INSTITUT FÜR SOZIALWISSENSCHAFTEN

1. Allgemeine Fragen

F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?

A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät vom 11.05.2005 für Studierende, die vor dem WS 2011/12 ins Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft eingeschrieben waren. Für Studierende, die ab dem WS 2011/12 ihr Studium aufgenommen haben, gilt die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät vom 23.09.2011. Generell ist für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2004/05 mit ihrem Studium begonnen haben, gelten diese FAQs daher nicht bzw. nur eingeschränkt.

Wo finde ich die Sekretariate, wann sind sie geöffnet, und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?

A:

Fachbereich

Ansprechpartner

Raum

Öffnungszeiten

Telefon

Kommunikations- und Medienwissenschaft I und II

Frau Hubert

23.32.05.23

Di und Do 10-12 Uhr

0211/81-14014

Kommunikations- und Medienwissenschaft III

Frau Succi

23.31.06.23

Di und Do 10-12 Uhr

0211/81-11306

Kommunikations- und Medienwissenschaft IV und Juniorprofessur; Ausgabe von Beteiligungsnachweisen

Frau Niehaus

23.32.U1.28

Di und Do 10-12 Uhr

0211/81-11568