INSTITUT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN

F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?

A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät vom 11.05.2005. Generell ist für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Für Studierende des Kombinationsstudiengangs im Fach Soziologie, die vor dem Wintersemseter 2004/05 mit ihrem Studium begonnen haben, gelten diese FAQs daher nicht bzw. nur sehr eingeschränkt.

F: Wo finde ich die verschiedenen Sekretariate, wann sind sie geöffnet, und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?

A:

Fachbereich

Ansprechpartnerin

Raum

Öffnungszeiten

Telefon

Soziologie I und II

Frau Schönwald

23.31.04.33

Mo-Do 11-13 Uhr

0211/
81-13123

Soziologie III

Frau Dresen

23.31.05.25

Mo-Do 11-13 Uhr

0211/
81-11588