INSTITUT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN

F: Wie errechnet sich die Endnote auf meinem Masterprüfungszeugnis?

A: Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den gewichteten Noten für die Masterarbeit, das Teamprojekt und allen Abschlussprüfungen. Dabei werden

  • die Masterarbeit dreifach,

  • das Teamprojekt zweifach und

  • alle übrigen Abschlussprüfungen einfach gewichtet.

F: Ich habe meine Masterarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?

A: Zunächst wird die Arbeit von den beiden Prüfern bzw. den beiden Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet. Das unterschriebene Transcript legen Sie dann persönlich dem Prüfungsamt vor und beantragen dort das Masterabschlusszeugnis und die Masterurkunde. Sie erhalten vom Prüfungsamt eine Nachricht, wenn die Dokumente dort persönlich abgeholt werden können.

 

F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente (Transcript of Records, Zeugnis und Urkunde) auf dem Postweg zusenden lassen?

A: Das ist möglich. Nachdem das Akademische Prüfungsamt Ihnen die Bewertung Ihrer Masterarbeit mitgeteilt hat, müssen Sie in diesem Fall drei Dinge veranlassen: Erstens müssen Sie die bei Frau Holtermann angeforderte Kontroll-Mail auf Vollständigkeit prüfen und, soweit alle Eintragungen korrekt vorgenommen wurden, Frau Holtermann bitten, das Transcript of Records an Herrn Lechtenfeld weiterzuleiten. Zweitens müssen Sie Herrn Lechtenfeld bitten, Ihnen das Zeugnis und die Urkunde auszustellen. Drittens müssen Sie Herrn Lechtenfeld das Porto für einen Postzustellungsauftrag in Höhe von 3,45 Euro zukommen lassen.

Sie bekommen dann Ihre Abschlussdokumente auf dem Postweg zugestellt und müssen sich nicht nochmals nach Düsseldorf bemühen. Eine Zusendung ins Ausland ist leider nicht möglich.

F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?

A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.