F: Ich habe meine Bachelorarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?
A: Zunächst wird die Arbeit von den beiden Prüfern bzw. beiden Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung ist Ihnen spätestens acht Wochen nach der Abgabe der Arbeit mitzuteilen. Damit Sie Ihre Urkunde und das Abschlusszeugnis bekommen, müssen Sie sich zunächst das Transcript of Records von Frau Holtermann ausstellen lassen. Das unterschriebene Transcript legen Sie dann persönlich dem Prüfungsamt vor und beantragen dort das Bachelorabschlusszeugnis und die Bachelorurkunde. Sie erhalten vom Prüfungsamt eine Nachricht, wenn die Dokumente dort persönlich abgeholt werden können.
F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente (Transcript of Records, Zeugnis und Urkunde) auf dem Postweg zusenden lassen?
A: Das ist möglich. Nachdem das Akademische Prüfungsamt Ihnen die Bewertung Ihrer Bachelorarbeit mitgeteilt hat, müssen Sie in diesem Fall drei Dinge veranlassen: Erstens müssen Sie die bei Frau Holtermann angeforderte Kontroll-Mail auf Vollständigkeit prüfen und, soweit alle Eintragungen korrekt vorgenommen wurden, Frau Holtermann bitten, das Transcript of Records an Herrn Lechtenfeld weiterzuleiten. Zweitens müssen Sie Herrn Lechtenfeld bitten, Ihnen das Zeugnis und die Urkunde auszustellen. Drittens müssen Sie Herrn Lechtenfeld das Porto für einen Postzustellungsauftrag in Höhe von 3,45 Euro zukommen lassen. Sie bekommen dann Ihre Abschlussdokumente auf dem Postweg zugestellt und müssen sich nicht nochmals nach Düsseldorf bemühen. Eine Zusendung ins Ausland ist leider nicht möglich.
F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?
A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.
F: Ich möchte im Anschluss an den Bachelor mein Studium mit einem Masterstudiengang fortsetzen. Was muss ich beachten?
A: Wollen Sie hier am Sozialwissenschaftlichen Institut den Masterstudiengang Sozialwissenschaften studieren, müssen Sie sich zunächst ein vorläufiges Transcript of Records bei Frau Holtermann sowie eine vorläufige Leistungsübersicht beim Akademischen Prüfungsamt besorgen. Beide Dokumente schicken Sie dann zusammen mit dem Antrag zur Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der besonderen Eignung für den Masterstudiengang bis zum 31. Juli an
Prof. Dr. Karl-Heinz Reuband (23.31.04.27)
Sozialwissenschaftliches Institut
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf.
Bis zum 31. August melden Sie sich wie gewohnt für den Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften zurück. Nachdem Sie die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Eignungsverfahrens erhalten haben, reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag auf Abschlusswechsel bis Mitte Oktober 2006 beim Studierendensekretariat ein. Dieser liegt dem Überweisungsträger für die Rückmeldung zum Studium bei.
Möchten Sie den Masterstudiengang Politische Kommunikation studieren, müssen Sie besondere Anforderungen erfüllen, die in einem speziellen Auswahlverfahren überprüft werden. Informationen darüber finden Sie hier.
Das Bewerbungsformular für den Masterstudiengang Politische Kommunikation können Sie an dieser Stelle herunterladen.
Falls Sie vorhaben, einen Masterstudiengang an einer anderen Universität zu studieren, sollten Sie zunächst beachten, dass oftmals andere bzw. frühere Fristen für die Bewerbung gelten. Besorgen Sie sich das vorläufige Transcript of Records und die vorläufige Leistungsübersicht. Außerdem müssen Sie bei Frau Holtermann eine Bescheinigung beantragen, dass sie Ihr Studium voraussichtlich bis Ende September abgeschlossen haben werden. Das Transcript, die Leistungsübersicht und die Bescheinigung über das Ende des Studiums senden Sie fristgerecht dem entsprechenden Institut bzw. Fachbereich der Universität zu, an der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
