Die Parteiendemokratie

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Parteien sind ein essenzieller Bestandteil des politischen System Deutschlands. Sie werden in Artikel 21 des Grundgesetzes explizit positiv erwähnt: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."
Das Schaubild der Bundeszentrale für politische Bildung zeigt Beispiele für die Aufgaben und die gesellschaftliche Einbildung einer Partei.
Neben dem Grundgesetzartikel 21 enthält das Parteiengesetz die wichtigsten rechtlichen Reglungen zum Thema Parteien in Deutschland. In den Drucksachen des Deutschen Bundestags finden sich ebenso die ausführlichen Rechenschaftsberichte der Parteien.
Es folgen die Links zu den zurzeit im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien:
- CDU (Christlich Demokratische Union)
- SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
- FDP (Freie Demokratische Partei)
- CSU (Christlich Soziale Union)
- Bündnis 90/Die Grünen
- DIE LINKE
Update 28.07.2011: Nach den Anschlägen in Norwegen gibt es in Deutschland erneut eine Diskussion um ein mögliches Verbot der NPD. Dazu ein Beitrag von Spiegel Online.
