F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?
A: Eine Übersicht dazu bietet der Studienplan für den Bachelor Sozialwissenschaften.
F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?
A:
1. Semester Prüfungen: 1 | Erhebungsverfahren I zusätzlich eine Hausarbeit |
2. Semester
Prüfungen: 4 | Erhebungsverfahren II zusätzlich eine Hausarbeit Soziologie I+II Politikwissenschaften I+II Medienwissenschaften I+II |
3. Semester
Prüfungen: 3 | Analyseverfahren I und Analyseverfahren II 2 APs in den Themenmodulen davon eine als Studien-, Haus- oder Projektarbeit |
4. Semester Prüfungen: 3 | 3 Hauptkursprüfungen davon 2 mündliche Prüfungen, eine AP als Studien-, Haus- oder Projektarbeit |
5. Semester Prüfungen: 1 | Lehrforschungsprojekt |
6. Semester Prüfungen: 1 | Bachelorarbeit |
F: Wie ist das Verhältnis von Themenmodulen und Prüfungen? Wie viele Prüfungen muss ich in den Kernkursen, wie viele in den Hauptkursen ablegen?
A: Insgesamt müssen Sie fünf Abschlussprüfungen in den fünf Themenmodulen bestehen, d. h. in jedem Themenmodul jeweils eine AP. Zwei APs werden in den Kernkursen bzw. Vorlesungen abgelegt, wobei mindestens eine davon die Form einer Studien-, Haus- oder Projektarbeit haben muss. Die restlichen drei APs werden in den Hauptkursen gemacht, davon jeweils eine in Soziologie, in Politikwissenschaft und in Medien- und Kommunikationswissenschaft. Zwei davon erfolgen mündlich, eine schriftlich. Eine Übersicht dieser Regelungen finden Sie hier.
F: Ich muss Abschlussprüfungen in den Kernkursen machen. Kann ich auch eine Kernkursprüfung durch eine AP in einem Hauptkurs ersetzen?
A: Sie können eine Prüfung in einem Kernkurs durch eine Hauptkursprüfung ersetzen. Dabei ist aber zu beachten, dass eine AP in einem Hauptkurs als Kernkursprüfung nur einfach gewichtet wird. Der besuchte Kurs wird im Transcript of Records weiterhin als Hauptkurs geführt.
F: Wie kann ich mir besuchte Veranstaltungen im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich anrechnen lassen?
A: Falls Sie eine Übersicht der belegten Veranstaltungen im Wahlpflichtbereich benötigen (z. B. für eine Bewerbung), können Sie hier eine Vorlage „Anlage zum Transcript“ bekommen. Dort tragen Sie die belegten Veranstaltungen ein. Mit der ausgedruckten und ausgefüllten Vorlage sowie den Originalnachweisen kommen Sie gegen Ende des Studiums in Frau Elting-Camus Sprechstunde.
F: Gibt es bei der Ausstellung von Beteiligungsnachweisen eine Flexibilität hinsichtlich der Modulzuordnung?
Nein. Jede Lehrveranstaltung ist nur einem Modul zugeordnet. Der Beteiligungsnachweis wird für das Modul ausgestellt, welches der Lehrveranstaltung zugeordnet ist. In Ausnahmefällen ist bei Abschlussprüfungen eine Moduländerung möglich. Aber auch dann gilt, dass der Beteiligungsnachweis nur für das ursprüngliche Modul ausgestellt werden kann.
F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?
A: Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, sobald die dort erbrachten Nachweise vorgelegt werden. Dabei entscheiden die einzelnen Fächer über die Anerkennung und Zuordnung. Soll zusätzlich eine Abschlussprüfung angerechnet werden, müssen die entsprechenden Belege Frau Elting-Camus vorgelegt werden.
