Infoblatt zum Teamprojekt im Rahmen des Philosophie-Masterstudiums
Ansprechpartner: Dr. Ludwig Fahrbach
Kontakt via Email: fahrbachphil-fak.uni-duesseldorfde
Sprechstunden nach Vereinbarung
Nach § 17 Abs. 1 der Master-Prüfungsordnung (kurz MPO, Stand: 12/07) und § 12 der Master-Studienordnung Philosophie (Stand: 09.02.06) müssen alle Studierenden im Rahmen eines Masterstudiums an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf an einem Teamprojekt teilnehmen. Für das Philosophiestudium gestaltet sich die Anmeldung zu einem Teamprojekt wie folgt:
- Die Studierenden kontaktieren den Ansprechpartner für die Organisation des Teamprojektes am Philosophischen Institut (siehe oben)
- Themenwünsche und -vorschläge werden festgehalten
- es werden Kleingruppen von zwei bis fünf Personen für ein Teamprojekt zusammengestellt
- ein Betreuer für das jeweilige Projekt wird festgelegt
Ein Teamprojekt kann in folgenden Formen durchgeführt werden:
- Ausarbeitung einer schriftlichen Arbeit, die eine eigenständig erarbeitete wissenschaftliche Fragestellung behandelt (gemäß MPO § 17, Abs. 1)
- Durchführung, Planung und Dokumentation eines Tutoriums zu einer Bachelor-Lehrveranstaltung mit dem Umfang von 2 SWS (gemäß MPO § 17 Abs. 4). In diesem Falle ist automatisch der Leiter der Lehrveranstaltung, der das Tutorium zugeordnet ist, Betreuer des Projektes.
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Die Resultate der Teamarbeit sollen in mündlicher, sowie schriftlicher Form vorgestellt werden. Dabei sieht der Umfang der jeweiligen Teilleistung wie folgt aus:
- die mündliche Präsentation dauert 15-30 Minuten je Teilnehmer eines Projektes (gemäß MPO § 17 Abs. 5) und sollte im Rahmen eines Kolloquiums stattfinden
- die schriftliche Ausarbeitung beträgt 3000-6000 Wörter (ca. 10-20 Seiten) je Teilnehmer eines Projektes (gemäß MPO § 17 Abs.5)
- bei Tutorien kann zusätzlich ein Supervisionsseminar eingerichtet werden, in dem die Studierenden ihre Erfahrungen austauschen und das Tutorium unter Anleitung genauer planen können
Wichtig für die Bewertung ist, dass im Nachhinein klar erkennbar ist, welche(r) Studierende welchen Teil der Arbeit angefertigt hat. Die einzelnen Beiträge müssen nachvollziehbar gekennzeichnet werden. Dennoch sollte die Arbeit ein homogenes Gesamtbild ergeben und der thematische Zusammenhang der einzelnen Teile sollte klar erkennbar sein (gemäß MPO § 17 Abs.5).
Alle Informationen sind in der MPO oder der Studienordnung des Masterstudienganges Philosophie einzusehen, unter:
http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/studium/studien-und-pruefungsordnungen/master/#tg_phi
Die Informationen dieser Seite können auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Erstellt von Florian Boge 02.05.09
