F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?
A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen überarbeiteten FAQs zugrunde
liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät und der Anhang für das Fach Soziologie von 2011, die für Studienanfänger ab Wintersemester 2011/12 gilt. Generell ist für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Für Studierende, die nach einer anderen Bachelorprüfungsordnung als der genannten studieren, gilt diese Fassung der FAQ nicht.
F: Wo finde ich die verschiedenen Sekretariate, wann sind sie geöffnet, und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?
A:
Fachbereich | Ansprechpartnerin | Raum | Öffnungszeiten | Telefon |
Soziologie I und II | 23.31.04.33 | Mo-Do 11-13 Uhr | 0211/ | |
Soziologie III | 23.31.05.25 | Mo-Do 11-13 Uhr | 0211/ |
