INSTITUT FÜR KUNSTGESCHICHTE

Wo finde ich alle nötigen Formulare für meinen Erasmus-Aufenthalt?

Auf der Erasmus-Webseite der Kunstgeschichte unter der Rubrik Formulare erhalten Sie zahlreiche Formulare und weitere Vordrucke.

Wie fülle ich das Bewerbungs-/ Anmeldungsformular der Gastuniversität korrekt aus?

Bitte füllen Sie das Formular vor allem vollständig aus.

Die gefragten Informationen variieren je nach Universität, meist werden jedoch folgende Angaben verlangt:

  • Akademisches Jahr: Hier werden die beiden Jahreszahlen eingetragen, über die sich die kommende LLP/Erasmus-Saison erstreckt; z.B. Akademisches Jahr 2012/13
  • Studienbereich / Field of Study: Hier geben Sie an, welchen Studiengang in welcher Fächerkombination Sie studieren (z.B. M.A. Kunstgeschichte, Schwerpunkt Kunstvermittlung o.ä.)
  • Sending Institution: Hier tragen Sie die kompletten Angaben zum Departmental Coordinator ein (siehe Navigationsleiste: Kontakt).
  • Persönliche Angaben: Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Matrikelnummer & Ihre E-Mail-Adresse anzugeben!
  • Wenn Sie (Auslands-)BAFöG beantragt, aber noch keinen Bescheid über die Bewilligung erhalten haben, vermerken Sie dies im Bewerbungsformular bitte handschriftlich und kreuzen Sie "Yes" an.
  • Studienzeit (Period of Study) ist in der Regel von September bis Januar/Februar bzw. bis Juni, anzugeben in Zahlen, z.B. 09/2008-06/200
  • Bei der Studiendauer geben Sie die Anzahl der Monate an (siehe Übersicht über die Partneruniversitäten).
  • Wenn Sie sich für eine kürzere Dauer bewerben, geben Sie die entsprechend kürzere Dauer an (z.B. 5 Monate statt 9 Monate).Der Erasmus-Code der HHU lautet: D DUSSELD 01

Was ist der Unterschied zwischen dem Departmental Coordinator und dem Institutional Coordinator?

Diese beiden Begriffe werden Ihnen in Zukunft häufiger begegnen. Der Departmental Coordinator ist der zuständige Koordinator des Fachbereichs der Heimatuniversität bzw. der Gastuniversität und betreut die Studierenden vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt. Über ihn laufen die Bewerbungen, der Abschluss des Learning Agreements und andere inhaltlich-organisatorische Fragen. Die aktuellen Kontaktdaten ihres Departmental Coordinator für den Fachbereich Kunstgeschichte an der HHU finden Sie in der rechten Seitenspalte.

Der Institutional Coordinator ist der zuständige Koordinator der gesamten Universität. Vom Referat für europäische Bildungsförderprogramme aus arbeitet er eng mit den FachbereichskoordinatorInnen zusammen und ist u.a. für die Zuweisung der finanziellen Mittel verantwortlich. Der derzeitige Institutional Coordinator ist Frau Renate Thamm. Ihre Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des International Office.

Wozu brauche ich ein Learning Agreement?

Das Learning Agreement dient als Grundlage für die akademische Anerkennung Ihrer Studienleistungen im Ausland. Es ist Ihr Studienvertrag, also eines der wichtigsten Dokumente im gesamten Ablauf Ihres Auslandsstudiums. In diesem Vertrag vereinbaren Sie die Kurse, die Sie belegen wollen, mit den entsprechenden Titeln, Codes und ECTS-Punkten (durchstöbern Sie dafür die Vorlesungsverzeichnisse Ihrer Gastuni). Zur Anpassung der Angaben zu den ECTS-Punkten legen Sie den Arbeitsaufwand der Lehrveranstaltungen (SWS, Anwesenheit, Referate etc.) zugrunde und gleichen ihn ab mit den Vorgaben der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung. Sprechen Sie bei Unsicherheiten mit Ihrem Erasmus-Koordinator oder einem Dozenten der HHU.

Ein korrekt ausgefülltes Learning Agreement ist Voraussetzung für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses.

Was ist das Learning Agreement?

Das Learning Agreement muss als Grundlage für den Studentenaustausch angefertigt werden. Die dort angegebenen Vorlesungen sind aber nicht verbindlich, sondern können noch während des Auslandsaufenthaltes geändert werden. Wenn Sie vor Ort auch andere Fächer studieren dürfen (nach selbständiger Rücksprache mit den KoordinatorInnen vor Ort), sollten sich zusätzlich mit dem/der FachbereichskoordinatorIn bzw. Modulbeauftragten Ihres eigenen Fachbereichs abstimmen, der/die dann das Learning Agreement für die relevanten Veranstaltungen auch unterschreiben muss. Es ist nur wichtig, dass es dem International Office bis zum angegebenen Zeitpunkt im Frühjahr wieder vorliegt. Das Learning Agreement erfordert in der Regel vier Unterschriften: departmental und institutional coordinator sowohl von der Heimat- als auch von der Partneruniversität.

