Anmeldung und Abwicklung der Magisterprüfung
Für die Abwicklung von Magisterprüfungen ist das Akademische Prüfungsamt zuständig.
Ansprechpartnerin

S. Hendrich
S. Hendrich
Akademisches Prüfungsamt
Geb. 16.11, Ebene 4, Raum 49
Tel: +49 (0) 211 81-14955
Fax: n.v.
Dort
- erhalten Sie die Zulassungsunterlagen und Beratung über das Zulassungsverfahren
- reichen Sie den Zulassungsantrag ein und legen Ihre Studiennachweise vor
- werden die Zulassungsvorausssetzungen überprüft
- erhalten Sie die Zulassung
- melden Sie sich für die einzelnen Teilprüfungen an
- erhalten Sie Prüfungsbescheinigungen bzw. das Magisterprüfungszeugnis
- erhalten Sie auf Wunsch nach der Prüfung Akteneinsicht in Ihre Prüfungsakte.
Die Überprüfung der Zulassungsbedingungen ("Haben Sie alles gemacht, was Sie machen sollten?") ist nicht Sache der Prüferinnen oder Prüfer, sondern des Prüfungsamtes.
Zuständigkeit der Prüferin bzw. des Prüfers
Mit Prüferin oder Prüfer
- besprechen Sie die Prüfungsthemen und die Prüfungen und
- vereinbaren Sie vor der Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung den Termin.
- Prüferin oder Prüfer sind auch dafür zuständig, Ihnen die Noten in den einzelnen Prüfungsteilen mitzuteilen und Ihnen nach einer mündlichen Prüfung eine Bescheinigung über die Prüfung auszuhändigen.
Im Konfliktfall
In Konfliktfällen mit Prüferinnnen oder Prüfern oder mit dem Prüfungsamt wenden Sie sich bitte an den Magisterprüfungsausschuss.
Für Widersprüche in Magisterprüfungsangelegenheiten ist ebenfalls der Magisterprüfungsausschuss zuständig.
