INSTITUT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für das Ergänzungsfach Soziologie.

F: Welche Beteiligungsnachweise muss ich im Ergänzungsfach Soziologie erwerben?

A: Sie müssen in folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen Beteiligungsnachweise erwerben:

1. Studienjahr

Basismodul

 

 



Methodenmodul

 

2 Vorlesungen Soziologie à 2 SWS (Grundlagen der Soziologie, Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland)

2 Grundkurse Soziologie I + II à 2 SWS

 

2 Vorlesungen Methoden der Sozialwissenschaften I + II à 2 SWS

2. und 3. Studienjahr

 

Themenmodule:

Individuum & Gesellschaft

Systeme & Strukturen

Bereiche & Prozesse

 

 

 

2 Kernkurse oder Vorlesungen à 2 SWS

1 Hauptkurs à 2 SWS

2 Kernkurse oder Vorlesungen à 2 SWS

1 Hauptkurs à 2 SWS

2 Kernkurse oder Vorlesungen à 2 SWS

1 Hauptkurs à 2 SWS

F: Wie bekomme ich die Beteiligungsnachweise?

A: Nach dem Ende einer Lehrveranstaltung, in der Sie einen Beteiligungsnachweis erworben haben, wird Ihnen vom jeweiligen Fachsekretariat oder vom Dozenten bzw. der Dozentin selbst ein Beteiligungsnachweis ausgestellt. Diesen können Sie dann im Sekretariat abholen.

F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?

A:

1. Studienjahr

Basismodul (1 AP)

Methodenmodul (1 AP)

 

in der Vorlesung Soziologie

in der Vorlesung Methoden der Sozialwissenschaften

2. und 3. Studienjahr

Themenmodule (3 AP)

 

in je einem Kurs der Themenmodule Individuum & Gesellschaft, Systeme & Strukturen und Bereiche & Prozesse. Davon 1 AP in einem Kernkurs oder einer Vorlesung, 2 AP in  Hauptkursen.

 

Eine bestandene Abschlussprüfung entweder im Basis- oder Methodenmodul ist Voraussetzung für die Anmeldung einer AP in einem Themenmodul.  Mindestens eine Abschlussprüfung in den Themenmodulen muss in der Form einer Hausarbeit oder Studienarbeit abgelegt werden. Mindestens eine Abschlussprüfung in den Themenmodulen muss in der Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?

A: Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, sobald die dort erbrachten Nachweise vorgelegt werden. Wenden Sie sich für die Anerkennung als Beteiligungsnachweis und als Abschlussprüfung an Frau Elting-Camus.