschreibung erforderlich. Um die Eignung zu prüfen sind folgende Unterlagen an Frau Albracht zu schicken:
Die häufigsten Fragen zum Masterstudiengang Germanistik werden in unserer FAQ geklärt. |
Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung | Eine gesonderte Prüfung muss nur durchgeführt werden, wenn die Abschlussnote schlechter als 2,5 ist. In einer individuellen mündlichen Prüfung mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten werden die Bewerber zu zwei Teilgebieten der Germanistik (Germanistische Sprachwissenschaft, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft und Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters) geprüft, die frei wählbar sind. Zu den Inhalten der Prüfungen geben die jeweiligen Prüfer, die zuvor bekannt gegeben werden, nähere Auskünfte. |
AnsprechpartnerIn bei Fragen zum Bewerbungsverfahren | |
Studienordnung des Studiengangs | |
Prüfungsordnung des Studiengangs | |
Eignungsfeststellungsordnung |
Ihre Ansprechpartnerin

Miriam Albracht M.A.
M. Albracht M.A.
Wiss. Mitarbeiterin
Gebäude 23.21, Raum 02.48
Tel: 0211 81 11315
Fax: 0211 81 12951
