Ordnungen
Graduiertenakademie
Individualpromotion
Die Promotion schließt die höchste Stufe der wissenschaftlichen Ausbildung ab. Der Doktorgrad wird von den Fakultäten vergeben. Mit der Dissertation beweist die Doktorandin bzw. der Doktorand die Fähigkeit selbständig wissenschaftlich zu arbeiten. Die Doktorandin bzw. der Doktorandin wird in dem Forschungsprozess von einem Hochschullehrer bzw. einer Hochschullehrerin (Doktormutter bzw. Doktorvater) betreut. Die Promotion wird abgeschlossen durch eine Verteidigung der Dissertation (disputatio) oder mündliche Prüfungen. Darüber hinaus sieht die aktuelle Promotionsordnungen der Fakultät den Besuch von Seminaren im Rahmen des Promotionsstudiums vor.
Die Promovierenden sind oft auch in der Lehre tätig und in Forschung über ihre Promotionsvorhaben hinaus eingebunden, wodurch die Promotionsphase zugleich ein training-on-the-job bietet.
An der Philosophischen Fakultät können die Promovierenden zwischen dem oben beschriebenen Weg (Individualpromotion) und einem strukturierten Programm (Graduiertenkolleg, Graduiertenschule, Graduiertenakademie) wählen, in dem das beschriebene Betreuungsmodell modifiziert ist und die Betreuung durch mehrere Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen erfolgen kann. Zudem bieten diese Programme über das fachliche Promotionsstudium hinausgehend Qualifizierungsmassnahmen an. Ziele dieser Programme sind es, die Kommunikation und Kooperation unter den Promovierenden zu fördern, durch Kurs- und Beratungsangebote den Promotionsprozess zu unterstützen sowie die Promovierenden auf den Arbeitsmarkt inner- und außerhalb von Hochschulen vorzubereiten.
