PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT

Die Fakultät für Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

Master

Wenn Ihnen bereits der Aufbau und die Inhalte eines Masterstudiums bekannt sind, so können Sie sich auf dieser Seite über das Angebot an Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät informieren.

Das Studium des Master of Arts

Im Masterstudium können Sie wählen zwischen

Das Masterstudium baut immer auf einem abgeschlossenen Bachelor-, Magister- oder Diplomstudium auf.

Es ist forschungsorientiert, vermittelt den internationalen Wissensstand in der jeweiligen Fachrichtung und bildet in der Anwendung der fachspezifischen Methoden aus. Sie werden lernen, im Rahmen ihres Fachs selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten, sowie Erkenntnisse, Methoden und Theorien ihres Fachs kritisch zu beurteilen und weiterzuentwickeln. Ein weiteres Ziel des Studiums ist die Förderung unabhängigen und analytischen Denkens sowie von Eigen­verant­wortung, Dialog- und Team­fähigkeit durch die selbständige Bearbeitung wissen­schaftlicher Frage­stellungen und die selbstorganisierte Durchführung von Forschungsprojekten.

In fast allen Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät beträgt die Regelstudienzeit zwei Studienjahre bis zum vollständigen Abschluss der Masterprüfung. Einzige Ausnahme bildet "European Studies", welches als einjähriger Studiengang ausgelegt ist.

Bei den Masterstudiengängen stehen sich Integrative Masterstudiengänge und Ein-Fach- Masterstudiengänge gegenüber.

Integrative Masterstudiengänge

Gegenwärtig können folgende integrative Masterstudiengänge studiert werden:

Ein-Fach-Studiengänge

Prüfungs- und Studienordnung

Grundlegende Informationen zum Masterstudium an der Philosophischen Fakultät und der damit verknüpften Prüfungsorganisation finden Sie in der Masterprüfungsordnung. Studiengangsspezifische Angaben über Struktur, Anforderungen, Organisation und Ablauf des jeweiligen Studiengangs sind in den Studienordnungen dargestellt.

Die Profile und Besonderheiten der einzelnen Studiengänge sowie Kontaktmöglichkeiten zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei weitergehenden Fragen werden auf den Seiten der jeweiligen Institute dargestellt.

Zulassungsvoraussetzung

Die Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind

  • ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium (Regelstudienzeit sechs Semester), das mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgreich beendet worden ist und
  • der Nachweis der besonderen Eignung.

Eignungsfeststellung

Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der zur erfolgreichen Durchführung des Masterstudiums erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die von einem Absolventen eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs erwartet werden.

  • Der Nachweis der besonderen Eignung gilt in der Regel als erbracht, wenn ein fachlich einschlägiger Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote “gut“ (bis zu 2,5) vorliegt. Ausnahmen, bei denen in jedem Fall eine Leistungsüberprüfung erfolgt, sind im Anhang der Eignungsfeststellungsordnung festgelegt.
  • Bei einem fachlich einschlägigen Studienabschluss mit einer Abschlussnote schlechter als 2,5 erfolgt der Nachweis der besonderen Eignung durch eine Leistungsüberprüfung.
  • Bei einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss findet in jedem Fall eine Leistungsüberprüfung statt.