ROMANISTIK II

Regional- und Minderheitensprachen

Nach den Ausführungen der EU fallen unter Regional und Minderheitensprachen "die autochthonen Sprachen, die traditionell von Bevölkerungsgruppen in den EU-Mitglied­staaten bzw. den Ländern des EWR gesprochen werden. Die Definition erstreckt sich nicht auf die von Zuwanderergemeinschaften gesprochenen Sprachen, auf Kunstsprachen oder Dialekte einer Amtssprache dieser Staaten." Die Definition ist der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (Liste der Übersetzungen) entnommen.Dabei gibt die Bundesregierung öfter Berichte (erster Bericht, zweiter Bericht) zu der Charta ab.

Zum Schutz und zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen werden folgende Projekte genannt:

Insgesamt werden in der EU 60 Regional- und Minderheitensprachen gezählt, die von ca. 40 Millionen Menschen gesprochen werden. In den Jahren 1992/1993 wurde eine Studie in Auftrag gegeben, welche der Europäischen Kommission einen Überblick über die Entwicklung der Politik bei Minderheitensprachen und -kulturen verschaffen sollte. Die Ergebnisse der EU-weiten Untersuchung sind im Euromosaic-Bericht zusammengefasst und nach Ländern oder Sprachen sortiert. Der Bericht ist auf Katalanisch, Französisch und Englisch verfasst.