Die folgenden Informationen gelten nur für Studierende, die das Studium vor dem Sommersemester 2008 aufgenommen haben.
Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der allgemeinen oder einschlägig fachgebundenen Hochschulreife nachgewiesen. Darüber hinaus ist der Nachweis einer "besonderen Vorbildung" erforderlich: Für die Fremdsprache, die als Hauptfach studiert werden soll, muss ein Leistungskurs, für die Nebenfächer jeweils ein Grundkurs besucht worden sein. Die Kurse in Deutsch und den beiden Fremdsprachenfächern müssen im Abiturbereich mindestens zwei Jahre lang besucht worden sein; in der Bewertung der letzten drei Halbjahresleistungen müssen im Durchschnitt mindestens zehn Punkte erreicht worden sein, in der Summe der letzten drei Halbjahre also mindestens dreißig Punkte (bei dreizehn Schuljahren zählen die Halbjahre 12/II, 13/I, 13/II), oder es müssen in der Bewertung der schriftlichen Abiturleistung mindestens zehn Punkte erreicht worden sein oder es müssen in der Bewertung der mündlichen Abiturleistung mindestens zehn Punkte erreicht worden sein. Sollten diese Nachweise ganz oder teilweise fehlen, können sie ersetzt werden durch die erfolgreiche Teilnahme an einem schriftlichen Zulassungstest in den betreffenden Fächern. Der Test besteht aus einer 5- (Hauptfach) bzw. 3-stündigen (Nebenfach) Klausur in der jeweiligen Sprache. Zu einem vorgelegten literarischen Text in angemessener Länge werden Aufgaben gestellt, die sich auf Inhalt und Form des Textes beziehen.
In anderen Studiengängen erbrachte Leistungsnachweise können (vor allem im wissenschaftlichen Bereich) nach der Immatrikulation für den Diplomstudiengang "Literaturübersetzen" anerkannt werden, wenn sie einen Bezug zu Lehrinhalten des Studiengangs haben.
