Masterstudium Philosophie
Studien- und Prüfungsordnung 2011
Seit der Reakkreditierung unserer Studiengänge zum WS 2011/12 gilt die Prüfungsordnung (PO) 2011.
Im Masterstudiengang Philosophie gibt es zwei Bereiche, in denen man einen Schwerpunkt setzen kann, Theoretische Philosophie und Praktische Philosophie. Beide Bereiche umfassen jeweils drei Module (siehe neue Modulübersicht).
Von den sechs angebotenen Modulen, die jeweils zwei Lehrveranstaltungen umfassen, sind vier Module zu wählen und mit einer Abschlussprüfung abzuschließen. Außerdem ist eine Masterarbeit zu schreiben und ein Teamprojekt durchzuführen, in dem 2-5 Studierende selbständig und in Eigenverantwortung eine von ihnen entwickelte Forschungsfrage bearbeiten. Werden die zu absolvierenden Module im Verhältnis 3:1 aus den beiden Bereichen gewählt, kommt es zu einer Schwerpunktbildung in der Theoretischen oder Praktischen Philosophie. Werden die vier Module im Verhältnis 2:2 studiert, wird der Masterstudiengang ohne Schwerpunkt abgeschlossen. Neben den Modulen des Faches Philosophie sind weitere Lehrveranstaltungen aus anderen Fächern zu belegen, bei einer Schwerpunktbildung vorzugsweise aus Kooperationsfächern des jeweiligen Schwerpunkts.
Der Masterstudiengang hat ein Studienvolumen von insgesamt 120 CP (siehe tabellarische Übersicht).
Der zweijährige Masterstudiengang Philosophie kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Die Zulassung zum Masterstudium ist daran gebunden, ein einschlägiges Bachelorstudium mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 absolviert zu haben bzw. andernfalls eine Eignungsprüfung zu bestehen.
Wird eine Eignungsprüfung erforderlich, sind gemäß Eignungsfeststellungsordnung folgende Kenntnisse nachzuweisen: (a) grundlegende Kenntnisse der Logik, Beherrschung eines Kalküls der klassischen Prädikatenlogik 1. Stufe, (b) fundierte Kenntnisse in mindestens zwei Epochen der Geschichte der Philosophie (Antike, Mittelalter, Neuzeit, Gegenwart), (c) fundierte Kenntnisse in Theoretischer Philosophie oder Praktischer Philosophie.
Kenntnisse gemäß (a) werden in einer Logikklausur von 60 Minuten Dauer nachgewiesen, Kenntnisse gemäß (b) und (c) werden jeweils in einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer festgestellt.
