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BeitragVerfasst: 3. September 2009, 14:20 
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Registriert: 3. September 2009, 14:10
Beiträge: 1
hallo zusammen,

ich habe gerade gesehen, dass die auszahlgrenzen des 1. nachrückverfahrens bekanntgegeben wurden:

http://www.uni-duesseldorf.de/home/Stud ... eite13.htm

sozialwissenschaften fehlt allerdings. wird es dort noch ein nachrückverfahren geben? und wieso geht alles nach dieser hochschulquote, die es bisher nie gab?!

kann man über die wartezeit (bei mir 6 semester) gar nicht mehr nachrücken? normalerweise müsste das nachrückverfahren doch aufgeteilt werden in note und wartezeit?! denn so wie das momentan aussieht, bleibt meiner meinung nach die fairness auf der strecke... scheint ja generell bei allen fächern so zu sein mit dieser neuen regelung.

alleine dadurch, dass nicht mehr 40 prozent der plätze nach wartezeit vergeben werden, sondern nur noch 20 hat sich die chance für leute mit einem schlechteren abitur ja schon deutlich verringert und jetzt werden die wartezeit-kandidaten beim nachrückverfahren nichtmal mehr berücksichtigt? das ist ehrlich gesagt wirklich mehr als ärgerlich, gerade wenn man einen studiengang schon länger wartet und dann merkt, dass sich mit mehr wartesemestern die chancen nicht verbessern, sondern verschlechtern, weil plötzlich das verfahren geändert wird, das jahrelang bestand hatte...

es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, vielen dank!


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BeitragVerfasst: 8. September 2009, 12:46 
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Registriert: 13. Dezember 2006, 15:41
Beiträge: 405
Wohnort: Düsseldorf
Im BA Sozialwissenschaften sind alle zur Verfügung stehenden Plätze im Hauptverfahren besetzt worden (de facto wurde der Studiengang sogar um über 10% überbucht), weswegen es schlicht überhaupt kein Nachrückverfahren geben wird, für niemanden.

Die ominöse "Hochschulquote" hat uns in den wissenschaftlichen Einrichtungen genauso überrascht wie die Bewerber/innen selbst. Ich habe mich zwischenzeitlich schlau gemacht und erfahren, was es damit auf sich hat:

Es wurde gesetzlich festgelegt, dass die Hochschulen bei 60% der Studienplätze entscheiden können, nach welchem Kriterium sie vergeben werden, und die HHU hat beschlossen, das Kriterium "Abischnitt" anzulegen - zusätzlich zu der Hälfte der übrigen Studienplätze, die ebenfalls über NC vergeben werden. Das bedeutet eben, dass der Anteil der Studienplätze, die über Wartesemester vergeben werden, von 40% auf 20% gesunken ist.

Die wissenschaftlichen Einrichtungen wurden übrigens nicht gefragt, was sie von dieser Regelung halten (sie wurden ja nicht einmal darüber informiert, dass es diese Regelung gibt). Etwaige Kritik müsste mithin an anderer Stelle angebracht werden.

_________________
"think twice, that's my only advice" (Gnarls Barkley, "Crazy")


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BeitragVerfasst: 19. September 2012, 10:10 
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Registriert: 10. September 2012, 09:14
Beiträge: 7
Einfach mal an anderen Hochschulen versuchen. Aber zurzeit ist es nicht gerade leicht angenommen zu werden da viele Inis ausgelastet sind. Versuche einfach dein Glück nochmal.


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