INSTITUT FÜR MEDIEN- UND KULTURWISSENSCHAFT

Modularisierung und Credits

Informationen der Prorektorin für Lehre, Studium und Studienreform.

Gliederung des Lehrangebots in Module

In neuen gestuften Studiengängen soll das Lehrangebot modularisiert werden. Dabei werden mehrere Lehrveranstaltungen zu Einheiten, sog. Modulen, zusammengefasst, die in ihrer Gesamtheit eine Teilqualifikation im Hinblick auf das Ziel des Studiengangs vermitteln. Eine didaktisch sinnvolle Kombination von unterschiedlichen Lehrveranstaltungsarten stellt sicher, dass innerhalb eines Moduls Fachwissen vermittelt sowie dessen wissenschaftliche Anwendung und praktische Umsetzung geübt wird. Auch innovative Lehr- und Lernformen wie Projektseminare, elektronische Selbstlerneinheiten oder Online-Seminare sollten neben traditionellen Veranstaltungsformen wie Vorlesungen, Seminaren und Übungen in die Module integriert und nicht zusätzlich angeboten werden.

Module sollen einerseits nicht zu kleinteilig sein (Richtgröße 6-10 SWS), damit sie tatsächlich dem Anspruch gerecht werden, den Lehrstoff in komplexen Zusammenhängen zu präsentieren. Vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit des Hochschulwechsels und der Teilnahme an internationalen Austauschprogrammen, die meist einen Aufenthalt von einem oder zwei Semestern an einer ausländischen Partnerhochschule vorsehen, sollten Module andererseits so konzipiert sein, dass sie in einem Semester bzw. maximal in einem Studienjahr abgeschlossen werden können.

Ein Studiengang kann in verschiedene Bereiche gegliedert sein, die sich jeweils aus mehreren Modulen zusammensetzen. So gibt es neben einem fachlichen Kernbereich häufig einen Methodenbereich, einen Praxisbereich und einen fachübergreifender Wahlbereich, in dem Module bzw. Veranstaltungen aus dem Angebot aller Fächer gewählt werden können. Insbesondere der fachliche Bereich kann wiederum unterschiedlich gestaltet sein: Neben einem Kernbestand an Pflichtmodulen können beispielsweise Wahlmodule angeboten werden, die eine individuelle Schwerpunktsetzung fachlicher oder interdisziplinärer Art ermöglichen.

Interdisziplinarität kann zum einen dadurch realisiert werden, dass Fachmodule interdisziplinär konzipiert sind und/oder für unterschiedliche Studiengänge zur Verfügung stehen. Zum anderen können ganze Studiengänge oder Kern- bzw. Ergänzungsfächer disziplinübergreifend angelegt sein bzw. durch größere interdisziplinäre Module ergänzt werden.

Um die Studierbarkeit modularisierter Studiengänge zu gewährleisten, kann man das Lehrangebot beispielsweise in modularen Schienen organisieren, durch die weitgehend sichergestellt wird, dass es zwischen den Modulen nicht zu Überschneidungen kommt. Eine solche Strukturierung des Lehrangebots stellt in der Regel auch eine Grundlage dafür da, dass ein Studiengang in Teilzeit studiert werden kann.

Als Mittel, um die Transparenz hinsichtlich Lehrangebot und Leistungsanforderungen zu erhöhen, dienen Modulbeschreibungen, die neben Angaben über Aufbau, Umfang, Struktur und Inhalt eines Moduls insbesondere eine Darstellung der Lernziele und Angaben zum erwarteten Arbeitsaufwand (s.u.) beinhalten. Derartige Modulbeschreibungen werden bei der Akkreditierung nachgefragt.

 

Kreditierung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen bzw. Modulen werden Kreditpunkte (CP) vergeben, die nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand (workload) für die jeweilige Studieneinheit bemessen werden und unabhängig von erzielten Noten sind. Der Arbeitsaufwand beinhaltet neben den Kontaktzeiten (Semesterwochenstunden) auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung, Selbststudium und Prüfung.

Gemäß ECTS (European Credit Transfer System) wird für ein Studienjahr ein Arbeitsaufwand von 1800 Stunden angesetzt, was 45 Wochen à 40 Stunden entspricht. Pro Semester werden also 22,5 Wochen à 40 Stunden Arbeitsaufwand veranschlagt. Geht man davon aus, dass die Vorlesungszeit ca. 15 Wochen umfasst, so sind zusätzlich 7,5 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit für die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltung, die Erstellung von Hausarbeiten, die Vorbereitung auf Prüfungen vorgesehen.

Für ein Studienjahr werden gemäß ECTS 60 CP vergeben, so dass in einem B.A.-Studiengang von 6 Semestern 180 CP zu erzielen sind, in einem M.A.-Studiengang von 4 Semestern 120 CP.

1 CP entspricht 30 Stunden Arbeitsaufwand (pro Studienjahr: 60 ´ 30 Stunden = 1800 Stunden Arbeitsaufwand). Schreibt man demnach den Studierenden für eine Lehrveranstaltung von 2 SWS 2 CP gut, so geht man davon aus, dass die Studierenden ca. 60 Stunden aufwenden, d.h. neben den ca. 30 Stunden Kontaktzeit für 2 SWS über ca. 15 Wochen zusätzlich 30 Stunden für Vor- und Nachbereitung. Für Lehrveranstaltungen mit höherem Arbeitsaufwand (z.B. durch Abschlussprüfungen, Projektarbeiten, regelmäßige Hausaufgaben) sind entsprechend mehr CP zu vergeben (siehe Tabelle unten).

