INSTITUT FÜR KUNSTGESCHICHTE

Ich möchte im Ausland studieren. Wie beginne ich mit der Planung?

Empfohlen wird ein Auslandsaufenthalt in den meisten Studienprogrammen nach dem ersten oder zweiten Studienjahr. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung und wenden Sie sich möglichst früh an Ihren Erasmus-Koordinator am Institut für Kunstgeschichte, am besten schon mit Studienbeginn oder ca. 1-1,5 Jahre vor dem geplanten Auslandsaufenthalt. Hilfreich für Ihre Vorbereitung ist auch die Ausland-Checkliste.

Grundlegende Fragen, die Sie für sich vor der Bewerbung beantworten sollten, sind folgende:

  • Wie lange möchten Sie im Ausland bleiben?
  • Welche Ziele/ Ansprüche soll der Auslandsaufenthalt erfüllen?
  • Welche Länder kommen für Sie infrage?
  • Wann passt der Auslandsaufenthalt am besten in Ihr Studium?
  • Sind Sie bereit, gegebenenfalls eine Verlängerung des Studiums zu akzeptieren oder soll sich Ihr Auslandsaufenthalt nahtlos in das Studium einfügen?

Sprechen Sie auch mit Ihren Dozenten über die Kurse, die Sie belegen möchten und wann ein günstiger Zeitraum dafür ist.

Ich kann aus verschiedenen Gründen nur ein halbes Jahr ins Ausland gehen. Kommen nur bestimmte Länder/ Städte für mich in Frage?

Nein. Sie können sich auch bei einem kürzeren Auslandsaufenthalt von nur einem Semester für alle Partnerhochschulen bewerben, mit denen das Institut für Kunstgeschichte einen bilateralen Erasmus-Vertrag hat, auch wenn im Vertrag mehr Monate ausgewiesen sind. Plätze können grundsätzlich halbiert werden. Sie sollten lediglich bedenken, dass natürlich im Bewerbungsverfahren die Studierenden Vorrang haben, die sich für dieselbe Stadt auf einen ganzen Platz bewerben.

Mit welchen ausländischen Universitäten hat das Institut für Kunstgeschichte der Uni Düsseldorf einen Austauschvertrag?

Eine Übersicht über alle derzeit verfügbaren Plätze mit Zeiträumen und ausländischen Ansprechpartnern finden Sie über den Menüpunkt "Erasmus-Studium" unter dem Stichwort "Partneruniversitäten".

Kann ich mit dem Erasmus-Programm auch in Ländern außerhalb von Europa (z.B. Lateinamerika, Kanada etc.) meinen Auslandsaufenthalt verbringen?

Nein. Das Erasmus- Programm ist ein reines EU-Förderungsprogramm und gilt deshalb auch nur für europäische Länder, die Mitglieder in der EU bzw. durch Sonderregelungen an dieses EU-Programm angegliedert sind.

Informationen über Austauschprogramme für das Studium im außereuropäischen Ausland finden Sie beim International Office.

Kann ich mich auch als Nicht-EuropäerIn für dieses EU-Programm bewerben?

Ja. Am Erasmus-Programm können auch Studierende teilnehmen, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben.

Wie viele Plätze gibt es an meiner Wunschuniversität?

Hier finden Sie alle Partneruniversitäten, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze und die Monate des Studienaufenthalts.

Wie hoch stehen meine Chancen, die Erstwahl zu bekommen?

Da die Bewerberlage jedes Jahr sehr unterschiedlich ist, kann man über die Chancen keine konkreten Angaben machen. Grundsätzlich gilt für die Nominierung: Studierende im BA/ MA der Kunstgeschichte, die sich für ein ganzes Jahr bewerben, haben Vorrang vor Studierenden aus anderen Fachbereichen bzw. vor Studierenden, die sich nur für ein halbes Jahr bewerben.

Kann ich mich auch als "Fachfremder" bewerben, also wenn ich nicht Kunstgeschichte studiere?

Fachfremde Studierende werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn nach der Nominierung für das folgende Studienjahr noch Restplätze verbleiben.

