F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?
A: Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für das Ergänzungsfach Soziologie.
F: Welche Beteiligungsnachweise muss ich im Ergänzungsfach Soziologie erwerben?
A: Sie müssen in folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen Beteiligungsnachweise erwerben:
1. Studienjahr Basismodul
Methodenmodul |
2 Vorlesungen Soziologie à 2 SWS 2 Grundkurse Soziologie à 2 SWS
2 Vorlesungen Erhebungsverfahren à 2 SWS |
2. und 3. Studienjahr Methodenmodul
Themenmodule: Individuum & Gesellschaft Systeme & Strukturen Bereiche & Prozesse Europa & internationale Studien Medien und Kommunikation
Themenmodule nach Wahl |
2 Vorlesungen Analyseverfahren à 2 SWS
1 Kernkurs oder Vorlesung à 2 SWS 1 Kernkurs oder Vorlesung à 2 SWS 1 Kernkurs oder Vorlesung à 2 SWS 1 Kernkurs oder Vorlesung à 2 SWS 1 Kernkurs oder Vorlesung à 2 SWS
2 Hauptkurse à 2 SWS |
F: Wie bekomme ich die Beteiligungsnachweise?
A: Nach dem Ende einer Lehrveranstaltung, in der Sie einen Beteiligungsnachweis erworben haben, wird Ihnen vom jeweiligen Fachsekretariat oder vom Dozenten bzw. der Dozentin selbst ein Beteiligungsnachweis ausgestellt. Diesen können Sie dann im Sekretariat abholen.
F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?
A:
1. Studienjahr Basismodul (1 AP) Methodenmodul (1 AP) |
in der Vorlesung Soziologie I und II in der Vorlesung Erhebungsverfahren I und II |
2. Studienjahr Methodenmodul (1 AP) Themenmodule (1 AP) |
in der Vorlesung Analyseverfahren I und II in einem Kernkurs oder einer Vorlesung nach Wahl |
3. Studienjahr Themenmodule (1 AP) |
mündliche Prüfung in einem Hauptkurs nach Wahl |
Insgesamt müssen Sie also fünf Abschlussprüfungen ablegen. Davon eine Prüfung im Basismodul, jeweils eine AP in zwei Methodenmodulen und jeweils eine AP in zwei Themenmodulen nach Wahl. Eine der Prüfungen in den Themenmodulen muss eine mündliche Prüfung in einem Hauptkurs sein.
F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?
A: Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, sobald die dort erbrachten Nachweise vorgelegt werden. Wenden Sie sich für die Anerkennung als Beteiligungsnachweis und als Abschlussprüfung an Frau Elting-Camus.
