INSTITUT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN

F: Woher bekomme ich die Anmeldeformulare für die Bachelor-Abschlussprüfungen?

A: Die Formulare können Sie auf der Homepage der Universitätsverwaltung herunterladen. Daneben befinden sich die Formulare auch in den Fachsekretariaten und liegen am Schwarzen Brett aus. Oft werden die Anmeldeunterlagen auch direkt in den Veranstaltungen durch die Dozenten ausgegeben.

F: Wer ist prüfungsberechtigt, und wie erlangt ein/e Dozent/in die Prüfungsberechtigung?

A: Alle Mitarbeiter/innen des Instituts, die auf der Liste der Prüfungsberechtigten für die Bachelorarbeit aufgeführt sind, haben die volle Prüfungsberechtigung und können sowohl Bachelorarbeiten als auch Abschlussprüfungen abnehmen. Feste Mitarbeiter/innen, die nicht auf dieser Liste stehen, sind ausschließlich für Abschlussprüfungen berechtigt. Sie können aber auf Vorschlag des jeweiligen Fachs und nach Entscheidung des Prüfungsausschusses für gestufte Studiengänge die Prüfungsberechtigung für Bachelorarbeiten erhalten. Projektmitarbeiter/innen bzw. Lehrbeauftragte sind dagegen nicht automatisch prüfungsberechtigt. Ihre Prüfungsberechtigung wird durch das jeweilige Fach vorgeschlagen, und der Prüfungsausschuss entscheidet darüber.

F: Aus welchen Gründen könnte eine Anmeldung für eine Abschlussprüfung abgelehnt werden?

A: Jedes Ergebnis einer Abschlussprüfung muss dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Geschieht das nicht, gilt die Prüfung als „offener Versuch“, und eine weitere Anmeldung für eine AP im gleichen Modul wird nicht akzeptiert. Auch falls eine Prüfungsleistung nicht erbracht wird, ist es daher wichtig, das Prüfungsamt darüber zu informieren. Schreiben Sie also beispielsweise eine Hausarbeit und geben diese zum festgesetzten Termin nicht ab, können Sie solange keine weitere Prüfung im entsprechenden Modul ablegen, bis dem Prüfungsamt mitgeteilt wird, dass Sie nicht bestanden haben.

Auch wenn Sie in einem Modul zwei Prüfungen ablegen wollen, werden Sie keine Zulassung für die Prüfung erhalten.

Möchten Sie sich für eine Abschlussprüfung in einem Hauptkurs oder für das Lehrforschungsprojekt anmelden, müssen Sie zuvor außerdem die Abschlussprüfungen im Basismodul und in Erhebungsverfahren bestanden haben.