F: Von wem kann ich meine Bachelorarbeit betreuen lassen?
A: Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfern oder Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet, wobei einer der Prüfer oder Prüferinnen dem Kreis der lehrenden (Junior-)Professoren bzw. Professorinnen oder Privatdozenten bzw. Privatdozentinnen angehören muss. Die Prüfungsberechtigten zur Bachelorarbeit sind hier aufgelistet. Dabei übernimmt der Erstgutachter oder die Erstgutachterin auch die eigentliche Betreuung der Arbeit. Sollten Sie also Fragen haben, ist er/sie der/die richtige Ansprechpartner/in. Der/die Zweitgutachter/in zeichnet das Gutachten des Betreuers bzw. der Betreuerin ab oder erstellt bei abweichender Beurteilung ein zusätzliches Gutachten.
F: Über welches Thema kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?
A: Nach §17 der Prüfungsordnung der Fakultät ist das Thema der Bachelorarbeit in der Regel thematisch an eine Veranstaltung (Hauptkurs) des letzten Studienjahres gekoppelt. Mit Zustimmung des Kandidaten oder der Kandidatin kann das Thema der Bachelorarbeit allerdings auch einem anderen Themenbereich entnommen werden.
F: Wie kann ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?
A: Sobald Sie die Abschlussprüfungen im Basismodul und in den Erhebungsverfahren bestanden haben, können Sie sich jederzeit zur Bachelorarbeit anmelden. Die Themenabsprache und Planung der Arbeit sollte rechtzeitig (ca. einen Monat) vor der Anmeldung erfolgen. Die Anmeldeformulare bekommen Sie entweder persönlich bei Herrn Lechtenfeld im Akademischen Prüfungsamt oder über die Formularseite der Universitätsverwaltung (Zulassungsantrag Bachelorarbeit und Themenvorschlagbogen). Im Zulassungsantrag geben Sie Ihre Personendaten an und kleben die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein, zudem unterschreibt der/die Erstgutachter/in. Der Themenvorschlagsbogen ist beiden Gutachter/innen und zuletzt dem Prüfungsausschuss, Frau Elting-Camus (Sprechzeiten Di 11-13 Uhr), zur Unterschrift vorzulegen.
Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder schickt Frau Elting-Camus die Anmeldeunterlagen mit der Hauspost zum Prüfungsamt. Nach etwa 14 Tagen können Sie dort persönlich Ihr Thema abholen. Sobald Sie das Thema erhalten und den Erhalt quittiert haben, beginnt der Bearbeitungszeitraum von drei Monaten. Oder aber Sie gehen mit den Anmeldeunterlagen selber ins Prüfungsamt. Frau Elting-Camus überreicht Ihnen dazu Ihren Themenvorschlagsbogen in einem verschlossenen Briefumschlag. Soweit es der Arbeitsaufwand von Herrn Lechtenfeld erlaubt, bekommen Sie sofort Ihr Thema ausgehändigt. Auch in diesem Fall gilt: Sobald Sie das Thema erhalten und den Erhalt quittiert haben, beginnt der Bearbeitungszeitraum von drei Monaten.
Sollten Sie aus wichtigem Grund daran gehindert sein (z.B. Auslandsaufenthalt oder Praktikum), sich kurz vor Beginn der Bachelorarbeit persönlich um die Anmeldung zu kümmern, können Sie die fertig ausgefüllten und von beiden Gutachtern unterschriebenen Anmeldeunterlagen bei Frau Elting-Camus hinterlegen. Sie wird die Unterlagen zum gewünschten Zeitpunkt ans Prüfungsamt weiterleiten.
F: Wie lange habe ich für die Bachelorarbeit Zeit?
A: Sobald Sie das Thema der Bachelorarbeit persönlich beim Prüfungsamt abgeholt haben, beginnt eine dreimonatige Bearbeitungszeit.
F: Kann ich von der Bachelorarbeit auch zurücktreten?
A: Sie können das Thema der Arbeit bis vier Wochen nach der Themenausgabe zurückgeben. Von dieser Möglichkeit können Sie aber nur einmal Gebrauch machen!
F: Kann ich die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit verlängern?
A: Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit entscheidet der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge. Den begründeten Antrag richten Sie per Email an Frau Elting-Camus, die Prüfer/innen werden um Stellungnahme gebeten. Notwendige Belege müssen im Original nachgereicht werden. Das Prüfungsamt informiert Sie in einem Schreiben über die Dauer der Verlängerung. Sie beträgt maximal vier Wochen.
F: Wie sieht der zeitliche Ablauf der Bachelorarbeit aus?
A:
Zeitablauf: Gesamtzeitraum etwa vier Monate | |
Prüfungsanmeldung | Akademisches Prüfungsamt Mo, Mi-Fr 9.00-12.00 Uhr; Di 13.00-16.00 Uhr Geb. 16.11.04.45, Tel.15815 |
Themenabklärung |
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Themenausgabe |
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Abgabetermin |
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F: Wie kann ich erreichen, dass der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit in dem von mir gewünschten Zeitraum liegt?
A: Sie können den Bearbeitungszeitraum direkt durch den Abgabezeitpunkt des vollständig ausgefüllten Themenvorschlagbogens beeinflussen. Bei persönlicher Abgabe im Prüfungsamt erhalten Sie in der Regel sofort ihr Thema, falls dies der Arbeitsaufwand von Herrn Lechtenfeld erlaubt. Wird das Anmeldeformular durch Frau Elting-Camus mit der Hauspost verschickt, dauert es ca. zwei Wochen, bis Sie Ihr Thema im Prüfungsamt abholen können. Sobald Sie das Thema erhalten und den Erhalt quittiert haben, beginnt der Bearbeitungszeitraum von drei Monaten.
F: Bis wann sollte ich mich für die Bachelorarbeit angemeldet haben?
A: Wenn Sie vorhaben, nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium anzuhängen, denken Sie daran, Ihre Bachelorarbeit rechtzeitig anzumelden, damit es zu keinen terminlichen Schwierigkeiten mit dem Übergang in das weiterführende Studium kommt! Wenn Sie vorhaben, die Arbeit Ende August abzugeben, sollte die Anmeldung bereits bis Ende Mai erfolgen. In diesem Zusammenhang ist daraufhinzuweisen, dass Sie für die Anmeldung nicht alle mündlichen Prüfungen in den Hauptkursen abgeschlossen haben müssen (siehe auch hier).
F: Welchen Umfang sollte meine Bachelorarbeit haben?
A: Die Bachelorarbeit kann als „erweiterte Hausarbeit“ bezeichnet werden, da ihr Umfang zwischen 9000 und 15000 Wörter betragen soll. Das entspricht etwa 30 bis 50 Seiten geschriebenen Texts bei einem Zeilenabstand von 1,5 und Schriftgröße 12. Dies ist natürlich ein relativ weiter Rahmen, in der Praxis hat es sich allerdings bewährt, sich eher am unteren Bereich der Vorgabe (30 Seiten) zu orientieren.
