Die Zwischenprüfung
Zuständig für die Zwischenprüfungen sind die einzelnen Fächer. In jedem Fach gibt es eine Zwischenprüfungsbeauftragte oder einen Zwischenprüfungsbeauftragten. Bei Ihnen können Sie sich zu den Bestimmungen über die Zwischenprüfung und ihre Durchführung beraten lassen. Bei den Zwischenprüfungsbeauftragten erhalten Sie die Zulassungsunterlagen, reichen den Zulassungsantrag ein und legen die geforderten Nachweise vor (Scheine, Sprachnachweise usw., wie in der MPO für die einzelnen Fächer festgelegt); die Zwischenprüfungsbeauftragten stellen die Zulassung und nach der Prüfung das Zwischenprüfungszeugnis aus.
Die Zwischenprüfung selbst legen Sie in der Regel nicht bei den Zwischenprüfungsbeauftragten, sondern bei einer Dozentin oder einem Dozenten des Faches ab. Wer prüfungsberechtigt ist, können Ihnen die Zwischenprüfungsbeauftragten sagen. In der Regel sind für die Zwischenprüfung alle Dozentinnen und Dozenten prüfungsberechtigt, die für diesen Studiengang Grundstudiumsveranstaltungen angeboten haben. Mit der Prüferin oder dem Prüfer besprechen Sie den Inhalt der Prüfung und vereinbaren gegebenenfalls den genauen Prüfungstermin.
- In Konfliktfällen mit Prüferinnnen oder Prüfern wenden Sie sich bitte an die Zwischenprüfungsbeauftragten.
- In Konfliktfällen mit den Zwischenprüfungsbeauftragten wenden Sie sich an die Geschäftsführung des Faches.
- Instanz für Widersprüche in Zwischenprüfungsangelegenheiten ist der Magisterprüfungsausschuss.
