Masterstudium Philosophie
Geänderte Studien- und Prüfungsordnung zum WS 2011/12
Unser Masterstudiengang wird zur Zeit reakkreditiert. Für die Reakkreditierung haben wir den Masterstudiengang Philosophie gundlegend neu strukturiert.
Zu Beginn dieses Wintersemesters ist eine neue Master-Prüfungsordnung in Kraft getreten (siehe Link in Randspalte), die für alle verbindlich ist, die in diesem WS ihr Masterstudium beginnen. Die neue Master-Studienordnung wird bis Ende des Jahres offiziell verabschiedet werden, zur Zeit gibt es nur eine vorläufige Fassung, die wir zur Reakkreditierung unserer Studiengänge eingereicht haben (Link ebenfalls in Randspalte).
Was wird sich ändern? Es gibt nur noch zwei Bereiche, in denen man einen Schwerpunkt setzen kann, Theoretische Philosophie und Praktische Philosophie, die Geschichte der Philosophie wird nicht mehr als eigenständiger Bereich angeboten. Beide Bereiche umfassen jeweils drei Module (siehe neue Modulübersicht). Von den 6 Modulen müssen 4 studiert werden, diese können auf die beiden Bereiche im Verhältnis 3:1 oder im Verhältnis 2:2 aufgeteilt werden. Im ersten Fall wird ein Schwerpunkt in Theoretischer oder Praktischer Philosophie gebildet, im zweiten Fall wird das Masterstudium ohne Schwerpunkt absolviert.
Die Zahl der Abschlussprüfungen sinkt von 8 auf 4, Abschlussprüfungen beziehen sich jetzt auf die 4 zu studierenden Module, nicht mehr auf die 8 zu belegenden Lehrveranstaltungen.
Das Teamprojekt bleibt erhalten, hinzu kommt der Besuch eines Kolloquiums, in dem die Ergebnisse des Teamprojekts zu präsentieren sind. Neu ist eine Exkursion, die in dem Besuch eines philosophischen Kongresses oder einer philosophischen Tagung besteht. Zusammen mit dem fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich und der Masterarbeit ergibt sich ein Studienvolumen von insgesamt 120 CP (siehe tabellarische Übersicht).
Alle Lehrveranstaltungen sind im HISLSF sowohl den bisherigen Modulen als auch den neuen Modulen zugeordnet. Neue Masterstudierende belegen die Lehrveranstaltungen in den neuen Modulen, gekennzeichnet durch den Zusatz PO 2011. Diejenigen, die sich bereits in unserem Masterstudiengang befinden, müssen noch die alte Modulstruktur berücksichtigen. Sie können ihren Studiengang aber auf die neue Ordnung umschreiben lassen. Einzelheiten dazu werden noch bekanntgegeben. Wer von dieser Option Gebrauch machen will, sollte bei der Belegung schon darauf achten, dass die Lehrveranstaltungen in die neue Modulstruktur passen.
Bisheriger Text
Der zweijährige Masterstudiengang Philosophie kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. Er eröffnet die Möglichkeit, sich in der Theoretischen Philosophie, der Praktischen Philosophie oder der Geschichte der Philosophie zu spezialisieren. Die Zulassung zum Masterstudium ist daran gebunden, ein einschlägiges Bachelorstudium mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 absolviert zu haben bzw. andernfalls eine Eignungsprüfung (siehe unten) zu bestehen. Im Gegensatz zum Bachelorstudium ist für das Masterstudium kein Ergänzungsfach vorgesehen. Stattdessen sind je nach Schwerpunktsetzung zusätzliche Fächer (Kooperationsfächer) einbezogen. Aus einem Angebot von sechs Modulen sind vier Module zu wählen und jeweils mit zwei Abschlussprüfungen abzuschließen. Außerdem ist eine Masterarbeit zu schreiben und ein Teamprojekt durchzuführen, in dem 2-5 Studierende selbständig und in Eigenverantwortung ein von ihnen entwickelte Forschungsfrage bearbeiten.
Wird eine Eignungsprüfung erforderlich, sind gemäß Eignungsfeststellungsordnung folgende Kenntnisse nachzuweisen: (a) grundlegende Kenntnisse der Logik, Beherrschung eines Kalküls der klassischen Prädikatenlogik 1. Stufe, (b) fundierte Kenntnisse in mindestens zwei Epochen der Geschichte der Philosophie (Antike, Mittelalter, Neuzeit, Gegenwart), (c) fundierte Kenntnisse in Theoretischer Philosophie oder Praktischer Philosophie.
Kenntnisse gemäß (a) werden in einer Logikklausur von 60 Minuten Dauer nachgewiesen, Kenntnisse gemäß (b) und (c) werden jeweils in einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer festgestellt.