Die Verträge mit den Partneruniversitäten bestehen auf Fachbereichs- bzw. auf Studiengangs-Ebene. Daher können Sie bei einer Bewerbung über die Kunstgeschichte in der Regel auch nur dieses Studienfach an der Gasthochschule studieren. In den meisten Fällen ist es nicht möglich - wie es hier in Deutschland der Fall ist - frei aus allen Fachbereichen Veranstaltungen auszuwählen. Sie sind an den Fachbereich gebunden, über den Sie ins Ausland gehen.
Wenn Sie dennoch eine fachfremde Bewerbung für einen Restplatz einreichen möchten, sollten Sie sich deshalb vorher selbständig bei der Gasthochschule erkundigt haben, ob Sie auch fachfremd angenommen werden können und trotz Bewerbung über die Kunstgeschichte Ihr eigenes Studienfach studieren dürfen. Die formlose Bestätigung der Gasthochschule (z.B. E-Mail-Auskunft) reichen Sie dann zusammen mit Ihren Bewerbungsformularen in der Kunstgeschichte ein. Es wird dann auf Universitätsebene für Sie eine besondere Nebenabrede (Addendum) zum bilateralen Austauschvertrag für die Saison vereinbart, und Sie können nominiert werden.

Kann ich vor Ort auch andere Fächer studieren als Kunstgeschichte?

Da der Austausch immer von Fachbereich zu Fachbereich erfolgt und im Ausland in der Regel nur ein Fach studiert wird, hängt es von Ihrem persönlichen Engagement ab, ob Sie neben der Kunstgeschichte Ihres Gastlandes auch Veranstaltungen für Ihre anderen Fächer belegen dürfen.
Klären Sie bitte selbständig während der Bewerbungsphase oder spätestens, wenn Sie Ihren Studienvertrag nach der Nominierung ausfüllen, mit Ihrer Wunschuniversität ab, ob es Ihre Nebenfächer nicht nur dort gibt, sondern auch, dass Sie Veranstaltungen daraus besuchen dürfen. In jedem Fall wird Ihr Studienprogramm durch das Learning Agreement genau vereinbart.

Kann ich Kontakt mit Studierenden aufnehmen, die momentan in meiner Wunschstadt sind oder schon dort waren?

Ja. Nach Ihrer Nominierung für das Erasmus-Programm Anfang Mai erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie über ihren Erasmus-Koordinator mit Studierenden Kontakt aufnehmen, die sich gerade im Ausland befinden oder kürzlich zurückgekommen sind.

Für Informationen während Ihrer Bewerbungszeit können Sie die Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus-Studierender zu Rate ziehen. In vielen Fällen haben die Ehemaligen dort auch ihre Kontaktdaten hinterlegt.

Gibt es auch die Möglichkeit, statt eines Auslandsstudiums ein Auslandspraktikum zu machen oder lässt sich beides sogar miteinander verbinden?

Ja. Sie können zwar nicht gleichzeitig studieren und ein Praktikum machen, aber für Erasmus-Studierende ist es eine ideale Verbindung, zunächst vor Ort zu studieren, während dieser Zeit einen Praktikumsplatz zu suchen und nach dem Studium während der Semesterferien noch ein Praktikum anzuschließen. Damit fallen nur einmal Reisekosten und Eingewöhnungszeiten an, Sie haben bereits eine Unterkunft oder wissen zumindest, wo Sie eine herbekommen, Sie nutzen wesentlich mehr Zeit im Ausland, erwerben Zusatzqualifikationen etc.

Ein kurzes Praktikum, das sich direkt an das Auslandsstudium anschließt, kann u.U. noch über die LLP/Erasmus-Studierendenmobilität gefördert werden. Für längere Praktika gibt es das LLP/Erasmus-Practical Placements (ehemals Leonardo da Vinci-Programm), bei dem Sie sich unabhängig von der Studierendenmobilität bewerben und fördern lassen können. Sie haben keinen Nachteil dadurch, dass Sie bereits einen Mobilitätszuschuss für Ihr Auslandsstudium erhalten haben. Sie können sich auch vor Ihrem Weggang bereits bewerben, ohne eine Praktikumsstelle zu haben. Das spart Ihnen den Papierkrieg vom Ausland aus. Sie müssen lediglich rechtzeitig eine Bescheinigung von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber nach Deutschland schicken, um für die Förderung in Betracht zu kommen.

Unterkunft: Wohnheim, WG oder eigene Wohnung?

Für diejenigen, die WG-Erfahrung haben oder sich als WG-tauglich einstufen, ist eine Wohngemeinschaft die preiswerteste Variante. Ansonsten ist das Wohnheim auf jeden Fall einer eigenen Wohnung vorzuziehen, da die Kontaktaufnahme mit Kommilitonen gerade im Ausland von großer Bedeutung ist. In den meisten Fällen ist es möglich, vor Ort auf eigene Faust relativ schnell etwas zu finden. Wer jedoch nur für ein Semester im Ausland studiert, sollte auf jeden Fall die Vermittlung durch die Universität nutzen, da viele Mietverträge nur für das gesamte Studienjahr abgeschlossen werden können und die Universität unter Umständen auch semesterweise etwas vermitteln könnte. Viele hilfreiche Tipps dazu finden Sie in den Erfahrungsberichten.

