ROMANISTIK II

Interne Sprachregelungen der EU-Organe

Die Sprachenfrage wird von den einzelnen Organen selbst geregelt und muss in den jeweiligen Geschäftsordnungen festgelegt werden.

Amtsprachen sind alle 23 Sprachen der EU (weil alle EU-Rechtsakte für jeden Bürger gelten und auch von ihm verstanden werden müssen, Amtsblatt erscheint daher in allen 23 Sprachen). Die Arbeitssprachen werden von jedem EU-Organ eigenständig festgelegt.

Im Ministerrat liegen die Schriftstücke in der Regel in allen Sprachen vor. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs und bei Kommissionssitzungen wird aus allen in alle Sprachen gedolmetscht; bei informellen Treffen werden Englisch, Französisch, die Sprache der amtierenden Ratspräsidentschaft und seit 1995 (fast durchgängig) auch Deutsch als Arbeitssprache benutzt.

Die Kommission gebraucht Deutsch, Englisch und Französisch als interne Arbeitssprachen (meist auch nur Englisch und Französisch, wobei Französisch bevorzugt wird). Kommissions-Mitarbeiter werden in einer eigenen Sprachschule unterrichtet.

Die GO des Europäischen Parlamentes sieht vor, dass alle Schriftstücke in allen Amtssprachen abzufassen sind. Bei Sitzungen wird in alle Amtssprachen simultan gedolmetscht, da die Sitzungen des EP sind öffentlich sind. Theoretisch kann die Zahl der Sprachen geändert werden (Übersetzung in Minderheitensprachen wir Baskisch, Katalanisch etc. sind in Plenar- und Ausschusssitzungen möglich).

Insgesamt gibt es sehr detaillierte Sprachregelungen innerhalb der EU-Organe.