Grundsätzlich werden alle in der Studienordnung vorgesehenen Module und Veranstaltungen einschließlich Einführungen, Praktika, Praxisveranstaltungen etc. kreditiert, unabhängig davon, ob sie mit einer Prüfung abschließen oder nicht. Für Lehreinheiten, die nicht mit einer Prüfung abschließen, können Teilnahmenachweise oder qualifizierte Teilnahmenachweise in Form von Testaten o.ä. vorgeschrieben werden. In der Regel wird die erfolgreiche Teilnahme an einem kompletten Modul kreditiert; in manchen Studiengängen werden auch Teile von Modulen kreditiert, sobald sie erfolgreich abgeschlossen sind.

Durch die Akkumulierung von Studien- und Prüfungsleistungen wird auf diese Weise der individuelle Fortschritt eines/einer Studierenden kontinuierlich transparent gemacht. Außerdem erleichtert die ECTS-kompatible Vergabe von CP den Transfer von Studien- und Prüfungsleistungen an andere Hochschulen, was die Mobilität von Studierenden erhöhen soll.

 

Studienbegleitende Prüfungen

Im Unterschied zum bisherigen System, das eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung vorsah, werden alle Prüfungsleistungen studienbegleitend erbracht und sind grundsätzlich auf die Module zu beziehen. Die Prüfungsleistungen sind somit kleinteiliger angelegt und geben den Studierenden eine kontinuierliche Rückmeldung über ihren bisherigen Studienerfolg. Das gestufte Studienmodell ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Prüfungsformen, die von schriftlichen Hausarbeiten, Klausuren, Thesenpapieren und Protokollen, mündlichen Prüfungen und Vorträgen bis zu Projektarbeiten (z.B. Teamprojekt) reichen und gemäß ihres jeweiligen Arbeitsaufwands kreditiert werden. Alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen werden benotet. Es erscheint sinnvoll, für nicht bestandene Prüfungsleistungen Regelungen für eine zeitlich angemessen nahe Nachprüfung zu treffen.

Einzelne Module werden in der Regel mit einer oder mehreren Prüfungen abgeschlossen, die sich jeweils auf eine Lehrveranstaltung innerhalb des Moduls (z.B. Referat, Protokoll) oder auf das gesamte Modul (z.B. mündliche Prüfung, Klausur) beziehen können. Die Studienordnungen sollten vorsehen, dass alle Studierenden verschiedene Prüfungsformen absolvieren und insbesondere zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit im Laufe der ersten Studienjahre schriftliche Hausarbeiten verfassen.

Zur Anzahl der zu erbringenden Prüfungsleistungen existieren keine verbindlichen Vorschriften oder Empfehlungen. Bei der Konzeption von Studiengängen ist zu bedenken, dass der Arbeitsaufwand durch Prüfungen gerade am Ende eines Semesters zu bewältigen sein muss, andererseits aber die Anzahl der Prüfungen, die ja alle in die Endnote eingehen, so hoch gewählt ist, dass einzelne Ergebnisse nicht zu stark wiegen. Es besteht auch die Möglichkeit, im Hinblick auf die Endnote eine Gewichtung der einzelnen Prüfungsnoten vorzunehmen.

Einen notwendigen Bestandteil des Studiums stellt die Bachelor- bzw. Masterarbeit dar. Durch die Bachelorarbeit, die studienbegleitend abgefasst wird, soll die Befähigung zur Arbeit mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen werden. Der Zeitraum für ihre Anfertigung liegt meist im dritten Studienjahr und sollte so gewählt sein, dass einerseits bereits bestimmte Vorleistungen zur Anmeldung erbracht worden sind (z.B. 120 CP für die ersten zwei Studienjahre), andererseits Abgabe und Korrektur frühzeitig erfolgen und somit eine Graduierung innerhalb der Regelstudienzeit möglich ist. Ähnliches gilt für die Masterarbeit, bei der die Anforderungen entsprechend höher liegen.

Aus den Noten der studienbegleitenden Prüfungen in Kombination mit der Note der Bachelorarbeit errechnet sich die Abschlussnote für den Studiengang.

 

Beispiele für die Kreditierung von Studien- und Prüfungsleistungen

Beispiele für Lehrveranstaltungen und Arbeitsaufwand

SWS

CP

Kontaktzeit/
Selbststudiumszeit
pro Semester (incl. Ferien)

Einführungsveranstaltung oder Vorlesung:
Nachbereitung durch Lektüre u.ä.

2

2

30/30 Stunden

Vorlesung mit mündl. Prüfung:
Nachbereitung (s.o.) und Wiederholung des Lehrstoffs zur Prüfungsvorbereitung

2

3

30/60 Stunden

Sprachübung:
regelmäßige Hausaufgaben

2

3

30/60 Stunden

Sprachübung mit Abschlussklausur:
regelmäßige Hausaufgaben und Wiederholung zur Klausurvorbereitung

2

4

30/90 Stunden

Seminar mit Hausarbeit:
Vor- und Nachbereitung der Sitzungen,
Anfertigen der Hausarbeit

2

6

30/150 Stunden

Praxisübung ohne Vorbereitung

4

2

60/0 Stunden

4 Wochen Praktikum mit regulärer Arbeitszeit (37,5 Stunden/Woche)

 

5

150/0 Stunden