Wo finde ich Hilfestellung bei der Wohnungssuche?

Die Wohnungssuche ist einer der ersten Schritte während Ihres Auslandsaufenthaltes und zudem ein sehr spannender. Sie legen fest, mit wem Sie Ihre Erasmus-Erfahrung teilen! Ein guter Anlaufpunkt für die Wohnungssuche sind die Schwarzen Bretter an Universitäten, die eine weltweite Konstante im Uni-Leben zu sein scheinen. Darüber hinaus bietet es sich an, einfach Studenten auf dem Campus zu befragen. Auf diese Art und Weise werden Sie am besten in die lokalen Gepflogenheiten und Gefahren bei der Wohnungssuche hingewiesen. Auch die Internationalen Büros und Erasmus-Koordinatoren der Gastuniversitäten sind ein erfahrener Ansprechpartner, wenn es um die Wohnungssuche von Erasmus-Studenten geht. Die Wohnungssuche im Vorfeld ist meist schwieriger. Dabei lohnt es sich, das Internet gründlich zu durchforsten oder das International Office und Ihren Erasmus-Koordinator an der HHU zu kontaktieren. Dort können ihnen auch Kontakte zu ehemaligen Erasmus-Studenten an der Gastuniversität Ihrer Wahl vermittelt werden. Insgesamt gilt: Ein bisschen Abenteuerlust (und Geduld) kann nicht schaden.

Ist die Gastuniversität verpflichtet, mir eine Unterkunft bereitzustellen?

Nein. Die Gastuniversität ist hierzu nicht verpflichtet, unterstützt Sie jedoch meist gerne bei der Wohnungssuche. Im Einzelfall gibt es abweichende Regelungen. Ihr International Office hilft Ihnen hier gerne weiter

Kann oder sollte ich mich für mein Erasmus-Jahr beurlauben lassen?

Es ist ein Für und Wider. Aus verschiedenen Gründen kann es ratsam sein, sich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen. Alle zu berücksichtigenden Kriterien besprichen Sie am besten mit dem Studierendensekretariat. Einen Antrag auf Beurlaubung erhalten Sie dort. Nach Erhalt des neuen Studienausweises mit dem Vermerk "beurlaubt" können Sie den Teil des Semesterbeitrags beim Asta erstatten lassen, den Sie normalerweise für das VRR-Ticket bezahlen. Die Erstattung ist jedoch auch ohne Beurlaubung möglich.

Laut EU-Vorschrift müssen Austauschstudierende den Studierendenstatus ihrer Heimatuniversität während der Zeit ihres Austausches beibehalten. Insofern steht eine Exmatrikulation außer Frage.

Gibt es Verpflichtungen, denen ich nach meinem Aufenthalt nachkommen muss?

Das International Office verlangt einen Erfahrungsbericht, der z.B. deine Erfahrungen und Probleme vor Ort beschreibt. In der Regel soll dadurch zukünftigen Studenten bei ihrem Aufenthalt geholfen werden.

Gibt es vorbereitende Sprachkurse?

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, vor der Abreise Sprachkurse im Heimatland oder vor Beginn der Vorlesungszeit an der Gastuniversität zu besuchen. Zusätzlich dazu gibt es für Fremdsprachen, die weniger häufig gelehrt werden, Erasmus Intensive Language Courses (EILC).

Wie gut sollten meine Sprachkenntnisse sein?

Um am Erasmus-Programm teilnehmen zu können, sollten Ihre Sprachkenntnisse ausreichend sein, um Universitätskurse besuchen zu können. Nachgewiesen werden diese i.d.R. durch den erfolgreichen Besuch von Sprachkursen oder einen längeren Aufenthalt im relevanten Ausland. Viele Universitäten sind dabei je nach Zielland recht flexibel und erkennen englische Sprachkenntnisse als ausreichend an. Darüber hinaus ist die Sprachausbildung vor Ort ein zentraler Bestandteil des Erasmus-Aufenthaltes. Ihre Gastuniversität ist daher verpflichtet, Ihnen im Rahmen Ihres Aufenthaltes kostenlose Sprachkurse anzubieten.

Ansprechpartnerin

Ilka Mildenberger

Erasmus-Koordinatorin

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.32, Ebene 01, Raum 28
Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf

Tel:Tel: 0211/81-11983

Fax:Fax: n.v.

 

Sprechstunde (Vorlesungszeit): Mittwoch, 13:30 bis 15:30 Uhr
Sprechstunde (vorlesungsfreie Zeit): n.v.

kuge-erasmusphil.uni-duesseldorfde