Auslandsbafög
Wenn man im Ausland studiert, dann ist man wie auch hierzulande unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, BaföG zu erhalten. Bekommt man hier in Deutschland bereits BaföG, so ist das AuslandsBaföG beinahe schon sicher. Aber auch wenn man in Deutschland kein BaföG erhält kann es sein, dass man trotzdem AuslandsBaföG bekommt, da der Grundbedarf anders errechnet wird. Wer also zu Hause knapp oder weniger knapp an der Grenze zum BaföG vorbei gezogen ist, sollte die Möglichkeit des AuslandsBaföGs nicht gleich abschreiben. Eine Bewerbung lohnt sich in jedem Fall!
Neben Stipendien und Nebenjobs ist das AuslandsBaföG wohl die wichtigste Hilfe, einen Japanaufenthalt zu finanzieren. Außerdem ist das AuslandsBaföG, das man für Japan erhält, im Vergleich zu den anderen asiatischen Ländern am höchsten. Ganze 315 Euro Auslandszuschlag auf den errechneten Grundbedarf erhält man monatlich vom AuslandsBaföG-Amt, wenn man in Japan studiert. Dazu gibt es Krankenversicherungszuschläge und auch einen Zuschuss für Hin- und Rückflug. Zusätzlich erhält man auch einen Zuschuss für die Studiengebühren, die bei der japanischen Universität anfallen. Wenn man jedoch an eine unserer Partneruniversitäten in Japan geht, dann entfallen diese Studiengebühren sowieso komplett.
Seit dem 1. Januar 2012 ist das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim für das AuslandsBaföG für Japan zuständig. Die Seite befindet sich noch im Aufbau, aber hier findet man eine Auswahl der Formulare, die benötigt werden.
Die generellen Voraussetzungen, um sich für AuslandsBaföG bewerben zu können, sind ein ständiger Wohnsitz in Deutschland und ein Sprachkenntnisnachweis in der Unterrichts- und Landessprache. Außerdem sollte man die deutsche Staatsbürgerschaft haben, ansonsten sollte man noch einmal Rücksprache mit dem BaföGamt halten. Überdies ist es auch wichtig, noch innerhalb der vorgeschriebenen Förderungshöchstdauer des BaföGs zu liegen. Beim BA-Studiengang sind dies 6 Semester, beim MA-Studiengang 4 Semester.
Der Aufenthalt an der Universität in Japan muss mindestens 6 Monate oder ein Semester betragen. Einzelne Trimester sind leider nicht förderungsfähig. Die Förderung ist auch nur möglich, wenn die besuchte Einrichtung mit einer Höheren Fachhochschule, Akademie oder Hochschule innerhalb Deutschlands vergleichbar ist (alle unsere Partneruniversitäten erfüllen diese Voraussetzung). Der Student/die Studentin muss außerdem Fachkenntnisse in seiner/ihrer Studienrichtung vorweisen können und bereits mindestens ein Jahr studiert haben. Schließlich muss der Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums hier in Deutschland stattfinden und die Kurse müssen zumindest teilweise anrechenbar sein (damit man im Studium auch nicht zuviel Zeit verliert).
Allgemeine Tipps und Links zu Formularen
Antragstellung am besten 6 Monate vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts.
Falls dies nicht möglich ist, so schnell wie möglich zur Fristwahrung einen formlosen Antrag ausfüllen und einschicken. Außerdem wird eine Checkliste angeboten, aus der ersichtlich wird, ob man auch alles Erforderliche ausgefüllt hat.
Postanschrift des zuständigen Studentenwerks:
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstrasse 15
72074 Tübingen