Woher bekomme ich das Learning Agreement?

In der Navigationsleiste unter Formulare finden Sie neben anderen Formularen auch den Vordruck für das Learning Agreement. Meist erhalten Sie jedoch auch einen Vordruck von Ihrer Gastuniversität.

Wie fülle ich das Learning Agreement richtig aus?

Auf dem Learning Agreement vermerken Sie die Veranstaltungen, die Sie beabsichtigen zu belegen, die entsprechenden Codes, Module und ECTS-Punkte. Die Summe der ECTS-Punkte muss 20 bzw. 40 betragen, je nachdem, ob Sie ein oder zwei Semester im Ausland studieren. Für die Anerkennung der Studienleistungen erhalten Sie noch einmal genauere Hinweise bei Ihrem Erasmus-Koordinator an der HHU.
Änderungen am Learning Agreement können jederzeit vorgenommen werden, sollten jedoch immer wieder von Heim- und Gastuniversität unterzeichnet werden.

Was sind ECTS-Punkte? Wie viele brauche ich und wozu?

Abgesehen von den Studienleistungen, die Sie später an der Heimatuniversität anerkennen lassen, erbringen Sie die ECTS-Punkte auch, um Ihr Auslandsstudium für das LLP/Erasmus-Programm nachzuweisen. Innerhalb eines Semesters müssen Sie 20 ECTS-Punkte erbringen; für ein ganzes Studienjahr sind es 40 ECTS-Punkte.
Für weitere Informationen zum ECTS-System wenden Sie sich bitte an das International Office.

Wie schnell bzw. bis wann muss ich mein Learning Agreement vom Ausland aus nach Deutschland?

Eine Kopie Ihres Learning Agreements muss dem International Office bereits vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes vorliegen. Sie müssen sich also auf dem Postweg/ per Mail um die Unterschriften Ihrer KoordinatorInnen an der Gastuniversität bemühen.
Wenn sich vor Ort Änderungen ergeben, müssen Sie diese in das Changes-Formular eintragen und noch einmal alle Unterschriften sammeln. Auch hiervon geht wieder eine Kopie an das International Office. Die Originale des Studienvertrages und des Changes-Formulars sollten am Ende immer in Ihrem Besitz sein, denn Sie brauchen sie später für die Anerkennung.

Was geschieht mit meinen ECTS-Punkten, wenn ich am Ende des Semesters oder Jahres die Klausuren, Tests oder andere Prüfungen nicht bestehe?

Es ist normal, dass Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts wegen anfänglicher Sprachschwierigkeiten befürchten, am Ende die Klausuren nicht zu bestehen und deshalb die im Learning Agreement vereinbarten ECTS-Punkte nicht zu erreichen. Unterschätzen Sie jedoch bitte nicht Ihre Eingewöhnungszeit und die Tatsache, dass Sie in Absprache mit den Lehrenden unter Umständen einen "Erasmus-Bonus" haben. In den vergangenen Jahren sind nicht viele LLP/Erasmus-StudentInnen bei Abschlussprüfungen durchgefallen. Sollten Sie dennoch eine Veranstaltung nicht bestehen, so muss jedoch das Teilnehmen an der entsprechenden Prüfung dokumentiert sein. Ist dementsprechend Ihr Bemühen erkennbar, hat das Nicht-Erbringen der vollen Punktzahl keine finanziellen Konsequenzen für Sie. Die Veranstaltung, die Sie für den nicht-bestandenen Kurs hier in Deutschland anerkannt bekommen hätten, müssen Sie dann natürlich hier in Deutschland noch einmal belegen.

Welche Unterlagen muss ich wem schicken?

Formulare, die Sie vom International Office/ Frau Thamm erhalten (betrifft meist die Finanzen & Sprachkurse), sind auch dorthin zurück zu senden; Briefe und Unterlagen, die Sie von dem Erasmus-Koordinatoren erhalten (betrifft meist die ausländische Universität & Learning Agreements) beantworten Sie an den angegebenen Absender.

Ansprechpartnerin

Ilka Mildenberger

Erasmus-Koordinatorin

Stilisiertes Gebäude Gebäude 23.32, Ebene 01, Raum 28
Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf

Tel:Tel: 0211/81-11983

Fax:Fax: n.v.

 

Sprechstunde (Vorlesungszeit): Dienstag, 11:00-13:00 Uhr
Sprechstunde (Vorlesungsfreie Zeit): n.v.

kuge-erasmusphil.uni-duesseldorfde