PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

M.A. Analyse des pratiques culturelles

Gegenstand und Ziele des Studiums

Das Studium vermittelt den internationalen Wissensstand im Feld der medien-kulturellen Forschung und bildet in der Anwendung medien- und kultur-wissenschaftlicher Methoden aus. Die Studierenden sollen lernen, medien- und kulturwissenschaftliche Denk- und Argumentationsweisen selbständig anzuwenden und kritisch zu beurteilen. Sie sollen befähigt werden, selbständig in Wort und Schrift zu medien- und kulturwissenschaftlichen Fragen Stellung zu nehmen und diesen Sachverstand für die Analyse der medialen Konstitution von Kultur in modernen Mediengesellschaften einzusetzen. Ein weiteres Ziel des Studiums ist die Förderung unabhängigen und kritischen Denkens sowie von Teamfähigkeit, u. a. durch die selbständige, gegebenenfalls gemeinsame Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen. Darüber hinaus soll das Studium die Befähigung für den interkulturellen und interdisziplinären Dialog fördern.

Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Es erfolgt in jedem Fall eine Eignungsprüfung. Der Nachweis der besonderen Eignung bezieht sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch den qualifizierten Abschluss eines Studiums in einem medienkulturwissenschaftlichen oder einem kunstgeschichtlichen, literatur-, film- und theaterwissenschaftlichen sowie verwandten kultur- und sozialwissenschaftlichen Studiengang erworben werden. Als "qualifiziert" gilt ein Studienabschluss mit mindestens der Gesamtnote 2,5. Weiterhin sind für das Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung einzureichen: Ein Schreiben von max. 2 Seiten (max. 4000 Zeichen incl. Leerzeichen), das, auch unter Verweis auf den eigenen Werdegang, über die Erwartungen und Gründe Auskunft gibt, weshalb die Studienbewerberin (m/w) sich für diesen Studiengang bewirbt. Eine Skizze von max. 3 Seiten (max. 6000 Zeichen incl. Leerzeichen), die ein wissenschaftliches Projekt (mit möglicherweise gestalterischen Anteilen) umreißt, von dem die Studienbewerberin (m/w) sich vorstellen kann, dass sie oder er es (möglicherweise auch zusammen mit anderen) im Rahmen des Masterstudiums realisiert.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist, und der Nachweis der besonderen Eignung. Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.

  • Der Nachweis der besonderen Eignung gilt, sofern keine anderen studiengangspezifischen Anforderungen vorliegen, als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Studiengangsspezifische Anforderungen sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt (siehe auch studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen).
  • Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Eignungsfeststellungsprüfung.
  • Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Eignungsfeststellungsprüfung statt.

Weitere Information

Studiengang

Analyse des pratiques culturelles

Abschluss

Integriertes Doppeldiplom: M.A. Medienkulturanalyse / Master recherche Mention "Communication et médiation culturelle" Specialité "Analyse des pratiques culturelles"

Profil des Studiengangs

Flyer Analyse des Pratiques Culturelles
Flyer Medienkulturanalyse

Regelstudienzeit

4 Semester

Unterrichtsprache

Deutsch, Französisch

Auslandsaufenthalt

Zwei Semester an der Université de Nantes

Internationale Kontakte

Université de Nantes

Studienbeginn

Wintersemester

Homepage des Studiengangs

Studiengangshomepage

Bewerbungsfrist

08. Juli

Termin der Eignungsfeststellungsprüfung

k.A.

Bewerbungsverfahren

Bewerbung

Bewerbungsformulare

Bewerbung

Prüfungsform der Eignungsfeststellungsprüfung

keine

Studienordnung des Studiengangs

s. Studienordnungen

Prüfungsordnung des Studiengangs

s. Prüfungsordnungen

Eignungsfeststellungsordnung

s. Prüfungsordnungen

Ansprechpartner

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Görling Univ.-Prof. Dr. Reinhold Görling

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Görling

Univ.-Prof. Dr. R. Görling

Geschäftsführung

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.02, Raum 02.71

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