Manuel Bremer / Daniel Cohnitz

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Richtlinien zur Abfassung einer Hauptseminarsarbeit

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Vage Kriterien zur Beurteilung schriftlicher Arbeiten

Bedauerlicherweise gibt es keine genauen Richtlinien zum Verfassen und Bewerten von schriftlichen Arbeiten im Fach Philosophie. Die Benotung ergibt sich eher wie eine Äußerung einer black box. Die folgenden Bemerkungen können diesen Missstand nicht überwinden, sie sollen aber einer ansatzweisen Orientierung dienen, wie ich schriftliche Arbeiten bewerte bzw. was ich von ihnen erwarte. Die Formulierungen sind natürlich immer noch vage (z.B. bzgl. der Klassifizierung "zentraler Punkt"). Deshalb sollte man sich auch nicht sklavisch bemühen, nun alle Punkt erfüllen zu wollen. Die angelegten Richtlinien sind ebenfalls nicht einklagbar. Und schon gar nicht sind sie für das Fach und andere Lehrende verbindlich.

1. Proseminararbeiten

In einer Proseminararbeit soll (in der Regel bezüglich eines betreffenden Textes) nachgewiesen werden: dass bezüglich des Themas die zentralen Punkte verstanden wurden (in der Regel durch paraphrasierende Darstellung) und dass die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht wird. Ein Verständnis der zentralen Punkte drückt sich vor allem im Verständnis deren argumentativer Herleitung (z.B. in einem Text) aus.
Zur Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens im Fach Philosophie zählen dabei: durchgängiges, adäquates Verwenden eines Zitierstandards und Ausweisen von Quellen, korrektes Übersetzen von Quellen, korrektes Übertragen von Symbolismen (etwa aus einer Quelle), korrektes Formalisieren, adäquate Verwendung von Fachtermini, Beherrschen des wissenschaftlichen Ausdrucks (inklusive der deutschen Sprache).
In einer Proseminararbeit werden also nicht verlangt: eine Einordnung des Themas in den Forschungskontext oder gar eine eigenständige Weiterführung. Sekundärliteratur ist nicht schädlich, aber meist von sekundärem Interesse.

Eine Proseminararbeit ist sehr gut, wenn nicht nur die zentralen, sondern auch die untergeordneten Punkte des Themas richtig verstanden und die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens erfüllt wurden.
Eine Proseminararbeit ist gut, wenn die zentralen Punkte richtig verstanden wurden, aber entweder bezüglich weiterer Punkte oder bezüglich des wissenschaftlichen Arbeitens einige Fehler aufgetreten sind.
Eine Proseminararbeit ist befriedigend, wenn zwar bezüglich der zentralen Punkte einige wenige Verständnisschwierigkeiten auftraten, diese aber insgesamt  in Zusammenhang mit der Gesamtdarstellung zutreffend verstanden wurden.
Eine Proseminararbeit ist ausreichend, wenn zwar mehrere Fehler bezüglich der zentralen und der beigeordneten Punkte sowie evtl. des wissenschaftlichen Arbeitens vorliegen, aber insgesamt (z.B. bzgl. der Mehrheit der zentralen Punkte) noch ein mehr als ansatzhaftes Verständnis vorliegt.
Eine Proseminararbeit ist ungenügend aufgrund schwerwiegender methodischer Mängel oder einem überwiegenden Missverstehen der zentralen Punkte.

Beispiel: Ein "zentraler Punkt" in einer Arbeit zu Freges Semantik ist, dass der "Sinn" objektiv ist  - im Gegensatz zur "Vorstellung" - und was Frege mit "objektiv" meint. Ein "beigeordneter Punkt" wäre in diesem Fall (was "zentral" ist, hängt natürlich von der Themenstellung ab), dass in indirekten Kontexten eine Sinnverschiebung erfolgt.
Beispiel: Ein zentral Punkt zur Fragestellung der Kritik der reinen Vernunft ist eine Erläuterung, was synthetische Urteile a priori sein sollen (ausgehend von Kants Definition analytischer und synthetischer Urteile). Ein untergeordneter Punkt wäre, welche mathematischen Urteile Kant dazu zählt und warum.

Die Länge einer Proseminararbeit sollte zwischen 5 und 10 Seiten liegen, wenn nicht ausdrücklich der Ausnahmecharakter der Themenstellung festgehalten wurde.

