F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?
A: Eine Übersicht dazu bietet der Studienplan für den Masterstudiengang Sozialwissenschaften.
F: Welche Abschlussprüfungen muss ich während meines Studiums ablegen?
A: Insgesamt werden im MA-Studiengang Sozialwissenschaften 3 APs in den Themenmodulen, 2 APs im Theoriemodul und eine AP im Methodenmodul abgelegt. Die Abschussprüfungen in den Themenmodulen müssen beide Fächer des Studiengangs (Soziologie und Politikwissenschaft) abdecken. Dabei gilt, dass zwei APs in Form einer Haus-, Studien- oder Projektarbeit und eine in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden. Eine der beiden Abschlussprüfungen im Theoriemodul muss in der Ringvorlesung bestanden werden.
F: Dürfen im Masterstudiengang auch Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang als fachübergreifender Wahlpflichtbereich belegen werden?
A: Die Studienordnung des Masterstudiengangs Sozialwissenschaften vom 15.05.2006 legt fest, dass "im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich […] Module bzw. Lehrveranstaltungen aller Fächer FREI gewählt werden [können]". Dies beinhaltet also beispielsweise auch Kernkurse oder Hauptkurse aus dem Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften.
F: Wie kann ich mir besuchte Veranstaltungen im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich anrechnen lassen?
A: Falls Sie eine Übersicht der belegten Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich benötigen (z. B. für eine Bewerbung), können Sie hier eine Vorlage „Anlage zum Transcript“ bekommen. Dort tragen Sie die belegten Veranstaltungen ein. Mit der ausgedruckten und ausgefüllten Vorlage sowie den Originalnachweisen kommen Sie gegen Ende des Studiums in Frau Elting-Camus Sprechstunde.
F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?
A: Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, sobald die dort erbrachten Nachweise vorgelegt werden. Dabei entscheiden die einzelnen Fächer (Soziologie: Frau Elting-Camus; Politikwissenschaft: Frau Lepsius; Medienwissenschaft: Frau Mahrt) über die Anerkennung und Zuordnung. Soll zusätzlich eine Abschlussprüfung angerechnet werden, müssen die entsprechenden Belege Frau Elting-Camus vorgelegt werden.
