Ordnungen
Graduiertenakademie
Anträge
Promotion an der Philosophischen Fakultät
Nach B.A. und M.A. dient die dritte Stufe eines Studiums dem Erwerb einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation, der Promotion. Auch diese Stufe ist von der Fakultät nunmehr reformiert worden. Die wichtigste Neuerung ist das Angebot eines Promotionsstudiums mit einem verbindlichen Mindeststandard. Neben das traditionelle Betreuungsverhältnis zu einem "Doktorvater" bzw. einer "Doktormutter" treten Betreuungs- und Lehrangebote, die einen verstärkten Austausch mit weiteren Hochschullehrern und zwischen den Promovierenden ermöglichen.
Federführend verantwortlich für alle Promotionsangelegenheiten ist der Prodekan Prof. Dr. Rohrbacher in seiner Funktion als Vorsitzender des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät.
Ihre Ansprechpartnerin

Mechthild Niehaus
M. Niehaus
Sekretariat
Gebäude 23.21, Raum 00.70
Tel: +49 211 81-12937
Fax: +49 211 81-12244
Wege zur Promotion
Die Promotions- und Studienordnung regeln die Zulassung zur Promotion und das Promotionsstudium für alle Promovierenden der Philosophischen Fakultät; weitere Informationen finden Sie unter Individualpromotion. Daneben ist ein stärker strukturiertes Promotionsstudium durch Mitgliedschaft in der der Graduiertenakademie der Fakultät möglich; auch existieren Graduiertenkollegs zu bestimmten Forschungsthemen. Informationen zu diesen Programmen finden Sie unter philGRAD.


