Regional- und Minderheitensprachen
Nach den Ausführungen der EU fallen unter Regional und Minderheitensprachen "die autochthonen Sprachen, die traditionell von Bevölkerungsgruppen in den EU-Mitgliedstaaten bzw. den Ländern des EWR gesprochen werden. Die Definition erstreckt sich nicht auf die von Zuwanderergemeinschaften gesprochenen Sprachen, auf Kunstsprachen oder Dialekte einer Amtssprache dieser Staaten." Die Definition ist der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (Liste der Übersetzungen) entnommen.Dabei gibt die Bundesregierung öfter Berichte (erster Bericht, zweiter Bericht) zu der Charta ab.
Zum Schutz und zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen werden folgende Projekte genannt:
- Finanzielle Unterstützung des European Bureau for Lesser Used Languages (Europäisches Büro für Sprachminderheiten) und des Mercator Information Network (Informationsnetz Mercator)
- Projektfinanzierungen für praktische Initiativen bis zum Jahr 2000
Insgesamt werden in der EU 60 Regional- und Minderheitensprachen gezählt, die von ca. 40 Millionen Menschen gesprochen werden. In den Jahren 1992/1993 wurde eine Studie in Auftrag gegeben, welche der Europäischen Kommission einen Überblick über die Entwicklung der Politik bei Minderheitensprachen und -kulturen verschaffen sollte. Die Ergebnisse der EU-weiten Untersuchung sind im Euromosaic-Bericht zusammengefasst und nach Ländern oder Sprachen sortiert. Der Bericht ist auf Katalanisch, Französisch und Englisch verfasst.