 

2. Hauptseminar-, Magister- und Staatsarbeiten

In einer Arbeit dieses Typs (im folgenden "Hauptstudiumsarbeit" genannt) müssen zunächst die Bedingungen einer erfolgreichen Proseminarsarbeit alle gegeben sein.
Hauptseminar-, Magister- und Staatsarbeiten unterscheiden sich nicht von ihrer Zielsetzung und ihren Ansprüchen, sondern allein durch die Länge sowohl der Bearbeitungsdauer als auch der Länge in Seiten. Typischerweise wird eine Magister- oder Staatsarbeit eine zusätzliche Frage/Thematik... miteinbeziehen, für die in einer betreffenden Hauptseminararbeit kein Platz ist.
In einer Haupstudiumsarbeit soll nachgewiesen werden: dass das betreffende Thema (eine Fragestellung/eine Theorie/eine These eines Autors...) in einen systematischen Kontext eingeordnet werden kann, indem über eine Fragestellung eine Verbindung zwischen verschiedenen philosophischen Texten/Positionen hergestellt wird.

Beispiel: Carnaps Theorie der Intension (spezifiziert über den Begriff "mögliche Welt") wird als Weiterentwicklung von Freges Theorie des "Sinns" dargestellt, so dass die Thesen, Leistungen und evtl. Irrtümer der beiden Theorien erörtert werden können.
Beispiel: Das Problem des Zurückgehens auf in der Wahrnehmung Gegebenes wird eingeführt und diesbezüglich werden eine Theorie der Protokollsätze, eine Theorie der Reizbedeutung und eine kohärentistische Position verglichen.

In einer Hauptstudiumsarbeit wird also ein systematischer Zugriff auf ein Thema im Forschungs- und/oder philosophiegeschichtlichen Kontext verlangt. Dafür muss auf die Sekundärliteratur zugegriffen werden. (In der Masse der zu berücksichtigenden Literatur und/oder an der Debatte beteiligten Positionen und/oder der Weite des zu untersuchenden Sachzusammenhanges unterscheiden sich Hauptseminarsarbeiten von Magister- oder Staatsarbeiten.)
Es ist nicht Ziel einer Hauptstudiumsarbeit eine eigenständige These zu entwickeln (d.h. den in der Literatur vorfindlichen Diskussionsstand weiterzuführen). Eine Hauptstudiumsarbeit kann - muss aber nicht (!!!!!) - eine bewertende Stellungnahme einschließen und auf mögliche erweiternde/fortführende Fragestellungen verweisen.

Eine Hauptstudiumsarbeit ist ungenügend, wenn die Kriterien einer Proseminarsarbeit bezüglich der involvierten Autoren/Autorinnen nicht erfüllt werden oder wenn die Herleitung/Erläuterung des zu erfassenden Sachzusammenhanges schwere Mängel aufweist.
Eine Hauptstudiumsarbeit ist ausreichend, wenn bezüglich des zu erfassenden Sachzusammenhanges zwar einige Fehler aufgetreten sind, aber das Gesamtverständnis noch deutlich wird.
Eine Hauptstudiumsarbeit ist befriedigend, wenn der zu erfassende Sachzusammenhang adäquat erfasst wurde, aber bezüglich einiger beigeordneter Punkte oder hinzugezogener Literatur Fehler aufgetreten sind.
Eine Hauptstudiumsarbeit ist gut, wenn der zu erfassende Sachzusammenhang und die beigeordneten Punkte adäquat erfasst wurden, aber entweder wichtige Literatur übersehen oder missverstanden wurde oder eine bewertende Stellungnahme/Fortführung vertreten wurde, die argumentativ/methodisch nicht hinreichend abgedeckt ist.
Eine Hauptstudiumsarbeit ist sehr gut, wenn der zu erfassende Sachzusammenhang, die beigeordneten Punkte und die Literatur adäquat verstanden und dargestellt wurden, alle wichtige Literatur hinzugezogen wurde (im Rahmen der Umfangsbeschränkungen) und evtl. (!!) eine argumentativ vertretbare Stellungnahme/Weiterführung angeboten wurde.

Vor dem Abfassen einer Hauptstudiumsarbeit sollte die Sprechstunde aufgesucht werden - am besten mit ersten Ideen und/oder einer ersten Gliederung. Zu klären sind nicht nur der "Sachzusammenhang", sondern auch, was hier als "wichtige Literatur", "zu berücksichtigender Forschungsstand" zählt etc.

Eine Hauptseminarsarbeit sollte 20 bis 25 Seiten umfassen, wenn nicht für die Themenstellung etwas anderes vereinbart wurde. Magister- und Staatsarbeiten sollten auf keinen Fall dreistellige Seitenzahlen aufweisen.

 

3. Promotionen

...stehen im Moment nicht zur Debatte, aber um der Vollständigkeit halber:

In einer Promotion geht es um einen eigenständigen Beitrag zur Forschung. Die in einer Hauptstudiumsarbeit angedeutete Stellungnahme/Fortführung soll hier ausgebaut und unter Berücksichtigung des gegebenen Forschungsstandes argumentativ eingeholt werden.

In jedem Fall ist hier eine genau abgesprochene Planung notwendig.