Geschichte der Sprachregelungen in der EU
Bereits in der Gründungsphase der Europäischen Gemeinschaft hat man die Wichtigkeit der Sprachenfrage erkannt und grundsätzliche Regelungen vertraglich festgehalten. Seit 1957 war der Gedanke der europäischen Mehrsprachigkeit immer wieder ausdrücklicher Bestandteil von Gründungs- und Vertragstexten der EG bzw. EU. Es existiert auch eine Kommission zur Mehrsprachigkeit.
| Politische Ereignisse | Sprachregelungen |
1957 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande unterzeichnen die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) | Entwicklung einer europäischen Dimension im Bildungswesen durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedsstaaten: Artikel 149 des Gründungsvertrags |
1958 | Die Verträge treten in Kraft. Zwei länderübergreifende Organe werden geschaffen: Gerichtshof und Parlamentarische Versammlung | Die offiziellen Sprachen der damaligen Mitgliedstaaten (Deutsch, Französisch, Italienisch, Niederländisch) werden als gleichberechtigte Amts- und Arbeitssprachen anerkannt: Die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage gilt als Richtlinie für die weiteren sprachpolitischen Aktivitäten der Gemeinschaft |
1960 | Die 7 Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OEEC) - Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich - unterzeichnen das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA). |
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1973 | Dänemark, Irland, das Vereinigte Königreich treten der Europäischen Gemeinschaft bei |
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1981 | Griechenland wird zehntes Mitglied der Europäischen Gemeinschaft |
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1985 | am 9.Mai wird der erste Europatag gefeiert, der von dem Jahr an jedes Jahr am 09.Mai gefeiert wird | |
1986 | Spanien und Portugal treten der Gemeinschaft bei |
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1992 | Die Außen- und Finanzminister der Mitgliedstaaten unterzeichnen in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Zielsetzung war die stärkere Integration der Unterzeichnerstaaten im außen- und sicherheitspolitischen sowie im wirtschaftlichen Bereich (Wirtschafts- und Währungsunion, Aufhebung der Binnengrenzen, etc.). | Im Maastricht-Vertrag wird jedem EU-Bürger das Recht zugestanden, den Schriftverkehr mit allen Institution der EU in seiner eigenen Sprache abzuwickeln |
1995 | - Österreich, Finnland, Schweden treten der Europäischen Union bei |
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2000 | Die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates und der Kommission proklamieren am 08.12.2000 feierlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union | Artikel 22 der Charta der Grundrechte betont die Achtung der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen und verbietet die Diskriminierung einzelner Sprachen |
2001 |
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2002 | 12 Mitgliedstaaten führen eine gemeinsame Währung ein: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien
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Am 26.09.2002 findet ein erster Europäischer Tag der Sprachen statt. Jedes Jahr sollen an diesem Tag aktuelle Fragen zum Thema 'Sprache in Europa' diskutiert werden; Der Ministerrat setzt in Barcelona das Ziel, dass jeder EU-Bürger seine Muttersprache plus zwei andere Sprachen beherrschen solle, was der Auslöser für eine aktive Förderung (Sprachprogramme) war |
2004 | Der EU treten zehn neue Mitgliedsstaaten bei: Mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, Ungarn, der Slowakischen Republik, Sloewenien, Zypern und Malta hat die EU jetzt 25 Mitgliedsstaaten. | |
2005 | Im November 2005 legt die europäische Kommission die allererste Mitteilung zum Thema Mehrsprachigkeit vor. Der Titel ist "Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit" | |
2007 | Die Zahl der Mitgliedsstaaten erhöht sich durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien auf 27 | |
2008 | Eine Online-Konsultation zum Thema Mehrsprachigkeit und eine Ministerkonferenz im Februar führen zu einer Förderung der Sprachen, Ziel ist die Erlernung von Zweitsprachen zu vermehren |
