Manuel Bremer / Daniel
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Syllabus Bibliographie Richtlinien zur Abfassung einer Hauptseminarsarbeit Links
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Vage Kriterien zur Beurteilung schriftlicher ArbeitenBedauerlicherweise gibt es
keine genauen Richtlinien zum Verfassen und Bewerten von schriftlichen
Arbeiten im Fach Philosophie. Die Benotung ergibt sich eher wie eine Äußerung
einer black box. Die folgenden Bemerkungen können diesen Missstand
nicht überwinden, sie sollen aber einer ansatzweisen Orientierung dienen,
wie ich schriftliche Arbeiten bewerte bzw. was ich von ihnen erwarte. Die
Formulierungen sind natürlich immer noch vage (z.B. bzgl. der
Klassifizierung "zentraler Punkt"). Deshalb sollte man sich auch
nicht sklavisch bemühen, nun alle Punkt erfüllen zu wollen. Die
angelegten Richtlinien sind ebenfalls nicht einklagbar. Und schon gar
nicht sind sie für das Fach und andere Lehrende verbindlich. 1. ProseminararbeitenIn einer Proseminararbeit
soll (in der Regel bezüglich eines betreffenden Textes) nachgewiesen
werden: dass bezüglich des Themas die zentralen Punkte verstanden wurden
(in der Regel durch paraphrasierende Darstellung) und dass die Methodik
des wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht wird. Ein Verständnis der
zentralen Punkte drückt sich vor allem im Verständnis deren
argumentativer Herleitung (z.B. in einem Text) aus. Eine Proseminararbeit ist sehr
gut, wenn nicht nur die zentralen, sondern auch die untergeordneten
Punkte des Themas richtig verstanden und die Standards des
wissenschaftlichen Arbeitens erfüllt wurden. Beispiel: Ein
"zentraler Punkt" in einer Arbeit zu Freges Semantik ist, dass
der "Sinn" objektiv ist - im Gegensatz zur
"Vorstellung" - und was Frege mit "objektiv" meint.
Ein "beigeordneter Punkt" wäre in diesem Fall (was
"zentral" ist, hängt natürlich von der Themenstellung ab),
dass in indirekten Kontexten eine Sinnverschiebung erfolgt. Die Länge einer Proseminararbeit sollte zwischen 5 und 10 Seiten liegen, wenn nicht ausdrücklich der Ausnahmecharakter der Themenstellung festgehalten wurde.
2. Hauptseminar-, Magister- und StaatsarbeitenIn einer Arbeit dieses Typs
(im folgenden "Hauptstudiumsarbeit" genannt) müssen zunächst
die Bedingungen einer erfolgreichen Proseminarsarbeit alle gegeben sein. Beispiel: Carnaps
Theorie der Intension (spezifiziert über den Begriff "mögliche
Welt") wird als Weiterentwicklung von Freges Theorie des
"Sinns" dargestellt, so dass die Thesen, Leistungen und evtl.
Irrtümer der beiden Theorien erörtert werden können. In einer
Hauptstudiumsarbeit wird also ein systematischer Zugriff auf ein Thema im
Forschungs- und/oder philosophiegeschichtlichen Kontext verlangt. Dafür
muss auf die Sekundärliteratur zugegriffen werden. (In der Masse der zu
berücksichtigenden Literatur und/oder an der Debatte beteiligten
Positionen und/oder der Weite des zu untersuchenden Sachzusammenhanges
unterscheiden sich Hauptseminarsarbeiten von Magister- oder
Staatsarbeiten.) Eine Hauptstudiumsarbeit
ist ungenügend, wenn die Kriterien einer Proseminarsarbeit bezüglich
der involvierten Autoren/Autorinnen nicht erfüllt werden oder wenn die
Herleitung/Erläuterung des zu erfassenden Sachzusammenhanges schwere Mängel
aufweist. Vor dem Abfassen einer Hauptstudiumsarbeit sollte die Sprechstunde aufgesucht werden - am besten mit ersten Ideen und/oder einer ersten Gliederung. Zu klären sind nicht nur der "Sachzusammenhang", sondern auch, was hier als "wichtige Literatur", "zu berücksichtigender Forschungsstand" zählt etc. Eine Hauptseminarsarbeit sollte 20 bis 25 Seiten umfassen, wenn nicht für die Themenstellung etwas anderes vereinbart wurde. Magister- und Staatsarbeiten sollten auf keinen Fall dreistellige Seitenzahlen aufweisen.
3. Promotionen...stehen im Moment nicht zur Debatte, aber um der Vollständigkeit halber: In einer Promotion geht es um einen eigenständigen Beitrag zur Forschung. Die in einer Hauptstudiumsarbeit angedeutete Stellungnahme/Fortführung soll hier ausgebaut und unter Berücksichtigung des gegebenen Forschungsstandes argumentativ eingeholt werden. In jedem Fall ist hier eine genau abgesprochene Planung notwendig.
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